Grunderwerbsteuer und Share Deals Bund und Länder bekommen Steuerlücke nicht geschlossen

Das Schließen des größten deutschen Steuerschlupflochs „birgt verfassungsrechtliche Risiken“. Das geht aus einem internen Bericht „zu Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer“ an die Finanzministerkonferenz hervor.

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Dem Fiskus entgehen jedes Jahr rund eine Milliarde Euro Grunderwerbsteuer, weil Immobilieninvestoren nur 95 Prozent an Grundstücken und Wohnungen erwerben und der Rest an Strohmänner geht. Quelle: dapd

In dem Papier, das der WirtschaftsWoche vorliegt, analysieren die Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern auf 19 Seiten die rechtlichen Probleme im Kampf gegen Steuertricks bei Immobilienkäufen darstellen. Rund eine Milliarde Euro Grunderwerbsteuer entgehen dem Fiskus jedes Jahr, weil Immobilieninvestoren nur 95 Prozent an Grundstücken und Wohnungen erwerben und der Rest an Strohmänner geht. Bei solchen anteiligen Käufen („Share Deals“) gilt das rechtliche Eigentum nicht als übertragen, die Investoren zahlen keine Steuer.

Der Plan der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die steuerbefreiende 95-Prozent-Schwelle auf 75 oder gar 50 Prozent zu senken, könnte jedoch gleich mehrfach gegen das Grundgesetz verstoßen, schreiben die Steuerexperten. Auch könnte dann die Grunderwerbsteuer dem Bund und nicht mehr den Ländern zustehen. Seit gut einem Jahr versucht eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die Steuerlücke zu schließen.

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