
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schwer verständlichen Klauseln in Versicherungsverträgen mit einem Grundsatzurteil Einhalt geboten. Das oberste deutsche Berufungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch zwei Klauseln in Riester-Verträgen der Allianz für "intransparent und deshalb unwirksam". Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten (BdV) hatten gegen die Klauseln geklagt, weil Versicherte an sieben verschiedenen Stellen - bis zum Geschäftsbericht - nachlesen mussten, bis sie verstanden, dass sie womöglich doch nicht an den Kostenüberschüssen des Unternehmens beteiligt werden. Schon das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den Verbraucherschützern Recht gegeben.
Versicherungs-Chinesisch: Wie Sie Ihren Bescheid richtig lesen
Sie zeigt zum Stichtag (zum Beispiel "Stand 01.06."), was gezahlt wird, wenn der Versicherte bis Vertragsende durchhält, wenn er vorzeitig kündigt oder falls er stirbt.
Ergebnis aus den mit dem Garantiezins verzinsten Beiträgen. Angelegt und verzinst wird nur der Sparanteil der Beiträge. Der bleibt übrig, nachdem Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen wurden. Bei guten Versicherern werden 80 Prozent der Einzahlungen als Sparanteil angelegt und verzinst, bei teuren nur 60. Was garantiert ist, hat der Kunde sicher, wenn er den Vertrag bis zur Fälligkeit behält.
Erwirtschaften Versicherer mit Kapitalanlagen mehr als den Garantiezins, gibt es für den Kunden noch etwas oben drauf. Von den Zinsüberschüssen müssen sie mindestens 90 Prozent an die Kunden auszahlen. Im Bescheid steht der Betrag als garantierte Leistung aus Überschussbeteiligung. Von Gewinnen, die darüber hinaus entstehen, wenn der Versicherer etwa die Verträge günstiger führt als zuvor berechnet, fließen maximal 75 Prozent in die Überschussbeteiligung. Aus Überschüssen, die den Kunden zustehen, speisen sie auch die Zinszusatzreserve. Die Branche bunkert dort aktuell 13,3 Milliarden Euro. Jetzt ausgezahlte Verträge profitieren davon nicht. Wenn weitere Überschüsse bleiben, dürfen die Versicherer ihr Grundkapital mit mindestens vier Prozent verzinsen. Das passiert derzeit selten.
Garantiert dem Kunden gutgeschrieben wird ein Teil der jährlichen Überschüsse, den Rest hält der Versicherer bis Vertragsende in der Kasse. Diese Leistung wird oft auch Schlussgewinn genannt. Dessen Höhe ist nicht gesetzlich geregelt. Verträge mit hohem Garantiezins haben oft magere Schlussgewinne, die bei Kündigung wegfallen können.
Die Summe bekommen Kunden, die kündigen, zum angegebenen Stichtag. Der genannte Betrag im Bescheid ist garantiert, der Rest sind unverbindliche Beteiligungen an Überschüssen.
Sie entstehen durch Kursgewinne auf die vom Versicherer gehaltenen Wertpapiere. In einem Beispielfall stellte die Versicherung sieben Monate vor Wirksamwerden der Vertragskündigung noch eine Schlusszahlung aus Bewertungsreserven in Höhe von 6629 Euro in Aussicht. Mit der Kündigung zum 1. Januar 2014 schrumpfte der Betrag auf 4896 Euro. Ob das in Ordnung geht, kann nur die Aufsicht BaFin nachrechnen. Tipp: Wenn Sie Ihren Versicherer nach dem "Sockelbetrag" und dem "volatilen Anteil an den Bewertungsreserven" fragen, kann er sie nicht mit pauschal zu niedrigen Werten abspeisen.
Die Verbraucherschützer riefen die Kunden auf, von der Allianz und anderen Versicherern mit ähnlichen Klauseln Nachzahlungen zu fordern. "Die verklausulierten und versteckten Formulierungen sind eine Frechheit gegenüber den Versicherten", sagte BdV-Chef Axel Kleinlein. Der wirtschaftliche Schaden dürfte aber gering sein. Der mit Abstand größte deutsche Lebensversicherer bezifferte den Betrag, der den Kunden durch die unverständlichen Klauseln entgangen sei, vor Gericht auf durchschnittlich 60 Cent je Vertrag. Betroffen sind laut Allianz alle Riester-Verträge seit 2008, insgesamt 300.000 Policen. Auch der Branchenverband GDV betonte, die Bedeutung für die Branche sei eher gering. "Der BGH hat ausschließlich zur Transparenz geurteilt", sagte ein Sprecher. An der Verteilung der Überschüsse auf die Kunden selbst habe er nicht gerüttelt.
Die Allianz lässt nur Riester-Sparer mit einem angesparten Kapital von mindestens 40.000 Euro an den Rücklagen teilhaben, die durch eine geringere Kostenquote entstehen. Laut BGH gehen damit 30 bis 50 Prozent der Kunden leer aus. Der Versicherer hält das für "verursachungsgerecht": Die Kosten seien von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig, daher sollten nur Kunden profitieren, die auch überdurchschnittliche Beiträge zahlen. Die Verbraucherschützer kritisierten dagegen, Leidtragende seien vor allem ältere, ärmere und kinderreiche Versicherte, die weniger aus ihrem Riester-Vertrag erhielten als Gutverdiener.