Grundsteuerreform Kanzleramt fordert Änderungen – Drohung mit Freigabegesetz

Das Bundeskanzleramt hat das Bundesfinanzministerium angewiesen, den Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform nachzubessern. Quelle: dpa

Das Bundeskanzleramt hat das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform am Dienstag kurzzeitig unterbrochen und das Bundesfinanzministerium angewiesen, den Gesetzentwurf nachzubessern.

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Das Bundeskanzleramt hat das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform am Dienstag kurzzeitig unterbrochen und das Bundesfinanzministerium angewiesen, den Gesetzentwurf nachzubessern. Konkret ging es darum, in den Gesetzentwurf als Alternative ein sogenanntes Freigabegesetz hinein zu formulieren, das die Grundsteuer der Gesetzgebungskompetenz der Länder überlässt. Das erfuhr die WirtschaftsWoche aus Regierungskreisen.

Wörtlich heißt es im über Nacht vom Bundesfinanzministerium nachgebesserten Gesetzentwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt: „Der Bundesgesetzgeber könnte bestimmen, dass das Grundsteuer- und Bewertungsrecht in vollem Umfang durch Landesrecht ersetzt werden kann (Artikel 125a Absatz 2 Satz 2 GG). Der Bundesgesetzgeber könnte das Grundsteuergesetz und die Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer aufheben, um den Ländern landesgesetzliche Regelungen zu ermöglichen.“

Damit will die Regierung klarmachen, dass sie bei einem Scheitern dieses Gesetzes im Bundestag oder Bundesrat die Gesetzgebungskompetenz an die einzelnen Bundesländer abgeben will. Das ist auch ein Signal an die Oppositionsparteien und Kritiker bei Union und SPD, weil der Gesetzentwurf im Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden muss. Nächste Woche Mittwoch soll sich bereits der Finanzausschuss des Bundestages mit dem Gesetzentwurf befassen, anschließend ist die erste Lesung im Bundestag für den Donnerstag oder Freitag nächster Woche vorgesehen.

Die Grundsteuerreform muss bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden, da sie sonst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ersatzlos wegfällt und damit kommunale Steuereinnahmen von inzwischen fast 15 Milliarden Euro jährlich. Die kurzfristigen Korrekturen am Gesetzentwurf stoßen bei der Opposition auf Kritik. Der FDP-Abgeordnete Markus Herbrand spricht von „Peinlichkeiten“ und sagt gegenüber der WirtschaftsWoche: „Es ist erschreckend, dass sich trotz der angeblichen Einigung am Sonntag anscheinend der Finanzminister nicht an die Absprachen hält und vom Kanzleramt an die Leine genommen werden muss.“

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