Gutachter-Industrie Die manipulierte Justiz?

Dass die deutsche Justiz ein Korruptionsproblem haben könnte gilt als unvorstellbar. Quelle: dpa

Die Abhängigkeit der Gutachter-Industrie von Richtern und Staatsanwälten macht die Geschäfte korruptionsanfällig und dürfte zu manchem Fehlurteil führen. Der Justizskandal in Hessen könnte die Spitze des Eisbergs sein.

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Staatsanwälte und Richter vergeben millionenschwere Gutachteraufträge und bestellen Insolvenzverwalter. Jetzt erschüttert ein Frankfurter Fall die Justiz bundesweit. Ein renommierter Oberstaatsanwalt aus Frankfurt wurde wegen Korruptionsverdachts festgenommen und sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Der promovierte 53-jährige Top-Jurist war einer der renommiertesten Experten beim Aufdecken von Korruption oder Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Und ausgerechnet Alexander B. hatte offenbar wiederum von denen Geld genommen, die er beauftragt hatte.

Entscheidende Tipps bekamen die Ermittlungsbehörden von seiner früheren Lebensgefährtin. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft ihm gewerbsmäßige Bestechlichkeit vor. Der Fall ist brisant für die übliche Vergabepraxis und frühere Verurteilte. Wurden sie vielleicht deshalb verurteilt, weil es Gefälligkeitsgutachten gegeben hat?

Dass die deutsche Justiz ein Korruptionsproblem haben könnte? Gilt als unvorstellbar. Dass die Behörden selbst mit dem Thema lax umgehen, mag auch damit zusammenhängen, dass die Kosten für Gutachten vielfach gar nicht zulasten der Staatskasse gehen. Wer vor Gericht verliert und verurteilt wird, der trägt die Verfahrenskosten und dazu gehören die Gutachterkosten von Staatsanwälten ebenso wie mögliche Kosten für eigene Gegengutachten. Deshalb haben die Gerichte oder die Bundesländer zunächst wenig von einer aufwendigen Überwachung der Zahlungen – es sind teilweise durchlaufende Posten.

Das macht den Frankfurter Fall allerdings noch brisanter: „Dort muss jetzt auch ermittelt werden, ob denn die Gutachten tatsächlich auch unabhängig und richtig waren. Ansonsten wären vielleicht Angeklagte zu Unrecht verurteilt worden und das wäre ein noch größeres Drama“, sagt der Forensiker. Der Strafverteidiger einer Klinik hat nach Informationen des Hessischen Rundfunks gegen den Oberstaatsanwalt B. bereits eine Strafanzeige wegen Nötigung eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat in einer Pressekonferenz allerdings mitgeteilt, dass man keine Hinweise habe, dass die Gutachten fehlerhaft waren.

Über Jahre soll Oberstaatsanwalt Alexander B. der Firma eines früheren Schulkameraden Gutachten-Aufträge von mehr als zehn Millionen Euro zugeschanzt haben. Allein in den letzten fünf Jahren sollen ihm dabei etwa 250.000 Euro rückvergütet worden sein. Insgesamt wurden allein im vergangenen Jahr in Hessen von Gerichten Gutachter- und Sachverständigenaufträge in Höhe von 65 Millionen Euro vergeben. Experten halten die Vergabe von Gutachten durch Staatsanwälte oder auch die Bestellung von Insolvenzverwaltern durch Richter für korruptionsanfällig. Wie das System funktioniert und wo es Lücken gibt:

In Strafverfahren verlassen sich Staatsanwälte und Richter nicht nur auf die eigene Expertise. Häufig holen sie sich auch Sachverständige zur Unterstützung. Häufig geht es gar nicht um juristischen Sachverstand, sondern um Technikexperten etwa nach Autounfällen. Vergütet werden die externen Spezialisten dabei streng nach gesetzlichen Vorgaben – der höchste Stundensatz liegt bei 125 Euro. Die Preise sind vorgeschrieben – besonders hoch sind sie nicht, insbesondere dann nicht, wenn doch mal Juristen eingeschaltet werden. Bei namhaften juristischen Großkanzleien liegt der Stundensatz üblicherweise weit über 200 Euro. Sie nehmen Gutachten-Aufträge mitunter nur an, weil sie für die Reputation im Markt wichtig sein könnte.

Experten sind oft von behördlichen Aufträgen abhängig

Deshalb drängen eher kleinere Kanzleien in diesen Markt, die mit der Anzahl der Sachverständigen-Aufträge, die sie bekommen, wachsen. Das Geschäft lohnt sich für sie, wenn es viele Aufträge gibt. Aber egal, ob es um juristische Zusatzexpertise oder anderen Sachverstand geht: „Die Experten sind häufig von den behördlichen Aufträgen abhängig und das ist keine gute Situation“, sagt ein erfahrener Forensiker, der sich damit beschäftigt, kriminelle Handlungen zu untersuchen und Prozesse zu schaffen, die es ermöglichen sie schneller aufzuspüren. Er möchte aber lieber anonym bleiben, da zu viel Öffentlichkeit seine Arbeit behindern kann.

Die Besonderheit im Justizwesen: Die Gutachtenaufträge werden nicht ausgeschrieben, wie es bei anderen Aufträgen längst der Fall ist. „Ist der Gutachter schnell, zuverlässig und passen dem Staatsanwalt die Ergebnisse, dann wird er ihn immer wieder beauftragen. Sein Auto bringt man auch immer in dieselbe Werkstatt, wenn man zufrieden ist“, so der Forensiker. Aber er sieht die Praxis kritisch. „Im Zweifel geht das Gutachten gegen den Angeklagten, weil der Gutachter ja auch wieder beauftragt werden möchte.“ Der Experte rät, die Vergabe auf mehrere Schultern zu verteilen und auch stets transparent zu machen, wer wie viele Aufträge von wem bekommt.

Der Frankfurter Oberstaatsanwalt hat offenbar nicht nur bei Gutachten mitkassiert. Auch von einem Datenanalyse- und -sicherungsunternehmen soll es Rückvergütungen für Aufträge gegeben haben. Ein Datenspezialist wird eingeschaltet, wenn Beweismittel etwa auf Computern oder bei Medizinprozessen in elektronischen Akten gesucht werden müssen und die gerichtseigenen IT-ler das nicht leisten können. „In diesem Bereich ist die Konkurrenz zwischen den Anbietern groß. Die Vergabe an nur ein Unternehmen wäre hier eher ein Alarmsignal, als in einem Spezialgebiet mit wenigen Anbietern, wie zum Beispiel ärztliche Abrechnungen“, so der Forensiker. Das Daten-Unternehmen, das mit dem Oberstaatsanwalt am Pranger steht, könnte jetzt für die Frankfurter-Ermittler das Tor zu weiteren Fällen aufstoßen.

Es wäre ein juristischer Gau, wenn es noch weitere Personen geschmiert haben sollte. Allerdings hält der Forensiker das nicht für sehr wahrscheinlich. „Niemand geht einfach auf einen Staatsanwalt zu und fragt ihn danach, ob er Geld annehmen würde. Das Risiko, dabei brüsk abgewiesen und angezeigt zu werden, sinkt allerdings, wenn es schon zuvor langjährige Kontakte gab“, so der Experte.

Ähnlich wie bei der Gutachtenvergabe, sollte die Justiz auch bei der Vergabe von Aufträgen an Insolvenzverwalter schleunigst mehr Transparenz bringen. Vor zehn Jahren warf das Buch „Das Kartell der Plattmacher“ von Andree Wernicke einen kritischen Blick in die Szene. Bei der Insolvenz eines Unternehmens schickt ein Richter einen Insolvenzverwalter in den Betrieb, der das Vermögen bewertet und sichert. Häufig gründen die eingesetzten Verwalter Untergesellschaften, die mitverdienen. Stellt der Verwalter dem Richter Daten einfach und penibel zusammen, erleichtert das die Arbeit des Richters– mitunter hat er keinen Grund, dem Insolvenzverwalter zu sehr auf die Finger zu schauen. Fehlverhalten sei auch hier nicht auszuschließen, meint der Forensiker.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat zumindest beim Gutachtenproblem bereits reagiert: Sie will unter anderem das Vergabeverfahren durch ein Vieraugenprinzip weniger korruptionsanfällig machen. Ein gutes Controlling würde auch helfen. Eine Zusammenstellung der Aufträge, Honorare und Auftragnehmer sollte üblich sein. Wenn ein Großteil der Aufträge an ein Unternehmen gehen, sollten zudem die Beziehungen geprüft werden. Andere Anbieter haben in dem Fall offenbar keine Chance, zum Zuge zu kommen. Das Hessische Justizministerium aus Wiesbaden findet eine transparente Vergabepraxis gleich in der Nachbarschaft: Die in Eschborn bei Frankfurt angesiedelte Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat eine im Internet öffentlich zugängliche Vergabeplattform. Von der Ausschreibung bis zur Zahl eingegangener Aufträge und auch Name und Anschrift der Unternehmens, die den Zuschlag bekommen haben, sind dort veröffentlicht.

Und auch eine aktuelle Ausschreibung passt ideal zum aktuellen Problem der hessischen Justiz: Noch bis zum 20. August können sich Experten bei der GIZ melden, die eine „Gefährdungsanalyse durchführen mit dem Fokus darauf, welche Funktionen innerhalb der GIZ im In- und Ausland besonders korruptionsgefährdet sind.“ Dieses Gutachten, sollten die Wiesbadener Politiker aufmerksam lesen.

Unverständlich ist das Motiv des Beschuldigten. Wie kann eine Person über Korruption referieren und offenbar selbst die Hand aufhalten? „Es gibt klassische Rechtfertigungsmuster und das häufigste ist: Man meint, man müsse sich zurückholen, was einem zustehe“, so der Forensik-Experte. Das Positive daran: Häufig fliegen die Fälle auf.

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