Gutachter-Industrie Die manipulierte Justiz?

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Experten sind oft von behördlichen Aufträgen abhängig

Deshalb drängen eher kleinere Kanzleien in diesen Markt, die mit der Anzahl der Sachverständigen-Aufträge, die sie bekommen, wachsen. Das Geschäft lohnt sich für sie, wenn es viele Aufträge gibt. Aber egal, ob es um juristische Zusatzexpertise oder anderen Sachverstand geht: „Die Experten sind häufig von den behördlichen Aufträgen abhängig und das ist keine gute Situation“, sagt ein erfahrener Forensiker, der sich damit beschäftigt, kriminelle Handlungen zu untersuchen und Prozesse zu schaffen, die es ermöglichen sie schneller aufzuspüren. Er möchte aber lieber anonym bleiben, da zu viel Öffentlichkeit seine Arbeit behindern kann.

Die Besonderheit im Justizwesen: Die Gutachtenaufträge werden nicht ausgeschrieben, wie es bei anderen Aufträgen längst der Fall ist. „Ist der Gutachter schnell, zuverlässig und passen dem Staatsanwalt die Ergebnisse, dann wird er ihn immer wieder beauftragen. Sein Auto bringt man auch immer in dieselbe Werkstatt, wenn man zufrieden ist“, so der Forensiker. Aber er sieht die Praxis kritisch. „Im Zweifel geht das Gutachten gegen den Angeklagten, weil der Gutachter ja auch wieder beauftragt werden möchte.“ Der Experte rät, die Vergabe auf mehrere Schultern zu verteilen und auch stets transparent zu machen, wer wie viele Aufträge von wem bekommt.

Der Frankfurter Oberstaatsanwalt hat offenbar nicht nur bei Gutachten mitkassiert. Auch von einem Datenanalyse- und -sicherungsunternehmen soll es Rückvergütungen für Aufträge gegeben haben. Ein Datenspezialist wird eingeschaltet, wenn Beweismittel etwa auf Computern oder bei Medizinprozessen in elektronischen Akten gesucht werden müssen und die gerichtseigenen IT-ler das nicht leisten können. „In diesem Bereich ist die Konkurrenz zwischen den Anbietern groß. Die Vergabe an nur ein Unternehmen wäre hier eher ein Alarmsignal, als in einem Spezialgebiet mit wenigen Anbietern, wie zum Beispiel ärztliche Abrechnungen“, so der Forensiker. Das Daten-Unternehmen, das mit dem Oberstaatsanwalt am Pranger steht, könnte jetzt für die Frankfurter-Ermittler das Tor zu weiteren Fällen aufstoßen.

Es wäre ein juristischer Gau, wenn es noch weitere Personen geschmiert haben sollte. Allerdings hält der Forensiker das nicht für sehr wahrscheinlich. „Niemand geht einfach auf einen Staatsanwalt zu und fragt ihn danach, ob er Geld annehmen würde. Das Risiko, dabei brüsk abgewiesen und angezeigt zu werden, sinkt allerdings, wenn es schon zuvor langjährige Kontakte gab“, so der Experte.

Ähnlich wie bei der Gutachtenvergabe, sollte die Justiz auch bei der Vergabe von Aufträgen an Insolvenzverwalter schleunigst mehr Transparenz bringen. Vor zehn Jahren warf das Buch „Das Kartell der Plattmacher“ von Andree Wernicke einen kritischen Blick in die Szene. Bei der Insolvenz eines Unternehmens schickt ein Richter einen Insolvenzverwalter in den Betrieb, der das Vermögen bewertet und sichert. Häufig gründen die eingesetzten Verwalter Untergesellschaften, die mitverdienen. Stellt der Verwalter dem Richter Daten einfach und penibel zusammen, erleichtert das die Arbeit des Richters– mitunter hat er keinen Grund, dem Insolvenzverwalter zu sehr auf die Finger zu schauen. Fehlverhalten sei auch hier nicht auszuschließen, meint der Forensiker.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat zumindest beim Gutachtenproblem bereits reagiert: Sie will unter anderem das Vergabeverfahren durch ein Vieraugenprinzip weniger korruptionsanfällig machen. Ein gutes Controlling würde auch helfen. Eine Zusammenstellung der Aufträge, Honorare und Auftragnehmer sollte üblich sein. Wenn ein Großteil der Aufträge an ein Unternehmen gehen, sollten zudem die Beziehungen geprüft werden. Andere Anbieter haben in dem Fall offenbar keine Chance, zum Zuge zu kommen. Das Hessische Justizministerium aus Wiesbaden findet eine transparente Vergabepraxis gleich in der Nachbarschaft: Die in Eschborn bei Frankfurt angesiedelte Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat eine im Internet öffentlich zugängliche Vergabeplattform. Von der Ausschreibung bis zur Zahl eingegangener Aufträge und auch Name und Anschrift der Unternehmens, die den Zuschlag bekommen haben, sind dort veröffentlicht.

Und auch eine aktuelle Ausschreibung passt ideal zum aktuellen Problem der hessischen Justiz: Noch bis zum 20. August können sich Experten bei der GIZ melden, die eine „Gefährdungsanalyse durchführen mit dem Fokus darauf, welche Funktionen innerhalb der GIZ im In- und Ausland besonders korruptionsgefährdet sind.“ Dieses Gutachten, sollten die Wiesbadener Politiker aufmerksam lesen.

Unverständlich ist das Motiv des Beschuldigten. Wie kann eine Person über Korruption referieren und offenbar selbst die Hand aufhalten? „Es gibt klassische Rechtfertigungsmuster und das häufigste ist: Man meint, man müsse sich zurückholen, was einem zustehe“, so der Forensik-Experte. Das Positive daran: Häufig fliegen die Fälle auf.

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