Hagel, Gewitter, Regen Wenn der Blitz einschlägt und Hagelkörner randalieren

Kaputte Autos, nasse Keller, zerstörter Hausrat - die Unwetter der vergangenen Tage haben große Schäden verursacht. Oft zahlen die Versicherungen. Doch welche Schäden übernimmt welche Versicherung? Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat einen Überblick veröffentlicht, wofür dann die Versicherung einstehen muss.

Gebäude und HausratEgal ob Blitzeinschlag, Sturmschäden oder Zerstörungen durch Hagelkörner: Wenn das Haus oder die Wohnung durch solche Unwetter in Mitleidenschaft gezogen wurde, übernehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schäden. Mieter halten sich an ihre Hausratversicherung, Vermieter an die Wohngebäudevariante. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung. Die hat aber längst nicht jeder! Vorsicht auch beim Blitzeinschlag: Versichert sind meist nur dessen direkte Auswirkungen, nicht aber so genannte Überspannungsschäden. Das sind Schäden, die erst in zweiter Ableitung durch den Blitz verursacht werden. Quelle: dpa
AutosDie Teilkaskoversicherung übernimmt die Hagel-, Blitz- und Sturmschäden. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Vorher gilt es für Voll- und Teilkaskoversicherte aber nachzurechnen: Was bedeutet die Kostenübernahme für den künftigen Schadenfreiheitsrabatt? Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden mit einer Kamera dokumentieren und diese binnen einer Woche dem Versicherer melden. Quelle: dpa
Feld und ErnteLandwirte können ihre Felder gegen Hagel versichern. Fast acht Millionen Hektar sind so vor dem finanziellen Risiko eines Ertragsausfalls geschützt. Das entspricht in etwa der Größe von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zusammen. Quelle: dpa
SturmschädenFür Schäden nach Stürmen haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings: Stürmisch ist es aus Sicht der Versicherer es erst ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 Kilometern pro Stunde. In Zweifelsfragen helfen die Verbraucherzentralen in den einzelnen Bundesländern. Dort erhalten Geschädigte auch viele Tipps. Im Bild: Ein Unwetter über Augsburg (Bayern). Die Hitze verabschiedete sich mit Gewittern und Hagelschlag. Quelle: dpa
Bloß nicht leichtsinnig werdenWer trotz polizeilicher Warnung sein Auto in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder auch nur dorthin fährt, der riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder sich auch ganz verweigert. Dies gilt insbesondere, wenn der Versicherte in einer Weise gehandelt hat, durch die der Schaden hervorgerufen wurde. Zumindest kann die Gesellschaft dann entsprechend der Schwere des Verschuldens ihre Leistung kürzen. Lediglich ein unkorrektes Verhalten, das als "leichte Fahrlässigkeit" betrachtet werden kann, bewahrt vor solchen finanziellen Einbußen. Im Bild: Ein Junge schiebt sein Fahrrad über eine überschwemmte Straße in Lohmar (Nordrhein-Westfalen). Heftige Gewitter haben in Nordrhein-Westfalen zu zahlreichen Rettungseinsätzen der Feuerwehr geführt. Quelle: dpa
Schäden durch BlitzschlagSchlägt der Blitz direkt in ein Haus ein, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf. Schäden durch Überspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel vereinbart wurde. Das gilt ebenso für die Hausratversicherung. Im Bild: Rettungskräfte versuchen Jungvieh aus einem Stall in Lamderdingen (Bayern) zu befreien, der nach einem Blitzschlag teilweise eingestürzt war. Quelle: dpa
Kaputter HausratWenn der Sturm mit Hausrat spielt, zahlt die Hausratversicherung – aber nur, wenn diese Dinge während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und beschädigt wurden. Eine Ausnahme gibt es für Mieter, wenn Antennen und Markisen außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden. Auch dann zahlt die Hausratversicherung den Schaden. Im Bild: Feuerwehrleute pumpen in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) Wasser aus einer überfluteten Garage. Gewitterregen sorgten in weiten teilen von Rheinland-Pfalz für Überflutungen. Quelle: dpa
Regen flutet KellerÜberflutet Dauerregen Keller und beschädigt dabei Wände und Inventar, dann hilft allein die so genannte "Elementarschaden-Versicherung". Denn Gebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Die Police, die meist als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird, deckt noch einige weitere Schäden ab, etwa Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch. Im Bild: Mitarbeiter einer Reinigungsfirma entfernen in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) Schlamm aus dem Gebäude der Feuerwache. Quelle: dpa
Baum beschädigt AutoFür einen Blechschaden haftet nur die Vollkaskoversicherung, wenn ein Auto auf einen umgestürzten Baum fährt. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Meist stellt sich die Beweislage in solch einem Fall jedoch als sehr schwierig dar. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als "höhere Gewalt", und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden. Im Bild: Teile eines Baumes liegen in Freiburg (Baden-Württemberg) nach einem Unwetter auf einem Fahrzeug und werden von der Feuerwehr entfernt. Quelle: dpa
Fahren im UnwetterBei der Kfz-Teilkaskoversicherung sind auch Schäden durch Überschwemmungen mitversichert. Da es bei dieser Police keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, brauchen Fahrzeughalter keine Rückstufung zu befürchten. Bei einer Selbstbeteiligung wird der vereinbarte Betrag von der Entschädigungssumme abgezogen. Inwieweit Fahrzeugteile oder sonstiges Zubehör (zum Beispiel Kindersitze, Warndreieck, Verbandskasten) mitversichert sind, variiert je nach Gesellschaft. Im Bild: Nur noch schemenhaft sind die Fahrzeuge zu erkennen, die am Abend des 20.06.2013 in Berlin bei strömendem Regen die Straße des 17.Juni passieren. Ein Unwetter über der Hauptstadt sorgt dafür, dass die Feuerwehr zu über 200 Einsätzen ausrücken muß. Quelle: dpa
Auto in GefahrWenn der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto schleudert, zahlt die Teilkasko des Autohalters. Problem: Versichert ist nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Fahrzeugs, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat.Im Bild: Eine überschwemmte Straße am Bauhaus in Ensdorf (Saarland). Die kurze Hitzewelle im Saarland ist vorüber: Heftige Gewitter und starke Regenfälle haben in Teilen des Landes für vollgelaufene Keller und überschwemmte Straßen gesorgt. Quelle: dpa
Wenn ein Baum umfälltMit einer Wohngebäudeversicherung können sowohl Schäden am eigenen Haus durch einen bei Unwetter umstürzenden Baum als auch die daraus resultierenden Folgeschäden abgedeckt werden. Zerstört der Baum etwa das Dachfenster und dringt dann Regenwasser ins Haus ein, das wiederum das Parkett beschädigt, so werden sowohl das Fenster als auch der Parkettschaden übernommen. Auch die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume können mitversichert werden. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden Dritter. Im Bild: Die Feuerwehr zersägt einen umgestürzten Baum nach einem Unwetter in Augsburg (Bayern). Quelle: dpa
Wer haftet? „Bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann eine Privathaftpflicht­ oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für den Schaden einspringen“, erläutern die Schaden-Experten der Gothaer-Versicherung. „Wenn ein Baum auf die Straße fällt und einen Autounfall auslöst, kann der Schaden im fünfstelligen Bereich und höher liegen. Dann braucht der Grundstückseigentümer oder Mieter beziehungsweise Pächter des Grundstücks eine umfangreiche Rückendeckung."Im Bild: Vom Wind umgeknickte Bäume liegen in Wietzendorf (Niedersachsen) nach einem starken Unwetter in einem Garten. Quelle: dpa
Lebensmittel verderbenWenn der Gefrierschrank durch einen längeren Stromausfall infolge des Sturms ausfällt und Lebensmittel verderben, ist das nicht immer ein Fall für die Versicherer. Manche Policen enthalten aber diesen Zusatzschutz. Im Bild: Ein Mitarbeiter betrachtet die Schäden, die ein Unwetter in einem Supermarkt in Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) angerichtet hat. Quelle: dpa
Schäden durch HagelSorgen faustgroße Hagel-Brocken für Schäden beispielsweise an Dach, Fenster oder Rollläden, dann tritt der Gebäudeversicherer ein. Trifft es Autos, dann haftet die Teilkaskoversicherung. Im Bild: Autos suchen in Kaufbeuren (Bayern) während eines Hagelsturms Schutz unter dem Dach einer Tankstelle. Quelle: dpa
Wenn ein Ast auf das Auto fälltWird das eigene Auto beschädigt, kann die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Sie tritt dann ein, wenn es durch einen Sturm von mindestens 74,5 Stundenkilometern zu unmittelbaren Schäden am versicherten Fahrzeug kommt, erläutert die Gothaer Versicherung. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Ast auf das Auto fällt. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung. Im Bild: Teile eines Baumes liegen in Freiburg (Baden-Württemberg) nach einem Unwetter auf einem Fahrzeug. Quelle: dpa
Früh informierenSachschäden am eigenen Haus übernimmt in vielen Fällen die Wohngebäudeversicherung. Die Gothaer Versicherung rät Eigentümern, sich frühzeitig zu informieren, ob Sturmschäden mitversichert sind. Gegebenenfalls sollten diese noch mit in die Police eingeschlossen werden. Im Bild: Hilfskräfte versuchen in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) das Wasser aus dem Jugendzentrum zu entfernen. Quelle: dpa
Tipps zur Vorbeugung Zum Schutz vor Personen- und Sachschäden sollten Gartenmöbel gesichert, Blumentöpfe auf Balkonen oder Fensterbänken befestigt heruntergenommen werden. Kranke Bäume sollten behandelt und notfalls gefällt werden. Bei Sturm gefährdet sind auch alleinstehende und besonders hochgewachsene Bäume. Vor und nach schweren Unwettern sollte außerdem geprüft werden, ob die Bäume gut verwurzelt sind. Lose, ausladende oder morsche Äste sollten entfernt werden. Viele Bäume müssen außerdem vorsorglich zurückgeschnitten werden. Im Bild: Aus Furcht vor Sturmböen bringen Standbetreiber auf der Hessentagsstraße in Kassel (Hessen) bewegliche Teile ihres Stands in Sicherheit. Ein Gewitter zog am Nachmittag über die Stadt und vertrieb die größte Hitze. Quelle: dpa
Schäden sofort melden Schäden müssen der Gesellschaft umgehend und wahrheitsgetreu gemeldet werden. Außerdem sind die Versicherten verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens durch die Versicherung erschweren könnte – ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Kaputte Gegenstände sollten deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Allerdings dürfen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Generell empfiehlt es sich, Schäden durch Fotos oder Film zu dokumentieren. Im Bild: Hausbesitzerin Angelika Krämer steht in ihrer überfluteten Garage in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz). Quelle: dpa
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