Steuererklärung Wann kann ich einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen?

Lohnsteuerhilfeverein Quelle: dpa

Wer mit der Steuererklärung überfordert ist, kann sich Hilfe suchen. Oft lohnt sich der Gang zu einem Steuerberater. Oder zu einem Lohnsteuerhilfeverein. Doch was kann, darf und leistet ein Lohnsteuerhilfeverein? 

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Möchte man seine Steuerangelegenheiten allein erledigen, kann man das unter anderem online über die Steuer-Plattform Elster machen. Steuer-Softwares und Apps funktionieren manchmal noch intuitiver. Dennoch fühlen sich viele Deutsche mit dem Thema überfordert oder es fehlt ihnen schlicht an Zeit sich einzudenken. Eine einfache Lösung, um die Steuererklärung doch noch rechtzeitig auf die Reihe zu bekommen, bieten Lohnsteuerhilfevereine an. Über 300 dieser Vereine gibt es in Deutschland. Was man über die Lohnsteuervereine wissen sollte: Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

Lohnsteuerhilfevereine sind Vereine, die sich darauf spezialisiert haben, Menschen bei ihren Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Fachsprachlich gelten sie tatsächlich als Selbsthilfeeinrichtungen. Wer Probleme bei Steuererklärung und Co. hat, sollte sich davon aber nicht abschrecken lassen. Es gibt dort durchaus unkomplizierte und kompetente Unterstützung.

Lohnsteuervereine können sowohl die Erstellung ganzer Steuererklärungen als auch die Beratung in einzelnen Detailfragen übernehmen. Dafür muss man Mitglied in einem der Lohnsteuerhilfevereine sein. 

Die Vereine dürfen aber nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Schon wer im Nebenverdienst selbständig ist, kann sich nicht mehr von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Unternehmer, die Unterstützung in Steuerfragen suchen, müssen auf die Hilfe von Steuerberatern setzen. Lohnsteuerhilfeverein können und dürfen immer nur eine begrenzte Hilfestellung rund ums Thema Lohn und Einkommen geben. Sind komplexe steuerrechtliche Fragen Thema, bleiben die Lohnsteuervereine eher außen vor.

Wer arbeitet für die Lohnsteuerhilfevereine?

Die Lohnsteuerhilfevereine bieten ähnlich wie in einem Filialnetz verschiedene Beratungsstellen an, an die Mitglieder sich wenden können. Einige Vereine sind bundesweit aktiv, andere nur regional. Vor Ort führt ein Beratungsstellenleiter – unter Umständen mit mehreren Mitarbeitern - die Geschicke. Beratungsstellenleiter machen den Job in der Regel in Vollzeit, andere Berater sind vielfach in Teilzeit für die Lohnsteuerhilfevereine aktiv. Bezahlt werden sie durch die Vereine.

Diese Aufgabe darf aber nicht einfach irgendjemand übernehmen, der vorgibt sich mit Steuerthemen auszukennen. Selbst, wer sich auskennt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um in einer Beratungsstelle arbeiten zu können. Die findet man im Steuerberatungsgesetz (§ 23 Absatz 3).

Zum einen dürfen Steuerberater oder Rechtsanwälte für Steuerrecht diese Aufgaben übernehmen. Zum anderen können Personen, die eine abgeschlossene Abschlussprüfung in einem finanzwirtschaftlichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf nachweisen können, das Ganze machen. Die müssen dafür aber zusätzlich noch mindestens drei Jahre lang an 16 Stunden pro Woche im Steuerfachwesen gearbeitet haben. Zum Beispiel bei einem Finanzamt oder in einer Steuerkanzlei. Die Ausbildungszeit selbst zählt nicht zu den drei Jahren.

Typische Berufe, die die Berater der Lohnsteuerhilfevereine haben, sind daher Finanzwirt, Steuerfachangestellter, Bilanzbuchhalter, aber auch Betriebswirt oder Bürokaufmann- und -Frau. Viele der Berater haben zusätzlich eine Prüfung und Zertifizierung als Lohnsteuerhilfeberater (etwa ZVL 77700).

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Beratungsstellen: Wie funktioniert die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein? Wie finde ich Hilfe?

Ist man nun auf der Suche nach Hilfe bei der Steuererklärung oder anderen Steuerfragen, läuft das Ganze ähnlich ab wie bei einem Steuerberater. Zuerst sollte man sich im Klaren sein, bei welchen steuerlichen Anliegen man Unterstützung braucht. Das kann dabei helfen den richtigen Berater zu finden. Denn auch ein Berater kann sich in bestimmten Fragen rund ums Thema Steuern besonders gut auskennen oder zum Beispiel eine spezielle Fremdsprache sprechen. Dazu schaut man sich am besten auf den Webseiten der Lohnsteuerhilfevereine um. Auf vielen Seiten von Lohnsteuerhilfevereinen kann man sich nämlich darüber informieren, welche Berater es im näheren Umkreis gibt und welche Kompetenzen sie haben.

von Philipp Frohn, Marlon Bonazzi, Frank Doll, Julia Groth, Felix Petruschke, Anton Riedl, Heike Schwerdtfeger

Wie auch beim Steuerberater üblich, kann man dann einen Termin für ein erstes Vor- oder Beratungsgespräch vereinbaren. Wer sich unsicher ist, kann sich zunächst auch allgemein beraten lassen. Die meisten Lohnsteuerhilfevereine stellen dafür online eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular zur Verfügung. Zum ersten Termin ist es dann in jedem Fall hilfreich bereits einige Unterlagen mitzubringen, die dem jeweiligen Berater helfen die individuelle Einkommenssituation besser einzuschätzen. Das können zum Beispiel die eigene Lohnsteuerbescheinigung (und gegebenenfalls die des Partners), der letzte Einkommensteuerbescheid, Belege über behördliche Zuwendungen (zum Beispiel Kindergeld) sowie ein Überblick über die wichtigsten Kosten und Verbindlichkeiten (etwa Miete oder Darlehen) sein. Die weiteren Informationen und Bedingungen erfährt man dann im ersten Gespräch.

Was kostet ein Lohnsteuerhilfeverein?

Zu den wichtigsten Bedingungen für die weitere Beratung gehört dann, dass man Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein wird. Dafür ist aber jährlich auch ein entsprechender Mitgliedsbeitrag zu leisten. Wie hoch der liegt, ist von Verein zu Verein unterschiedlich. Er ist jedoch grundsätzlich einkommensabhängig. Dabei gilt: Je höher das Einkommen (in der Regel ist das Einkommen des Vorjahres maßgeblich), desto höher ist auch der Mitgliedsbeitrag. Man muss sich aber in jedem Fall für einen der Vereine entscheiden.

Zwei Beispiele zeigen, was man als Mitglied im Lohnsteuerverein aktuell in etwa zahlen muss: Der mitgliedsstärkste deutsche Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. verlangt derzeit von einem Mitglied mindestens 39 Euro und maximal 385 Euro im Jahr. Der Lohnsteuerhilfeverein Steuerring gibt an, dass man zumindest 60 Euro und höchstens 450 Euro zahlen muss. Oben drauf kommt in vielen der Vereine noch eine Aufnahmegebühr. In unseren Beispielen liegt die pauschal bei 10 bzw. 14 Euro. Sind die Beiträge gezahlt, kann man sich dann das ganze Jahr über steuerlich beraten lassen, wobei es sich grundsätzlich empfiehlt, bereits einige Zeit vor Ablauf der steuerlichen Antrags- und Abgabefristen Kontakt zum Lohnsteuerhilfeverein aufzunehmen.

Was kann und darf ein Lohnsteuerhilfeverein machen?

Ein Lohnsteuerhilfeverein darf Arbeitnehmer vor allem zu Steuerangelegenheiten beraten, die sich rund um das Thema Einkommensteuer drehen. Auch die Beratung bei Fragen zum Thema Rente oder Unterhalt ist beispielsweise möglich. Beraten lassen können sich Arbeitnehmer (auch Beamte), Rentner, Studenten, Freiwilligendienstleistende und Unterhaltsempfänger. Auch, wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen (zum Beispiel aus Bausparverträgen oder Aktien) hat, kann sich von einem Lohnsteuerhilfeverein unter Umständen beraten lassen. Das geht aber laut Gesetz (StBerG §4 Abs. 11) nur, wenn man aus der Miete oder dem Kapitalvermögen nicht mehr als 18.000 Euro an jährlichen Einkünften erhält. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern gilt der doppelte Betrag (36.000 Euro). Nur manchmal kann und darf ein Lohnsteuerhilfeverein folglich den Steuerberater vollends ersetzen.

Im Einzelnen sind durch Lohnhilfevereine die folgenden Beratungsleistungen möglich:

  • Beratung zur Steuerklassenwahl
  • Erstellen der Einkommensteuererklärung
  • Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
  • Beantragung von Kindergeld
  • steuerliche Beratung zur Altersvorsorge
  • Beratung zur Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten (nach dem Alterseinkünftegesetz)
  • steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Beratung zu und Geltendmachen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnlichen Belastungen und ähnlichem
  • Beratung zu und Geltendmachen von steuerlichen Freibeträgen und Pauschale (zum Beispiel HomeOffice-Pauschale)
  • Einspruchs und Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden

Wer ist teurer/billiger, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

Manchmal können Personen, die Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, zwischen Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein wählen. Eben dann, wenn keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit da sind – und auch durch Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen weniger als 18.000 Euro erzielt werden. Eine Rolle kann dann auch der Preis spielen. Aber wer ist nun billiger oder teurer? Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

Die pauschale Antwort darauf: Im Allgemeinen gelten die Lohnsteuerhilfevereine als etwas günstiger. Das hat damit zu tun, dass durch den Mitgliedsbeitrag bereits die gesamten Beratungskosten für ein Jahr bezahlt sind. Das gilt grundsätzlich unabhängig davon, wieviel Beratung man in Anspruch nimmt.

Steuerberater sind hingegen verpflichtet ihre Dienstleistungen einzeln abzurechnen. Dabei hängt der am Ende abgerechnete Preis von der Art der Dienstleistung, der aufgebrachten Zeit (Zeitgebühr) oder der Höhe der Einkünfte (Gegenstandswert, sog. Wertgebühr) ab. Darüber hinaus hat der Steuerberater die Möglichkeit die jeweiligen Preise innerhalb eines geregelten Ermessensspielraums festzulegen. Das sieht die Steuerberatervergütungsverordnung vor. Wieviel ein Steuerberater im Vergleich zum Lohnsteuerhilfeverein in Rechnung stellt, hängt also von der konkreten Einkommenssituation und dem individuellen Beratungsbedarf ab.

Wer nur wenig Beratungsbedarf hat oder nur einmal im Jahr eine kleine Steuererklärung einreicht, kommt bei einem Steuerberater möglicherweise ähnlich günstig weg. Wer jedoch mehr Beratungsbedarf hat oder eine umfangreiche Steuererklärung erstellen lassen will, zahlt bei einem Steuerberater wahrscheinlich etwas mehr. Die Summe, die sich beim Steuerberater aus den einzelnen Dienstleistungen ergibt, führt oft zum höheren Preis. Ob man einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wählt, hängt in der Praxis aber auch von anderen Faktoren wie dem gegenseitigen Vertrauensverhältnis ab.

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Kann man die Kosten für Lohnsteuervereine absetzen?

Ja. Man kann den Mitgliedsbeitrag für einen Lohnsteuerhilfeverein absetzen. Auch Kosten für einen Steuerberater (oder Steuersoftware) kann man absetzen. Jetzt kommt ein großes aber. Denn normalerweise kann man nur die Steuerberatungskosten absetzen, die beruflich veranlasst sind (oder mit einer anderen, steuerlich relevanten Einkunftsart verbunden sind). Bei Ausgaben für den Lohnsteuerhilfeverein vermischen sich aber berufliche und private Ausgaben. 

Für solche gemischten Steuerberatungskosten gibt es eine Vereinfachungsregel. Bis zu 100 Euro an gemischten Steuerberatungskosten werden komplett anerkannt, beispielsweise als berufliche Ausgaben. Bei höheren Ausgaben können 50 Prozent abgesetzt werden, was also ab einem Gesamtbetrag von 200 Euro zu höheren Werten führt. 

Bei Angestellten hat der Abzug als berufliche Ausgabe nur einen Effekt, wenn diese Jobkosten im Jahr insgesamt über 1230 Euro (Betrag gilt für 2023 und auch 2024) liegen. Denn diese Beträge berücksichtigt das Finanzamt ohnehin automatisch, als Pauschbetrag. Wird dieses Niveau nicht überschritten, kann es sich lohnen, die gemischten Steuerberatungskosten einer anderen Einkunftsart zuzuordnen, falls vorhanden, also beispielsweise den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.


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