




Vor 2009 blieben Spekulationsgewinne steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf ein Jahr lag. Gewinne innerhalb der Jahresfrist mussten Anleger mit dem persönlichen Satz (bei Top-Verdienern 47,5 Prozent) versteuern. Aktiengewinne unterlagen zur Hälfte der Steuer. Bei kurzfristigen Gewinnen mit anderen Papieren langte der Fiskus voll hin – etwa wenn Anleger Optionen einlösten und Gewinn machten. Mit denen dürfte Hoeneß am Devisenmarkt gezockt haben. Umgekehrt konnten Spekulationsverluste innerhalb der Jahresfrist von Spekulationsgewinnen abgezogen werden. Blieb ein Minus, mussten Anleger Verluste vortragen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. Unzulässig war, Verlustvorträge zu beantragen und Gewinne zu verschweigen, wie es Hoeneß getan haben soll; hat er mit Papieren gehandelt, die als Finanzinnovation galten, wären Gewinne auch nach Ablauf der Jahresfrist steuerpflichtig gewesen.
Die Regeln ab 2009
Bei Papieren, die nach Einführung der Abgeltungsteuer gekauft wurden, sind Spekulationsgewinne unabhängig von der Haltefrist steuerpflichtig – egal, ob sie beim Verkauf oder bei der Einlösung von Optionen entstehen. Deutsche Banken ziehen automatisch die Abgeltungsteuer ab; die Frage „Finanzinnovation oder nicht?“ spielt keine Rolle mehr.
Umgekehrt sind auch sämtliche Spekulationsverluste in voller Höhe verrechenbar, allerdings nicht mehr mit Gewinnen aus dem Vorjahr. Ein Verlustvortrag auf die kommenden Jahre ist dagegen weiter möglich, wobei Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden dürfen.
Wer mit anderen Wertpapieren Verluste macht, kann diese dagegen auch von weiteren Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden abziehen.