Homeoffice, Kinderbonus, Nasenspray Die Kniffe der Corona-Steuererklärung

Homeoffice, Kinderbonus und Nasenspray: Das gilt auch im Corona-Jahr 2021 für die Einkommensteuererklärung. Quelle: Getty Images

In der Steuererklärung 2021 lassen sich mit Corona-Sonderposten Hunderte Euro sparen. Von der Homeofficepauschale bis zum Dienstwagen. Worauf Sie achten sollten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Die Steuererklärung in Coronazeiten ist kompliziert. Wer sie selbst erstellt, sollte deshalb nicht erst kurz vor Ablauf der Frist am 1. August 2022 damit beginnen. Denn es gibt eine Reihe von Coronasonderposten, mit denen die Chance auf eine Rückzahlung steigt. Viele Menschen wissen beispielsweise nicht, dass auch der neue Schreibtischstuhl für die Arbeitsecke im Schlafzimmer von der Steuer absetzbar ist. Gleiches gilt unter Umständen für Medikamente in der Coronaquarantäne. „Wir sprechen von einigen Hundert Euro Steuerersparnis“, schätzt Rudolf Gramlich vom Lohnsteuerhilfeverein Steuerring.

Die Homeofficepauschale wurde auf 2021 verlängert und soll auch 2022 greifen. Die Bundesregierung will damit Beschäftigte entlasten, die zu Hause arbeiten, aber kein Arbeitszimmer absetzen können. „Es spielt keine Rolle, wo die Arbeit in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird: Arbeitsecke im Wohnzimmer, im Schlafzimmer, auf dem Flur oder am Küchentisch“, erläutert Gramlich. Die Homeofficepauschale ist weiterhin auf fünf Euro täglich und maximal 600 Euro, also 120 Tage, begrenzt. Gleich bleibt auch die Krux der Vergünstigung. Denn sie fällt unter die Werbungskosten. Hier rechnet das Finanzamt Arbeitnehmern aber ohnehin stets einen Pauschbetrag von 1000 Euro an. Die Folge: „Falls sonst nichts Besonderes anfällt, wird die Homeofficepauschale von der Werbungskostenpauschale 'geschluckt'“, sagt Wolfgang Wawro, Steuerexperte des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV).

Sparen mit der Homeofficepauschale

Allerdings eröffnet die neue Wertschätzung für das Arbeiten von daheim die Chance, weitere Werbungskosten abzusetzen. „Mit der Homeofficepauschale sind nur die Raumkosten abgedeckt“, erläutert Gramlich. „Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl, Arbeitsleuchte, Bücherregal, Aktenschrank können zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch das Schreibmaterial oder ein Notebook gehören dazu.“ Voraussetzung sei, dass die Arbeitsmittel so gut wie ausschließlich beruflich genutzt werden. Bei Computern akzeptiert das Finanzamt laut dem Experten vom Steuerring auch eine berufliche Nutzung von nur 50 Prozent.

Im Homeoffice lassen sich zudem Telefonkosten absetzen, betont Wawro. „Pauschal dürfen für betriebliche Telefonate 20 Prozent der Telefonrechnung abgezogen werden, maximal 20 Euro im Monat.“ Wer dann bei den Werbungskosten noch Ausgaben fürs Pendeln eintragen kann, hat erst recht gute Chancen, über die Pauschale zu kommen und direkt von der Coronavergünstigung zu profitieren. Eine Beispielrechnung von Wawro: Werbungskosten von 2000 Euro im Jahr ergeben bei einem Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5000 Euro eine Steuerersparnis von rund 480 Euro.

Lesen sie auch: Ein neue Urteil erleichtert das Absetzen von Arbeitszimmerkosten bei der Steuererklärung. Die Steuer- und Rechtstipps der Woche.

Apropos pendeln: Das Homeoffice darf nur an Tagen geltend gemacht werden, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde. „So führen auch kurze Fahrten zum Beispiel in den Betrieb zum Wegfall der Homeofficepauschale, es muss für diese Tage die Entfernungspauschale angesetzt werden. Ein Wahlrecht 'Entfernungspauschale oder Homeoffice-Pauschale' gibt es somit nicht“, unterstreicht Gramlich. Allerdings ergebe sich eine interessante Möglichkeit: „Die Homeofficepauschale kann für jeden Kalendertag angesetzt werden, nicht nur für jeden Arbeitstag. Der Umfang der Arbeiten in der Wohnung ist nicht festgelegt. Wer also am Wochenende oder im Urlaub auch nur kurze Zeit in der häuslichen Wohnung arbeitet, erhält für diesen Tag auch die Homeofficepauschale.“ Es profitieren damit auch Menschen, die gar nicht unbedingt wegen der Pandemie und ständig von zu Hause aus arbeiten. Der Experte vom Steuerring gibt dieses Beispiel: „Wenn ein Vermieter am Wochenende die Nebenkostenabrechnung macht, kann er die Homeofficepauschale ansetzen. Einige Tage im Jahr kommen bestimmt zusammen.“

Bescheinigung vom Arbeitgeber

Unter Umständen lohnt sich die Homeofficepauschale sogar für Menschen, die zu Hause ein Arbeitszimmer haben. „Das kann vorkommen, wenn das Arbeitszimmer klein ist und die tatsächlichen Aufwendungen für das Arbeitszimmer niedrig sind“, erläutert Gramlich. Damit ein häusliches Arbeitszimmer absetzbar ist, muss dort laut dem Experten entweder mehr als die Hälfte der Arbeit erledigt werden oder es steht im Betrieb für den Beschäftigten kein Arbeitsplatz zur Verfügung. In letzterem Fall sei der Abzug für das Arbeitszimmer auf 1250 Euro begrenzt. „Die beiden Typen können im Laufe des Jahres auch wechseln, je nach Lage im Betrieb. Da ist die Anwendung der Homeofficepauschale wesentlich einfacher“, urteilt Gramlich.

von Kristin Rau, Varinia Bernau, Michael Kroker, Jürgen Salz, Henryk Hielscher

Auch Selbstständige sowie Studenten und Auszubildende profitieren laut Experten von den fünf Euro pro Tag, sofern sie die allgemeinen Anforderungen erfüllen. Das coronabedingte Homeoffice lässt sich für die Finanzämter schwer nachprüfen. Es empfiehlt sich für Beschäftigte dennoch, vom Arbeitgeber eine Bescheinigung einzuholen, an welchen Tagen 2021 von zu Hause aus gearbeitet wurde. Bescheinigungen sowie Belege für Werbungskosten oder Betriebsausgaben müssen nicht unbedingt mit der Steuererklärung eingereicht werden, erläutert Wawro. „Sie sollten aber aufbewahrt werden, um sie gegebenenfalls auf Abruf dem Finanzamt zukommen zu lassen.“

Kinderbonus in der Steuererklärung

Nicht jede Coronasonderleistung verursacht bei der Steuererklärung 2021 Mehrarbeit. Der Coronabonus von bis zu 1500 Euro je Arbeitsverhältnis muss laut Gramlich nicht angegeben werden. Anders beim Kinderbonus. Bei den 150 Euro im Jahr 2021 handele es sich um eine zusätzliche Kindergeldzahlung, sagt der Steuerexperte. Der Bonus müsse daher auf der Anlage Kind (Steuererklärung 2021: Zeile 6) angegeben werden. Die Zahlung fließt damit in die Vergleichsrechnung ein, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld plus Bonus für Eltern vorteilhafter ist.

Wer 2021 Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss unter Umständen allein deshalb eine Steuererklärung abgeben. Das Kurzarbeitergeld und die Zuschüsse dazu gelten als sogenannte Lohnersatzleistungen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%