Informationspflicht Energiesparverordnung: Vermieter müssen Mieter über Heizkosten aufklären

Die Ampelkoalition verlangt von Vermietern, ihre Mieter über Energieverbrauch, Energiekosten und Einsparpotenziale zu informieren.  Quelle: imago images

Bis Ende Januar müssen Vermieter ihre Mieter über den Energieverbrauch ihrer Wohnung informieren. Laut Ista-Umfrage sind viele Hauseigentümer unvorbereitet.

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Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schob Ende September zwei Energiesparverordnungen an. Eine davon soll unter anderem Mieter und Vermieter kurzfristig dazu animieren, Energie zu sparen. Grund dafür sind Energiesparvorgaben der EU. Danach muss Deutschland seinen Gasverbrauch im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre um 20 Prozent mindern. „Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden“, sagt Habeck.

Als die Ampelkoalition die Verordnung ankündigte, wurde in der Folge viel über die Mindesttemperatur in Wohnungen diskutiert. Ob es mindestens 20 Grad sein müssten, ob bereits 19 Grad ausreichen würden. Denn die Verordnung erlaubt es Mietern, die Raumtemperatur auch unter das Limit zu senken, das in Klauseln vieler Mietverträge festgelegt ist. Habecks Energiesparoffensive soll vor allem den Gasverbrauch senken, weil Russland wegen des Ukrainekriegs seine Lieferungen nach Deutschland eingeschränkt hat und Deutschland unabhängiger von russischem Gas werden will.

Bei der Diskussion um Raumtemperaturen und Schimmelgefahr geht bisher weitgehend unter, dass Habecks Energiesparverordnung Vermietern zusätzliche Informationspflichten gegenüber den Mietern auferlegt. Dazu gehören Angaben über den Energieverbrauch und die Energiekosten, heruntergebrochen auf einzelne Wohneinheiten. Dies gilt für Mietshäuser mit mindestens zehn Wohnungen, die mit Gas oder Fernwärme geheizt werden. Zudem müssen Vermieter ihren Mietern mitteilen, wie groß das Einsparpotenzial ist, wenn sie die Raumtemperatur um ein Grad senken.

Abschlagszahlungen prüfen

Eigentlich hätten die Vermieter diese Informationen bis Ende Oktober liefern müssen. Für Hauseigentümer, die diese Pflicht bisher nicht erfüllt haben, wurde die Frist bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Laut einer nicht repräsentativen Umfrage des Immobiliendienstleisters Ista sind viele Vermieter in Deutschland nicht auf Anforderungen der neuen Energiesparverordnungen vorbereitet. So gaben 42 Prozent der befragten Vermieter an, bisher nichts von den Verordnungen gehört zu haben.

Die Energiepreise gehen durch die Decke. Obendrauf kommt die Gasumlage. Mietern drohen hohe Nachzahlungen bei Heizkosten. Wie viel? Das hat der Ablesedienst Ista für die WirtschaftsWoche ermittelt. 
von Martin Gerth

Zwar gab der Erdgaspreis zuletzt leicht nach. Heizen mit Gas ist laut dem Preisindex des Vergleichsportals Verivox aber immer noch doppelt sie teuer wie vor zwölf Monaten. „Umsichtige Vermieter sollten ihre Mieter über die zu erwartenden Kosten informieren und prüfen, ob die Abschlagszahlung angepasst werden sollte, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden“, empfiehlt Ista-Vorstandschef Hagen Lessing.

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