Insolvenzrecht Brauchen Insolvenzverwalter ein eigenes Berufsrecht?

Eine Firmeninsolvenz muss nicht immer den Untergang des Unternehmens bedeuten. Quelle: imago images

Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter, fordert ein eigenes Berufsrecht für seine Branche – und stößt dabei nicht nur auf Zustimmung. Im Interview verteidigt er die Pläne.

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Herr Niering, Sie fordern ein eigenes Berufsrecht für Insolvenzverwalter. Was bringt das – abgesehen von mehr Bürokratie?
Es fehlen bislang einheitliche und verbindliche Richtlinien für den Beruf des Insolvenzverwalters. Weder der Berufszugang, noch die Berufsausübung oder die Aufsicht sind klar geregelt. Es gibt natürlich Branchenstandards, die auch eingehalten werden. Das geschieht bislang allerdings nur als Selbstverpflichtung auf rein freiwilliger Basis.

Trotzdem funktioniert das System in aller Regel.
In aller Regel reicht aber nicht. Was uns ärgert, sind die großen Qualitätsunterschiede in der Insolvenzverwaltertätigkeit. Hier müssen gesetzliche Mindeststandards definiert werden.

Welche Qualitätsprobleme sehen Sie?
Da gibt es viele Punkte. Vielleicht zwei Beispiele: Es gibt Verwalter, die wissen nicht, wie man eine Insolvenzgeldfinanzierung initiiert. Andere lehnen es grundsätzlich ab, eine Abschlagzahlung an Gläubiger durchzuführen. Das kann nicht im Interesse der Gläubiger sein und schlägt natürlich auch auf das Image der Branche durch. Solche Defizite sehen zunehmend auch die Gerichte…

Christoph Niering gehört zu den führenden Insolvenzspezialisten Deutschlands. Quelle: Presse

…und haben teilweise bereits Leitlinien entwickelt, an die sich Verwalter halten sollen. Wofür brauchen Sie da noch ein eigenes Berufsrecht?
Weil im Zweifel jedes Gericht andere Leitlinien setzt. Wir brauchen aber bundesweit einheitliche Standards. Daher haben in unserem Ausschuss zum Berufsrecht in den vergangenen Monaten insgesamt 32 Kollegen aus ganz unterschiedlichen Kanzleien darüber beraten, welche Elemente sinnvoll sind. Daraus ist jetzt ein Eckpunktepapier zum Berufsrecht entstanden, in dem insgesamt zwölf Themenfelder von der Ausbildung über die Zulassung bis zur Vergütung skizziert werden, die geregelt werden sollten. Am Ende bedarf es dafür auch einer eigenen Kammer ähnlich wie bei Wirtschaftsprüfern und Notaren.

Kritiker sehen in dem Vorstoß eher den Versuch altgedienter Insolvenzverwalter, sich ihre Pfründen zu sichern.
Es gibt immer wieder die Behauptung, wir würden versuchen, den Markt abzuschotten. Das ist aber Unsinn. An der Vergabe der einzelnen Insolvenzverfahren ändert sich nichts. Dafür wären nach wie vor die Gerichte bzw. Gläubiger zuständig und nicht die Insolvenzverwalterkammer. Die Gerichte und Gläubiger könnten sich nach der Schaffung eines eigenständiges Berufsrechts vielmehr darauf verlassen, dass alle Kandidaten eine solide Ausbildung haben, ordentlich versichert sind und gesetzlich verpflichtet sind, die Branchenstandards einzuhalten.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung hat sich als Sanierungswerkzeug durchgesetzt, ruft aber auch Kritiker auf den Plan. Jetzt haben renommierte Insolvenzjuristen Branchenstandards formuliert, um Missstände zu beseitigen.
von Henryk Hielscher

Vorbehalte äußern auch Restrukturierungsberater. Viele große Insolvenzen laufen über Eigenverwaltungsverfahren, bei denen Sanierer das Kommando führen und nicht der klassische Verwalter. Würde das Berufsrecht diese Fälle überhaupt erfassen?
Es geht uns schon darum, eine allgemeinverbindliche Berufsordnung zu etablieren, die für alle Beteiligten in Insolvenz- und Sanierungsverfahren gilt. Auch Sanierer müssten sich dann innerhalb eines Insolvenzverfahrens an die Spielregeln halten. Sie wären aber anders als die Verwalter nicht in der Insolvenzverwalterkammer organisiert.

Der Aufbau und die Arbeit einer solchen Insolvenzverwalterkammer kostet viel Geld. Welche Beträge kommen auf die Verwalter zu?
Es wird nicht viel teurer als heute für die Mitglieder unseres Berufsverbandes. Schon mit den heutigen Aufwendungen für Mitgliedsbeitrag und Zertifizierung wird man schon viel erreichen können. Es braucht keinen teuren Apparat. Wir sprechen über sehr schlanke Strukturen.

Warum docken die Insolvenzverwalter dann nicht gleich bei der Rechtsanwaltskammer oder bei der Wirtschaftsprüferkammer an?
Das haben wir geprüft. Tatsächlich sprechen Experten von einem „Reinheitsgebot“ der Kammern. Es gilt das Prinzip: ein Beruf, eine Kammer. In einer Kammer dürfen also schon rein rechtlich nicht mehrere Berufsgruppen vertreten sein. Zudem gibt es eine beträchtliche Zahl an Insolvenzverwaltern, die nicht gleichzeitig Anwälte sind und die könnten natürlich auch nicht in der Anwaltskammer Mitglied sein. Für diese gäbe es dann kein gesetzliches Regelungsinstrumentarium.

Spielt das Bundesjustizministerium bei Ihren Plänen mit?
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Forderung nach einem eigenständigen Berufsrecht für Insolvenzverwalter aufgegriffen. Insofern hoffe ich, dass wir im kommenden Jahr ein gutes Stück vorankommen und es 2019 einen Referentenentwurf aus dem Ministerium gibt.

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