Insolvenzrecht Wie Sanierer arbeiten sollen

Insolvenzrecht: So sollten Sanierer arbeiten Quelle: imago images

Die Insolvenz in Eigenverwaltung hat sich als Sanierungswerkzeug durchgesetzt, ruft aber auch Kritiker auf den Plan. Jetzt haben renommierte Insolvenzjuristen Branchenstandards formuliert, um Missstände zu beseitigen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Als im März 2012 das neue Insolvenzrecht in Kraft trat, war die Euphorie groß. Mit dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ – kurz Esug – sollte „ein Mentalitätswechsel für eine andere Insolvenzkultur eingeleitet werden", pries die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihr Gesetzeswerk. Der Kern der Reform: Unternehmer, die rechtzeitig Hilfe suchen, sollten per Eigenverwaltungsverfahren mehr Einfluss auf den Verlauf der Insolvenz erhalten. Doch hat sich die Hoffnung auf eine neue Sanierungskultur wirklich erfüllt? Eine wissenschaftliche Evaluation der Insolvenzreform, die vor wenigen Wochen veröffentlicht wurde, zeigte durchwachsene Ergebnisse. Demnach ist das Esug im Grundsatz zwar geglückt. Allerdings gebe es auch deutliche Mängel. Teils würde die Eigenverwaltung missbraucht, um eigene Interessen – nicht die der Gläubiger – durchzusetzen, lautet die Hauptkritik von Insolvenzverwaltern, Sanierungsexperten und Richtern. Wie also können die Sanierungswerkzeuge genutzt, ihr Missbrauch aber verhindert werden?

An der Beantwortung der Frage hat jetzt das Forum 270, ein Zusammenschluss renommierter Insolvenzexperten, „Grundsätze für Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung“ aufgestellt. „Von der Esug-Evaluierung aufgedeckte Missstände könnten dadurch eingedämmt, wenn nicht sogar beseitigt werden“, hofft Thomas Oberle, Vorstandsmitglied des Forum 270. „Es fehlte bisher an einem verbindlichen Regelwerk für die Voraussetzungen und die Organisation von Eigenverwaltungsverfahren sowie die Kriterien für die Person des Eigenverwalters und des Sachwalters“, ergänzt Stefan Weniger, der seit kurzem ebenfalls dem Vorstand der Organisation angehört. Es gehe dabei um Punkte wie einen hohen Professionalisierungsgrad der Beteiligten, Kooperationsbereitschaft und einen steten Informationsfluss zwischen Sachwalter, Eigenverwaltung, Gläubigerausschuss und Gericht. Grundsätzlich, darin sind sich die Experten einig, müssten bei Eigenverwaltungen wie bei allen Insolvenzverfahren die Interessen der Gläubiger im Mittelpunkt stehen. „Das heißt auch, dass sich nicht alle Unternehmen für eine Eigenverwaltung eignen“, so Weniger.

Halb Kodex, halb Leitfaden finden sich in den Standards konkrete Handlungsempfehlungen, die sowohl Eigenverwalter und Sachwalter als auch die Schuldner betreffen. So sollten „laufende strafrechtliche Ermittlungen“ gegen den Schuldner oder die Geschäftsführer „regelmäßig ein Ausschlusskriterium für die Eigenverwaltung“ sein, heißt es in den Forum-Standards. Auch wenn die Geschäftsführung einer havarierten Firma „das Primat der Gläubigerinteressen“ nicht akzeptiert, sei die Eigenverwaltung das falsche Sanierungswerkzeug. Oder aber die Führungsspitze müsse ausgetauscht werden.

Hohe Anforderungen stellen das Forum an die Person des Eigenverwalters, der als „der wesentliche Treiber der Sanierung“ gesehen wird. Der Eigenverwalter steuert demnach „sämtliche verfahrensrelevanten Handlungsstränge und hat jederzeit den vollen Überblick über den Stand des Verfahrens“. Zudem würden ihm die „grundlegenden sanierungsrelevanten Entscheidungen“ obliegen. Um dieser Funktion gerecht zu werden, soll der Eigenverwalter „in aller Regel eine Organstellung beim schuldnerischen Unternehmen“ einnehmen, also als Vorstand oder Geschäftsführer wirken, um Verträge abschließen und Kündigungen aussprechen zu können. Er muss Zugriff auf die liquiden Mittel des Unternehmens und auf das Bestellwesen haben. Die oft praktizierte Variante, den Sanierer zum Generalbevollmächtigten zu ernennen, sehen die Forum-Mitglieder dabei „nur in begründeten Ausnahmefällen“ als sinnvoll an.

Der Eigenverwalter sollte zudem „insolvenzrechtliche Expertise und Sanierungserfahrung vereinen“. Ein darüber hinaus gehendes Engagement - etwa als Investor - lehnt das Forum 270 dagegen ab. „Der Eigenverwalter beteiligt sich nicht am Unternehmen oder einem Unternehmensnachfolger“, heißt es explizit in den Standards. Auch eine Tätigkeit als M&A-Berater gegen zusätzliche Vergütung im Verfahren wird ausgeschlossen.

Die Aufgabe des Sachwalters besteht in erster Linie darin, den Schuldner im Eigenverwaltungsverfahren zu überwachen sowie die Interessen der Gläubiger zu wahren. Dafür fordert das Forum ebenfalls profundes insolvenzrechtliches Knowhow ein, vor allem aber Unabhängigkeit. Um seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden, agiert der Sachwalter „auf Augenhöhe mit der Eigenverwaltung“. Er muss über sämtliche Umstände informiert werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Es sei jedoch nicht Aufgabe des Sachwalters, den Sanierungsprozess aktiv zu bestimmen. „Dies ist originäre Aufgabe der Eigenverwaltung“, geht aus den Forum-Grundsätzen hervor. Inwieweit der Leitfaden in der Praxis akzeptiert werden, ist noch offen. 

Die Mitglieder des Forum 270, darunter Insolvenzexperten wie Dirk Andres, Georg Bernsau und Gerrit Hölzle, haben sich bereits verpflichtet, die Standards einzuhalten. „Wir hoffen natürlich auf eine Sogwirkung“, sagt Oberle. „Setzen sich die Grundsätze durch, könnten bei vielen Eigenverwaltungsverfahren weitaus bessere Ergebnisse erzielt werden“.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%