Insolvenzrecht Zentrale Steuerung bei Konzernpleiten

Künftig können sämtliche Insolvenzverfahren eines Konzerns bei einem einzigen Gericht gebündelt werden. Mit dem Beschluss des Bundestags geht ein ungewöhnlich langer Gesetzgebungsprozess zu Ende.

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Gut drei Jahre lang rang der Bundestag um die Details der Reform des Insolvenzrechts. Quelle: dpa

Berlin Der Bundestag hat das Insolvenzrecht für Konzerne reformiert. Mit der am Freitagmorgen verabschiedeten Neuregelung soll die Abwicklung der Einzelunternehmen eines zahlungsunfähigen Konzerns zentralisiert werden, um die Chance zur Sanierung der Tochterfirmen zu erhöhen. Sämtliche Insolvenzverfahren eines Konzerns können künftig bei einem einzigen Gericht gebündelt werden. Darüber hinaus kann das Insolvenzgericht einen „Verfahrenskoordinator“ berufen, um die Einzelverfahren besser aufeinander abzustimmen.

Mit dem Parlamentsbeschluss geht ein ungewöhnlich langer Gesetzgebungsprozess zu Ende. Der Gesetzentwurf war noch unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung initiiert und Ende 2013 vom neuen schwarz-roten Kabinett in den Bundestag eingebracht worden. Dort wurde noch drei Jahre lang um Details der komplizierten Materie gerungen, ehe die Reform schließlich verabschiedet werden konnte.

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