…was sollte die Fragestellung sein, die weiterhilft bei der Auswahl? Kein Anwalt gibt Referenzen mit Namen – und besonders nicht bei so heiklen, persönlichen Steuerthemen.
Man könnte durchaus fragen, wie viele Selbstanzeigen der Anwalt mit welchem Erfolg schon durchgeführt hat für andere Klienten. Manche Mandanten fragen in Kanzleien genau das an – im ersten telefonischen Vorgespräch.
Von Mailanfragen rate ich ab, erst recht wenn sie erkennbar an mehrere gleichzeitig gehen – dann vermuten Juristen ohnehin gleich Trittbrettfahrer, die kostenlosen Rechtsrat abgreifen wollen. Auf Massenmails reagieren gute Anwälte nicht. Wer Steuerprobleme hat mailt auch normalerweise nicht, der will gerade keine Spuren hinterlassen.
Wie kann man sonst fündig werden?
Es gibt eine bestimmte Riege von Leuten, die dieses Thema mit Schwarzgeld im Ausland haben – und die kennen sich oft untereinander. Da gibt´s dann auch die Empfehlungen über Mundpropaganda.
Und die taugen etwas?
Durchaus. Über so etwas wird gesprochen im Tennisclub, beim Kaminabend, wenn´s vertraulich wird und man auch über Sorgen spricht.
Und wer sich nicht in den gesellschaftlichen Kreisen verkehrt, sondern etwa zur eigenen Überraschung ein Auslandskonto erbt?
Der hat heute immerhin das Internet. Dann kann man sich durchklicken, bis man merkt, dass bestimmte Anwälte-Namen immer wieder auftauchen.
Man muss also die hochspezialisierten Köpfe auf Teufel komm raus finden?
Ein wichtiges Kriterium ist, dass ein Anwalt sich konzentriert auf ein einziges Feld und nicht gleichzeitig mehrere völlig andere Gebiete angibt - der kann meistens alles ein wenig und nichts richtig.
Wer Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht auch noch auf seiner Homepage stehen hat, ist eben ein wirklich ein Risiko bei in Selbstanzeige-Fällen.
Wer dagegen Zollrecht und Erbrecht samt Selbstanzeigen anbietet, ist nicht so verkehrt.
Es gibt ja so wahnsinnige Fälle, bei denen ein Anwalt in vier Ländern wie USA, Israel, Schweiz und Deutschland jeweils gleichzeitig eine Selbstanzeige machen muss – das ist unglaublich kompliziert. Da braucht man dann in den anderen Ländern zusätzlich einen Anwalt. Ein guter Anwalt kennt solche Kollegen.
Ist die Selbstanzeige nicht ohnehin ein viel zu hohes Risiko, wie man bei Hoeneß gesehen hat?
Noch riskanter ist es, 'aufzufliegen', das kostet nicht nur Steuern sondern auch noch Strafe bis hin zur Haft. So wie sich die internationalen Beziehungen im Steuerrecht entwickeln – Stichwort Rechtshilfe und Informationsaustausch – wird es mittel- bis langfristig jeden erwischen. Wie man am Fall Hoeneß sieht: selbst eine ´kaputte´ Selbstanzeige ist besser als kalt erwischt zu werden.
Ohne Hoeneß Selbstanzeige wären die Münchner Tarife mindestens doppelt so hoch. Unter sechs bis acht Jahren Gefängnis würde man dann nicht wegkommen. Immerhin hat Hoeneß die Selbstanzeige also mehrere Jahre Rabatt gebracht.
Es gibt Menschen, die hartleibig sind ohne Ende – die setzen voll aufs Risiko. Die hoffen, nicht erwischt zu werden. Das wird künftig aber nicht mehr gutgehen, die internationalen Rechtshilfeabkommen über die Ländergrenzen hinweg werden immer dichter, die greifen über alle Ozeane. Ich bin gespannt auf die erste Steuer-CD aus Samoa in der Südsee, da gibt es Offshore-Banken mit viel Schwarzgeld – wie auch in vielen anderen Südsee-Paradiesen oder den Seychellen.