Kanzlei Dr. Michaela Bürgle Dr. Michaela Bürgle

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Dr. Michaela Bürgle Quelle: Presse

Die Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern, die zivilrechtliche und strafrechtliche Arzthaftung sowie das Arztstrafrecht sind die Tätigkeitsschwerpunkte von Michaela Bürgle. Dazu arbeitet die Frankfurter Rechtsanwältin mit anerkannten unabhängigen Medizinern und Gutachtern aller Fachrichtungen zusammen, um mögliche Behandlungs- oder Kunstfehler medizinisch fundiert rekonstruieren und anschließend juristisch verfolgen zu können. Sie setzt sich in ihren Mandaten dafür ein, dass ärztliche Behandlungsfehler durch angemessene Schmerzensgelder und Entschädigungen ausgeglichen werden und es nicht nur bei einer symbolischen Wiedergutmachung bleibt.

Bürgle hat Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main, Heidelberg, Gießen und Genf studiert und auf dem Gebiet des Strafprozessrechts promoviert. Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin 1996, war sie als freie Mitarbeiterin in verschiedenen namhaften, vorwiegend strafrechtlich orientierten Kanzleien tätig, seit 1998 ist sie selbständig. Sie ist Mitautorin des Anwaltshandbuchs Strafrecht (Dr. Otto Schmidt Verlag, 2002); Mitautorin des Fachbuchs „Die strafprozessualen Beweisverwertungsverbote“ (Boorberg Verlag, 2004) und publiziert in Fachzeitschriften. Zudem referiert sie an der Deutschen Richterakademie und für die Vereinigung hessischer Strafverteidiger.

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