Kfz-Versicherung So wechseln Sie den Tarif jetzt noch

Mit Dezemberbeginn endete die reguläre Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung. Aber wer bei der Autopolice 2018 trotzdem noch sparen will, hat oft eine letzte Chance.

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Sonderkündigungsrecht Quelle: obs

In den vergangenen Wochen flatterten zigtausende Beitragsrechnungen der Kfz-Versicherer in die Briefkästen der Autofahrer. Angesichts der dort genannten Jahresbeiträge dürften viele Empfänger mit dem Gedanken gespielt haben, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Und wie jedes Jahr haben Versicherte bis zum 30. November Zeit, ihre Police mit Ablauf des 31. Dezember zu kündigen und sich für 2018 einen günstigeren Versicherungsschutz zu suchen. Im November haben die Autoversicherer deshalb Hochsaison, der größte Teil des Geschäfts konzentriert sich auf das Jahresende.

Aber was tun, wenn man die Kündigungsfrist verpasst hat?

Wer jetzt schnell eine Möglichkeit sucht, für das kommende Jahr in einen günstigeren Versicherungstarif zu wechseln, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Viele Autofahrer können das nutzen, denn – so haben es die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten ausgemacht – es gibt Fälle, die den Ausstieg aus dem alten Vertrag ermöglichen. Trifft nur einer der genannten vier Anlässe zu, kann der Versicherte seine alte Kfz-Police außerplanmäßig kündigen.

Fall 1: Beitragserhöhung

Ist der Versicherungsbeitrag für das kommende Jahr höher als 2017, ohne dass verbesserte Leistungen damit einhergehen, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Bis zu einen Monat, nachdem die Beitragserhöhung bekannt wurde, darf der Autofahrer seine alte Police kündigen – also oft auch noch im Dezember. Eine Kündigung ist dann allerdings direkt wirksam, sobald sie bei der Versicherung eingegangen ist. Wer das Sonderkündigungsrecht ausübt, sollte also schon eine Deckungszusage von einer anderen Versicherung vorweisen können.

Das Problem: Nicht jede Beitragserhöhung ist sofort als solche erkennbar. So kann zum Beispiel der Schadenfreiheitsrabatt für unfallfreies Fahren gestiegen sein und eine generelle Beitragserhöhung so kaschieren, dass der Jahresbeitrag nicht höher oder sogar niedriger als im Vorjahr ist. Die Kfz-Versicherungen müssen deshalb einen Vergleichsbeitrag ausweisen. Der gibt an, wie hoch der Jahresbeitrag wäre, wenn es keine Preisänderungen beim Versicherungsschutz geben würde, sich aber zum Beispiel der Schadenfreiheitsrabatt wie geplant erhöht. Andersherum besteht die Chance zur sofortigen Kündigung auch, wenn nicht der ganze Rabattanstieg an den Kunden weitergereicht wird, sondern die Jahresprämie in geringerem Maße sinkt.

Laut Gesetz müssen die Versicherer auf ihr Kündigungsrecht hinweisen. In der Praxis ist das jedoch nicht immer so offensichtlich, weil etwa die Vergleichszahlen des Vorjahres fehlen oder irgendwo in der Rechnung versteckt sind.

Als Preisänderung, die ein Sonderkündigungsrecht auslöst, gelten laut dem Bund der Versicherten auch Änderungen der Typ- und Regionalklasse für das versicherte Fahrzeug, wenn sie zu höheren Beiträgen führen. Die Typ- und Regionalklassen legt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) anhand der Häufigkeit von Schäden in einzelnen Regionen oder bei bestimmten Fahrzeugtypen fest.

Fall 2: Änderung der Versicherungsbedingungen

Ändern sich die Vertragsbedingungen, muss der Versicherer bis zu sechs Wochen nach seiner schriftlichen Mitteilung eine Sonderkündigung akzeptieren. Die Frist beginnt mit Erhalt der Vertragsänderungen. Eine Kündigung wirkt aber frühestens mit Inkrafttreten der geänderten Bedingungen.

Fall 3: Der Versicherungsfall ist eingetreten

Ganz gleich, ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden: Wird die Versicherung im Schadenfall bemüht, darf der Versicherte bis zu einem Monat lang kündigen, nachdem die Versicherung die Schadenregulierung zugesagt, zu Unrecht verweigert (Haftpflicht) oder endgültig abgelehnt (Kasko) hat. In beiden Szenarien hat der Versicherte die Wahl, ob die Kündigung sofort oder erst zum Ende der Versicherungsperiode gelten soll.

Fall 4: Fahrzeugwechsel

Der Klassiker: Der Versicherungskunde kauft sich ein anderes Auto. In diesem Fall kann er ohne Einhaltung von Fristen den bestehenden Vertrag kündigen und eine neue Police beim gleichen oder einem anderen Kfz-Versicherer abschließen.

Empfehlenswert ist es in jedem Fall, sich vor dem Abschicken der Kündigung eine neue Police auszuwählen. Hilfreich sind dabei Vergleichsportale und –tools wie etwa der Kfz-Versicherungsvergleich der WirtschaftsWoche in Kooperation mit Toptarif. Wer noch keinen neuen Versicherungsschutz vorweisen kann, riskiert sonst den Verlust der Straßenzulassung seines Autos.

Ist Ihre Kfz-Versicherung zu teuer? Durch den Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie sparen. Mit dem Versicherungsrechner der WirtschaftsWoche finden Sie die günstigsten Angebote.
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