Kinderfreibetrag 2024 So stark steigen die Kinderfreibeträge dieses Jahr

Kinderfreibetrag 2021: Von diesen Steuervorteilen können Eltern jetzt profitieren. Quelle: imago images

Vom Kinderfreibetrag können Eltern steuerlich profitieren. Wie hoch das Kindergeld 2024 ist und wer den Freibetrag erhält. Ein Überblick.

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Kinder schenken Spaß und Freude, sind bekanntermaßen aber auch teuer. Daher lohnt sich ein genauer Blick auf die Steuererklärung, um sich einen Teil des Geldes zurückzuholen. Hier können Eltern auf Steuervorteile zurückgreifen und von den Förderinstrumenten Kindergeld und Kinderfreibetrag profitieren. Wir zeigen die wichtigsten Zahlen für das Jahr 2024 und die anstehende Steuererklärung für das vergangene Jahr.

Wie hoch ist das Kindergeld 2024?

Jeder, der Kinder hat, hat Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld. Aber: Es kann nicht beides gleichzeitig genutzt werden. Wie viel Kindergeld Eltern bekommen, richtete bisher sich vor allem nach der Anzahl der Kinder. So erhielten Eltern bis zum Jahr 2022 für das erste und zweite Kind 219 Euro monatlich, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. 

Im Zuge von anhaltender Inflation und Energiekrise hat die aktuelle Bundesregierung in mehreren Entlastungspaketen finanzielle Unterstützungen für die deutschen Bürger aufgesetzt. Daher gilt ab dem Jahr 2023 einheitlich (und unabhängig von der Anzahl der Kinder) ein Betrag von 250 Euro pro Kind. Dieser Betrag soll auch 2024 bleiben. Der Kinderzuschlag, eine Art Zusatzbetrag für Eltern mit geringen Einkommen, steigt 2024 jedoch auf bis zu 292 Euro je Kind und Monat (zuvor: 250 Euro je Kind/Monat).

Tabelle des monatlichen Kindergelds seit 2014*

Jahr Kindergeld für das erste und zweite Kind       
2014184 Euro
2015188 Euro
2016  190 Euro
2017192 Euro
2018 194 Euro
2019204 Euro
2021 219 Euro
2022219 Euro
2023250 Euro
2024250 Euro

Was ist der Kinderfreibetrag?

Freibeträge für Kinder sollen Eltern dabei unterstützen, das Existenzminimum für Kinder steuerfrei zu halten. Dafür gibt es verschiedene Arten von Freibeträgen: den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Auch gibt es die Möglichkeit, Kindergeld zu beziehen. Eltern können daher entweder das Kindergeld oder Freibeträge bei der Einkommensteuer erhalten. 

Welche der beiden Möglichkeiten günstiger für die Eltern ist, wird für jedes der Kinder automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung geprüft. Das geschieht durch die sogenannte Günstigerprüfung. Im Gegensatz zum Kindergeld, für das ab Geburt des Kindes ein Antrag gestellt werden muss, muss für den Kinderfreibetrag kein Antrag gestellt werden. Mit einer Ausnahme: Bei Abgabe der Steuererklärung sollte die Anlage Kind ausgefüllt werden.

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von Catarina Herbst

Wer bekommt einen Kinderfreibetrag?

Für den Erhalt eines Kinderfreibetrags werden grundsätzlich Kinder bis Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt. Natürlich gilt das auch für Pflege- und Adoptivkinder. Aber auch Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, können für den Freibetrag berücksichtigt werden. Dazu darf das Kind allerdings noch nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Zudem muss es in Deutschland als arbeitssuchend gemeldet sein.

Volljährige Kinder bis 25 können ebenfalls vom Kinderfreibetrag profitieren. Eine Berücksichtigung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  • Wenn die Kinder für einen Beruf im Studium oder innerhalb einer Ausbildung ausgebildet werden.
  • Wenn die Kinder die Berufsausbildung aufgrund fehlender Plätze nicht beginnen können.
  • Wenn die Kinder in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungen sind.
  • Wenn die Kinder ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
  • Wenn sich die Kinder als Entwicklungshelfer oder Dienstleistende im Ausland aufhalten.

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Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2023 und 2024?

Der Kinderfreibetrag für das Jahr 2023 beläuft sich auf 6.024 Euro (3012 Euro je Elternteil). Für das Jahr 2024 ist ein erheblicher Anstieg des Kinderfreibetrags vorgesehen. Der soll im Jahr 2024 um mehr als 500 Euro auf die Summe von 6612 Euro steigen. (3306 Euro je Elternteil). Ursprünglich war nur ein Anstieg auf 6384 Euro geplant. Rückwirkend soll  jedoch in diesem Jahr der Betrag von 6612 Euro verabschiedet werden.

Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt 2023 2928 Euro, also 1464 Euro für jeden Elternteil. Beide Freibeträge (Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag) werden bei der Einkommensteuerveranlagung zusammengelegt. Wenn also die Eltern verheiratet und zusammen veranlagt sind, erhalten sie 2023 eine Entlastung in Höhe von 8952 Euro. Bei getrennter Veranlagung wird der Freibetrag für jeden Elternteil entsprechend halbiert. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gilt nach aktuellem Stand auch 2024 unverändert. In Summe erhält ein Ehepaar im Jahr 2024 durch Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf also 9540 Euro, vorausgesetzt die Erhöhung auf 6612 Euro beim Kinderfreibetrag gilt wie geplant. Sonst sind es lediglich 9312 Euro.

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Wie beantrage ich den Kinderfreibetrag?

Laut den Finanzverwaltungen der Länder werden Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, automatisch in den Steuerklassen I bis IV berücksichtigt. Dies wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) geltend gemacht, wenn die Kinder in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet sind. 

Eine wichtige Ausnahme gibt es aber: Wenn die Kinder älter als 18 Jahre sind, können Eltern wie erwähnt nur über entsprechende Anträge und unter bestimmten Voraussetzungen Kinderfreibeträge erhalten. Die benötigten Formulare stellt das Bundesfinanzministerium als Antrag zur Lohnsteuer-Ermäßigung zur Verfügung. Auch das Kindergeld ist grundsätzlich nach Vollendung des 18. Lebensjahres neu zu beantragen, wenn eine Berechtigung besteht.

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Was gilt für Alleinerziehende?

Der Kinderfreibetrag wird wie beschrieben unter beiden Elternteilen halbiert. Somit stehen beiden Elternteilen jeweils 2810 Euro für den Kinderfreibetrag und 1464 Euro für Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf. Wenn das Kind bei einem der Elternteile untergebracht ist, erhält dieser 2023 zusätzlich einen Entlastungsbetrag bei 4260 Euro. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Nach aktuellem Stand bleibt es dabei auch 2024.

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