Kirchliche Arbeitgeber Bundesarbeitsgericht verschärft Vorgaben für die Kirche als Arbeitgeber

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Kirchen an Angestellte keine unterschiedlichen Anforderungen wegen ihrer Religion stellen dürfen. Geklagt hatte ein Arzt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Laut dem neuen Urteil können Kirchen an Angestellte keine unterschiedlichen Anforderungen aufgrund von Religionszugehörigkeiten stellen. Quelle: dpa

Erfurt Kirchliche Arbeitgeber müssen künftig stärker darauf achten, welche Loyalitätsanforderungen sie an Mitarbeiter stellen. Mit seinem Urteil von Mittwoch rüttelt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt unter Verweis auf europäisches Recht am Sonderstatus von Kirchen als Arbeitgeber.

Für diese ist im Grundgesetz ein Selbstbestimmungsrecht verankert. Das wirkt sich auch auf ihre Position als Arbeitgeber aus. So dürfen sie von ihren Mitarbeitern ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen.

Dem Urteil zufolge können Kirchen aber an Angestellte keine unterschiedlichen Anforderungen aufgrund von Religionszugehörigkeiten stellen. Ausnahmen sind möglich, wenn sich diese Erwartungen als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderungen darstellen. (2 AZR 746/14)

Hintergrund ist die fristlose Kündigung, die ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf gegen einen katholischen Chefarzt aussprach. In dessen zweiten standesamtlichen Hochzeit sah der Arbeitgeber einen Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre und damit gegen Loyalitätspflichten des Dienstvertrags.

Der Chefarzt sah in der Kündigung einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn nach der Grundordnung seines Dienstvertrag wäre eine solche zweite Heirat kein Kündigungsgrund für nicht-katholische Chefärzte der Klinik.

Der Mediziner wehrte sich zunächst erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage. Der Arbeitgeber ging in Revision. Das Bundesarbeitsgericht wies diese nun zurück.

Mehr: Im Oktober haben die Erfurter Richter entschieden, unter welchen Bedingungen auch Nicht-Christen bei der Kirche arbeiten dürfen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%