Klage Finanzamt kassiert zu hohe Zinsen für Steuernachzahlungen

Der seit mehr als 50 Jahren bestehende Zinssatz von sechs Prozent für Steuernachzahlungen kommt möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht.

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Schild eines Finanzamts. Quelle: dpa

Der seit mehr als 50 Jahren bestehende Zinssatz von sechs Prozent für Steuernachzahlungen kommt möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht. Eine entsprechende Musterklage wurde beim Finanzgericht Münster eingereicht und wird vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt. „Während die Sparer unter niedrigen Zinsen leiden, bekommt das Finanzamt eine Toprendite“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel in der WirtschaftsWoche. Tatsächlich schöpft der Fiskus daraus einen Gewinn von nahezu einer Milliarde Euro jährlich, räumt das Bundesfinanzministerium ein. Die Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen Nachzahlungs-, Stundungs- und Aussetzungszinsen (bekommt der Staat) sowie Erstattungszinsen (zugunsten der Steuerpflichtigen). Anderen Steuerzahlern, die sich ebenfalls gegen die hohen Nachzahlungszinsen wehren wollen, empfiehlt der BdSt, unter Verweis auf das Musterverfahren gegen ihren Bescheid vom Finanzamt Einspruch einzulegen (Az.: 10 K 2472/16 E).

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