Klagen gegen Stiftung Warentest Ritter Sport erwirkt einstweilige Verfügung

Erfolg für Ritter Sport: Das Landgericht München verbietet der Stiftung Warentest die Behauptung, der Schokoladenhersteller verwende chemische Aromen. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind dennoch schlecht: Die Stiftung musste noch nie Schadenersatz zahlen.

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Von Pferdelasagne und Ehec-Sprossen
2016: Plastik im SchokomantelAbermillionen Schokoriegel müssen in die Werkstatt – sozusagen. Nachdem eine Kundin in einem Marsriegel auf ein Stück Plastik gebissen hat, hat der Hersteller mit einer gigantischen Rückruf-Aktion begonnen. Sie gilt mittlerweile für alle Staaten der Europäischen Union, mit Ausnahme von Bulgarien und Luxemburg. Betroffen sind Riegel der Marken Mars und Snickers mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 19. Juni 2016 bis 8. Januar 2017 zurück; zudem alle Produkte der Marke Milky Way Minis und Miniatures sowie mehrere Celebrations-Mischungen mit diesem Mindesthaltbarkeitsdatum. Quelle: dpa
2016: Glyphosat und Malz, Gott erhalt'sPro Jahr konsumiert ein Deutscher durchschnittlich 107 Liter Bier. Und damit nicht nur, streng nach dem deutschen Reinheitsgebot, Wasser, Hopfen, Hefe und Malz, sondern auch noch eine gerüttelte Menge Glyphosat – das weltweit meist eingesetzte Pestizid. In deutschen Bieren wurden Mikrogrammwerte deutlich über den Grenzwerten für Trinkwasser gemessen, im krassesten Fall 300-fach über dem Grenzwert. Direkte Gefahr für die Gesundheit besteht allerdings nicht. Quelle: dpa
2014: Dänischer Wurstskandal erreicht DeutschlandIn Dänemark stellte sich 2014 heraus, dass Produkte des Wurstherstellers Jørn A. Rullepølser mit Listerien-Bakterien verseucht waren. Listerien sind für gesunde Menschen in aller Regel ungefährlich, allerdings ein Risiko für immungeschwächte Personen und schwangere Frauen. In Dänemark starben innerhalb von 30 Tagen zwölf Menschen, 15 weitere erkrankten. Der Betrieb wurde geschlossen, die Produkte zurückgerufen. 160 Kilogramm waren auch an einen deutschen Supermarkt in Schleswig-Holstein an der dänischen Grenze gegangen – sie waren bereits verkauft, bevor sie sichergestellt worden konnten. Verbraucher wurden gebeten, die Wurst zu vernichten oder zurückzugeben. Quelle: dpa
2014: Käse mit ColiDas Unternehmen Vallée-Verte rief die zwei Käsesorten „Saint Marcellin“ und „Saint Felicien“ zurück. In den Produkten der französischen Käserei Fromageries L'Etoile wurden Coli-Bakterien nachgewiesen. Diese können innerhalb einer Woche nach Verzehr zu teils blutigem Durchfall, Bauchschmerzen, Erbrechen sowie Fieber führen. Gerade bei Kindern besteht außerdem die Gefahr von Nierenkomplikationen. Quelle: dpa
2014: Von wegen Edel-Hähnchen2014 deckte die „Zeit“ auf: Das Neuland-Gütesiegel, gegründet vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem deutschen Tierschutzbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft, als ganz besonderes Qualitätssiegel hielt bei Brathühnchen nicht so ganz, was es versprach. Eigentlich sollten Neulandtiere aus Freilandhaltung stammen, gefüttert mit Körnern aus der Region. Tatsächlich stammen in Norddeutschland viele Tiere aus einem ganz gewöhnlichen industriellen Schlachtbetrieb in Niedersachsen. Quelle: dpa
2013: Pferd in der LasagneZusammen mit der Ehec-Epidemie wohl der aufsehenerregendste Lebensmittel-Skandal der vergangenen Jahre: 2013 stellte sich heraus, das Rindfleisch in mehreren Fertiglasagnen aus der Tiefkühlung war eigentlich Pferd. Im Anschluss wurden in Labortests rund 70 Fälle von falsch etikettierten Fertigprodukten nachgewiesen. Die größte Menge an Pferdelasagne gab es in Nordrhein-Westfalen mit 27 Fällen, gefolgt von Hessen (13), Baden-Württemberg (8) und Bayern (8). Weitere betroffene Länder waren Mecklenburg-Vorpommern (5), Brandenburg (4) und Hamburg (2). Quelle: REUTERS
2013: Noch mehr PferdBegonnen hatte der Skandal in Irland und Großbritannien, wo bereits im Januar Hamburger-Frikadellen auftauchten, die Spuren von Pferd enthielten. Bei Hamburgern der Marke Tesco waren es sogar deutlich mehr als nur „Spuren“: Sie bestanden zu 23 Prozent aus Pferdefleisch. Die Tiefkühl-Hackbällchen „Köttbullar“ der Möbelhaus-Kette Ikea in tschechischen Häusern enthielten ebenfalls Pferd und flogen daraufhin aus dem Sortiment – zum Ausgleich landete in schwedischen Tiefkühlregalen Lasagne mit einem Pferdefleischanteil von bis zu 100 Prozent. In ganz Europa wurden schließlich Händler festgenommen, die falsch deklariertes Fleisch verkauften. Quelle: dpa

Das Urteil der Stiftung Warentest hat Gewicht. Laut Statistiken des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) suchen drei von vier Deutschen regelmäßig Rat bei der Stiftung Warentest oder den Verbraucherzentralen, bevor sie etwas kaufen. Besonders wichtig sind deshalb die Testurteile. Ein Hersteller, der von sich behaupten kann, mit seinen Produkten Testsieger der Stiftung Warentest zu sein, kann sich über gute Absatzzahlen freuen. „Während ein positives Testurteil der Stiftung den Absatz von Waren und Dienstleistungen zu steigern vermag, führt ein schlechtes Testresultat oftmals zum Umsatzrückgang oder zur Imageschädigung“, bestätigt auch der BDI.
Dementsprechend schwer liegt dem Schokoladenhersteller Ritter Sport das Urteil „mangelhaft“ für seine Nuss-Schokolade im Magen. Die Warentester hatten behauptet, der in der Ritter Sport Voll-Nuss gefundene Aromastoff Piperonal, der natürlich unter anderem in Blütenölen sowie auch in Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vorkommt, sei chemisch hergestellt worden. Qualität und Geschmack der Ritter Sport Voll-Nuss werden von der Stiftung als gut bewertet. Das Fehlurteil „mangelhaft“ resultiert daraus, dass das Zutatenverzeichnis irreführend und die Schokolade deshalb nicht verkehrsfähig sei. Gegen diese Darstellung will das Unternehmen rechtlich vorgehen. Die Einschätzung, dass Schokolade von Ritter Sport wegen falscher Deklaration nicht verkehrsfähig sei, könne die Firma nicht teilen. Einen ersten Erfolg hat der Hersteller bereits erzielt: Die aufgestellte Behauptung der Stiftung Warentest ist nach Einschätzung des Landgerichts München falsch. Dem Antrag von Ritter Sport auf einstweilige Verfügung ist deshalb stattgegeben worden.

Im vergangenen Jahr musste die Süßwarenindustrie schon einmal einen bitteren Drops der Stiftung Warentest lutschen. Die hatte Ende November einen Test veröffentlicht, demzufolge die Schokolade in neun von 24 Adventskalendern mit Ölrückständen verunreinigt war. Ritter Sport hatte bei dem Test im Übrigen gut abgeschnitten. Nachdem die Stiftung vor dem Kauf der Kalender gewarnt hatte, brach der Absatz von Adventskalendern stark ein. Nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ erlitt die Süßwarenindustrie dadurch einen „Millionenschaden“, einzelne Hersteller seien von Summen zwischen wenigen zehntausend und mehreren Hunderttausend Euro betroffen. Daraufhin hatten verschiedene Unternehmen Klagen angekündigt, passiert ist bislang allerdings nichts.
Die Stiftung Warentest sieht einer möglichen Klage von Ritter Sport in jedem Fall sehr gelassen entgegen, wie Pressesprecherin Heike von Laak sagt. „Wir haben vier bis fünf Klagen im Jahr“, erzählt sie. Das letzte Mal, dass die Stiftung ein Urteil revidieren und sich entschuldigen musste, sei in den 1990er Jahren der Fall gewesen. Schadenersatz musste die Stiftung Warentest noch nie zahlen.

Wasserdichte Testurteile

Quadratisch, praktisch, 100 Jahre alt
Waldenbuch, im Juni 2012 – Waldenbuch ist eine Kleinstadt im schwäbischen Landkreis Böblingen. Sie hat eine historische Stadtkirche, ein Schloss und etwa 8.500 Einwohner. Und Waldenbuch hat Ritter Sport. Seit 1930 produziert das Familienunternehmen seine Schokolade am Rand des Naturparks Schönbuch, was man bei gutem Wetter im ganzen Ort riechen kann. Jeden Tag verlassen 2,5 Millionen Tafeln das Schokoladenwerk in Waldenbuch. Quelle: dpa
Die Geschichte des Unternehmens beginnt aber in Stuttgart-Bad Cannstatt – vor genau 100 Jahren. Drei Generationen der Familie Ritter haben der Schokolade in diesem Firmen-Jahrhundert ihre ganz eigene Handschrift verliehen.Bildquelle: PR
Der Grundstein für Ritter Sport ist die Liebe: Der Konditor Alfred Eugen Ritter (siehe Bild) und Clara Göttle, Inhaberin eines Süßwarengeschäfts, heiraten 1912 und gründen ihre Schokolade- und Zuckerwarenfabrik in Stuttgart-Bad Cannstatt.Bildquelle: PR
Schokolade ist zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein gefragtes Gut und die Mitarbeiterzahl wächst schnell. 1930 zieht die Firma aus Platzgründen ins ländliche Waldenbuch. Zwei Jahre später entsteht das zentrale Markenzeichen von Ritter Sport: Clara Ritter hat die Idee, eine Schokolade in Quadratform herzustellen. Sie hat bei den örtlichen Fußball-Anhängern beobachtet, dass die üblichen Schokolade-Langtafeln in ihren Jackettaschen zerbrechen. Deshalb werden die Tafeln in der neuen und damals revolutionären Form „Ritter’s Sport Schokolade“ getauft.Bildquelle: PR
Nach dem Kriegsende 1945 laufen die Maschinen wieder an und 1950 nimmt die Produktion volle Fahrt auf. Nach dem Tod von Firmengründer Alfred Eugen Ritter übernimmt dessen Sohn Alfred Otto 1952 die Leitung des Betriebes in zweiter Generation. Auf dem Bild: Historische Luftaufnahme der Fabrik in Waldenbuch.Bildquelle: PR
In den fünfziger Jahren macht sich das westdeutsche Wirtschaftswunder auch beim Schokoladeproduzenten in Waldenbuch bemerkbar. 1954 zählt der Betrieb über 100 Beschäftigte. 1960 beschließt das Unternehmen, sich auf die quadratischen Tafeln zu konzentrieren.Bildquelle: PR
Bundesweit bekannt wird Ritter Sport ab 1970 mit der Erfindung der ersten Joghurtschokolade Deutschlands und der Fernsehwerbung mit dem einprägsamen Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“.Bildquelle: PR

Das liege daran, dass die Urteile der Stiftung wasserdicht seien: „Jedes Urteil muss vor Gericht bestehen können“, bestätigt von Laak von der Stiftung Warentest. „Wir wissen, dass Unternehmen, die ein schlechtes Ergebnis bekommen, damit vor Gericht gehen können, deshalb arbeitet auch nie nur eine Person an einem Urteil“, erklärt von Laak weiter. Im Schnitt überprüfen acht bis neun Leute die entsprechenden Produkte auf ihre Qualität. Die Tests erfolgen gemäß der Satzung der Stiftung Warentest nach klaren Regeln und einem festgelegten Prozedere. Das Testverfahren ist außerdem durch Deutsche Industrie-Normen geregelt. Aus diesem Grund bezeichnete auch der Rechtsanwalt Roland Schimmel die Stiftung Warentest in einem Artikel als starken Gegner vor Gericht. Gegenüber dem Legal Tribune sagte er, dass Klagen gegen die Stiftung Warentest keine Chance hätten. „Die Stiftung Warentest wird seit ihrer Gründung im Jahr 1964 immer wieder gerichtlich in Anspruch genommen. Bislang ist es keinem Unternehmen gelungen, Schadensersatz zu erstreiten“, so der Experte für Wirtschaftsprivatrecht und Bürgerliches Recht.

Diese Erfahrung mussten bereits einige Unternehmen machen. So hatte die Stiftung in der Juli-Ausgabe 2008 ihrer Zeitschrift test das Kinderlaufrad Puky LR1 mit „mangelhaft“ bewertet, weil in den Reifen des Rades krebserregende Stoffe (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) gefunden worden waren. Die Firma Puky hatte daraufhin vor dem Landgericht Berlin geklagt. Ohne Erfolg: Die Einschätzung der gemessenen Werte als zu hoch sei gerechtfertigt und die Bewertung der Schadstoffbelastung in Reifen des Kinderlaufrades nicht zu beanstanden. Auch die Schauspielerin Uschi Glas musste eine Schlappe im Kampf gegen ein Urteil der Stiftung Warentest hinnehmen. Sie hatte 2005 gegen die Stiftung geklagt, weil diese die Hautcreme "Hautnah Face Cream" als "mangelhaft" eingestuft hatte. Die Creme könne Pusteln, Juckreiz oder schuppige Haut verursachen. Daraufhin war der Umsatz an den über einen TV-Sender vertriebenen Produkten deutlich zurückgegangen. Das Landgericht Berlin hatte die Klage zurück gewiesen.

Und auch in jüngster Zeit haben Unternehmen zumindest überlegt, die Stiftung vor den Kadi zu zerren: Zuletzt spielten die E-Bike-Hersteller Derby Cycle, Biketec und Bosch mit dem Gedanken, weil ihre Produkte in der Juni-Ausgabe der Warentest-Zeitschrift schlecht abschnitten. In dem Test waren insgesamt neun Räder mit mangelhaft und zwei mit gut bewertet worden. Die Betroffenen behaupteten, dass die Versuchsanordnungen sowie die Ergebnisse und deren Interpretation fehlerhaft gewesen seien. Der Schweizer Hersteller Biketec gab Ende Oktober 2013 bekannt, dass er sich wegen eines Schadens in zweistelliger Millionenhöhe Schadenersatzklagen gegen die Tester vorbehalte. Wie bei Ritter Sport stehen auch für den E-Bike-Produzenten die Chancen eher schlecht. „Mittlerweile warnt auch der BDI vor Klagen gegen die Stiftung Warentest“, weiß von Laak.

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