Kontenabfrage Behörden kennen immer mehr Privatkonten

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Konten und Depots

Briefkasten eines Finanzamts Quelle: dpa

Anders als beim gezielten Abruf von Kontoinformationen etwa durch Polizei und Staatsanwaltschaften erhalten die Finanzbehörden bei der automatisierten Kontenabfrage lediglich Auskunft darüber, welche Konten und Depots eine Privatperson hat. Die sogenannten Kontostammdaten geben Auskunft über die jeweiligen Konto- und Depotnummern, das Datum der Einrichtung und gegebenenfalls der Auflösung, sowie Namen, Geburtsdaten und Adressen der Kontoinhaber und Verfügungsberechtigten.

Wie viel Geld oder welche Wertpapiere auf dem Konto sind, erfahren die Behörden ebenso wenig wie einzelnen Kontobewegungen. Um an diese Informationen zu gelangen ist der dringende Verdacht auf eine Gesetzwidrigkeit vonnöten. Stellt sich also bei der standardisierten Kontenabfrage heraus, dass Konten und Depots nicht angegeben wurden, wird die Person zunächst um weitere Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Verdacht auf Steuerbetrug, kann das Finanzamt von den jeweiligen Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen verlangen.

Dabei kann nicht jedes einzelne Finanzamt und nicht jede Sozialbehörde einfach per Knopfdruck - aus purer Neugier - Konto-Stammdaten abfragen. Der Zugriff auf den Datenpool erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern, das von den Banken die Daten zu jeder Kontoeröffnung, -änderung oder -auflösung erhält.

Der weitaus größte Teil der Abfrage von Kontostammdaten erfolgt durch die Finanzbehörden. Im Jahr 2011 stammten lediglich 15 Prozent der Abfragen von Sozialbehörden wie BAföG-Stellen, Sozialämtern und Wohngeldstellen. Inzwischen dürfen allerdings auch das Bundesamt für Justiz und die Arbeitsagenturen ohne Anhaltspunkte auf gesetzwidriges Verhalten die Bürger nach ihren Konten durchleuchten. Neu hinzugekommen sind zum Jahresbeginn 2013 außerdem Gerichtsvollzieher.

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