Kostenloses Girokonto Gericht untersagt irreführende Werbung

Mit dem Gratis-Girokonto zu werben wird nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf für Banken schwieriger. Auch versteckte Gebühren nämlich werteten die Richter als Kosten.

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Ein Institut der Sparda-Bankengruppe hatte Anfang April 2016 für die Ausstellung einer Girocard eine jährliche Gebühr von zehn Euro eingeführt und dennoch mit dem kostenlosen Girokonto geworben. Quelle: Imago

Bad Homburg/Düsseldorf Eine Bank darf einem Urteil zufolge nicht mit einem kostenlosen Girokonto werben, wenn sie für die Girocard (EC-Karte) eine Gebühr verlangt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen die Werbung als irreführend, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag bestätigte (Az. 38 O 68/16).

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat das Urteil Bedeutung für die gesamte Branche, „weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt“. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Institut gehört zu der Sparda-Bankengruppe. Anfang April 2016 führte die Bank für die Ausstellung einer Girocard eine jährliche Gebühr von zehn Euro ein. Mit der Karte können die Kunden am Automaten Geld abheben, die Selbstbedienungsterminals nutzen und Kontoauszüge ausdrucken. Ob andere Institute des Sparda-Verbunds eine ähnliche Gebühr erheben, entscheidet jede Bank für sich.

Banken und einige Sparkassen hatten das Gratiskonto lange zur Kundenwerbung eingesetzt. Kostendruck und die Zinsflaute zwingen viele Institute jedoch zum Umdenken. Kostenlose Girokonten werden immer mehr zu einem Auslaufmodell.

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