Einige gesetzlich krankenversicherte Selbstständige können ihre Beiträge im Alter stark drücken. „In Extremfällen sind über 700 Euro monatliche Ersparnis möglich“, sagt Rentenberater Walter Vogts aus Karlsruhe. Einer seiner Kunden senkte den Kassenbeitrag von 722 Euro auf 2,43 Euro.
Dahinter steckt das Zusammenspiel von gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung. Denn viele Selbstständige zahlen – anders als die meisten Angestellten – auch im Ruhestand auf alle Einkünfte Kassenbeiträge, etwa auf Miet- und Kapitalerträge. Inklusive der jüngst oft gestiegenen Zusatzbeiträge können bis zu 18 Prozent Beitrag auf monatliche Einkünfte bis 4237,50 Euro (Bemessungsgrenze) anfallen. Das entspricht 750 Euro im Monat für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Es geht günstiger: Dafür müssen sich die Selbstständigen mit Aufgabe ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit den Anspruch auf eine gesetzliche Rente sichern – mag sie noch so gering sein. Außerdem müssen sie ausreichend lang Mitglied einer gesetzlichen Kasse gewesen sein. Dann fallen auf Miet- und Kapitalerträge keine Krankenkassenbeiträge mehr an.
Das liegt an den Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter. Im Ruhestand können gesetzlich Versicherte in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Versicherung, sondern um einen Versicherungsstatus bei einer der gesetzlichen Kassen.
Schnellcheck: Wann sich freiwillige Rentenbeiträge lohnen
Abhängig von drei Unterscheidungsmerkmalen gibt es zwölf Szenarien, die in den meisten Fällen darüber entscheiden, wann sich freiwillige Zusatzbeiträge in die Rentenkasse später auszahlen. Beantworten Sie für sich erst die Fragen zu den drei Unterscheidungsmerkmalen und wählen Sie dann das passende Szenario für die Antwort.
Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel Angestellte) oder sind Sie nicht pflichtversichert (zum Beispiel Beamte, Freiberufler oder die meisten Selbstständigen)?
Pflichtversicherte haben deutlich weniger Möglichkeiten, freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Ob sich die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung lohnen, hängt daher auch von diesem Kriterium ab.
Sind Sie gesetzlich oder privat krankenversichert?
Gesetzlich Krankenversicherten (GKV) werden bis zu 10,8 Prozent Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von ihrer gesetzlichen Rente abgezogen. Privat Krankenversicherte (PKV) erhalten hingegen einen Zuschuss von 7,3 Prozent zur Krankenpolice. Insofern lohnen freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung sich für PKV-Versicherte besonders häufig.
Wie alt sind Sie?
jünger als 45 Jahre
zwischen 45 und 55 Jahre
älter als 55 Jahre
Warum ist das wichtig? Bei jüngeren Personen haben Anlagen zur Altersvorsorge abseits der gesetzlichen Rentenversicherung (wie zum Beispiel Riester-, Rürup-Verträge oder eine private Geldanlage etwa mit Ratensparplänen in Indexfonds (ETFs)) eher die Möglichkeit ihre Vorteile mit Zinseszinseffekten am Kapitalmarkt auszuspielen und die berechneten Kosten auszugleichen. Vom aktuellen Rentenniveau ausgehend lohnen sich freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung dann seltener. Je nach der tatsächlichen Entwicklung von Beschäftigung und Lohnsumme in Deutschland kann die Rentenversicherung in Zukunft aber höhere Renten zahlen. Da diese Entwicklung unsicher ist, wird sie hier nur teilweise berücksichtigt. Die laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung erwartete Senkung des Rentenniveaus und die Beitragssatzsteigerungen wurden berücksichtigt.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen daher durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ihnen bleibt außerdem noch genug Zeit bis zur Rente, um mit anderen Vorsorgeformen zu sparen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie lohnend. Da Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie gute Möglichkeiten, freiwillig dort einzuzahlen. Zwar bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter noch 10,8 Prozent von der gesetzlichen Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Trotzdem können sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie im Vergleich zu einer Rürup-Rente durchaus lohnen. Bei der relativ kurzen Zeit bis zur Rente würde einer solchen Versicherung im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Die Details dazu, wie Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Zwar würden Sie als privat Krankenversicherter 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer gesetzlichen Rente bekommen. Doch bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Da Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, haben Sie relativ gute Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie sehr lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Da Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, haben Sie relativ gute Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Einer Versicherung, etwa einer Rürup-Rente, würde bei der relativ kurzen Zeit bis zu Ihrer Rente im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Die Details dazu, wie Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen daher durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ihnen bleibt außerdem noch genug Zeit bis zur Rente, um mit anderen Vorsorgeformen zu sparen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können sich für Sie lohnen. Zwar haben Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen, außerdem bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter noch 10,8 Prozent von der gesetzlichen Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Trotzdem können sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie im Vergleich zu einer Rürup-Rente durchaus lohnen. Bei der relativ kurzen Zeit bis zur Rente würde einer solchen Versicherung im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Wie bereits erwähnt haben Sie aber nur eingeschränkte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen: Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Zwar würden Sie als privat Krankenversicherter 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Doch bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind für Sie grundsätzlich lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu ihrer Rente bekommen. Allerdings haben Sie als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind für Sie grundsätzlich sehr lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu ihrer Rente bekommen. Allerdings haben Sie als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Haben Versicherte diesen Status, zahlen sie ihre Kassenbeiträge nur auf Renten, vergleichbare Bezüge wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen und selbstständige Arbeitseinkommen, die sie als Rentner nebenberuflich erzielen. Mieterträge oder Kapitaleinkünfte bleiben hingegen außen vor.
Minirente drückt Krankenkassen-Beitrag
Um in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden zu können, müssen Versicherte zwei Punkte erfüllen:
- Gesetzliche Rente: Krankenversicherte können nur in die Krankenversicherung der Rentner kommen, wenn sie eine gesetzliche Rente erhalten.
- Vorversicherungszeit: Zusätzlich müssen sie ausreichend lang Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Konkret dürfen Versicherte in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens maximal zehn Prozent der Zeit nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Waren Selbstständige nicht ausreichend lang gesetzlich krankenversichert, führt daher auch im Ruhestand kaum ein Weg an den hohen Kassenbeiträgen auch auf Miet- und Kapitalerträge vorbei.
Zum Teil zahlen Selbstständige Beiträge auf Miet- und Kapitalerträge, obwohl sie ihr Leben lang gesetzlich krankenversichert waren, nur weil sie keine gesetzliche Rente erhalten.
Kaum bekannt ist ein Ausweg: freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung. Zahlen Selbstständige wenigstens fünf Jahre lang freiwillig Beiträge ein, haben sie Anspruch auf eine gesetzliche Rente und können, wenn die sonstigen Bedingungen erfüllt sind, in der Krankenversicherung der Rentner versichert werden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt auf Anfrage, dass die Höhe der Rente unerheblich sei. Schon der Mindestbeitrag für freiwillige Beiträge an die Rentenkasse von derzeit 84,15 Euro pro Monat reicht aus, damit nach fünf Jahren ein Rentenanspruch besteht. Bis Ende März können freiwillige Beitragszahler noch Rentenbeiträge für 2015 nachzahlen. Zahlen sie dann bis 2019 ein, haben sie bei Erreichen des Rentenalters Anspruch auf eine Rente.
Überweisen Selbstständige dauerhaft nur den freiwilligen Mindestbeitrag, würden sie auf Basis aktueller Rentenwerte insgesamt gut 5000 Euro einzahlen und bekämen dafür später etwas mehr als 20 Euro gesetzliche Rente im Monat. Werden die Rentner dann in der Krankenversicherung der Rentner eingestuft, zieht ihnen die Rentenversicherung von der Minirente derzeit rund elf Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ab, also nur zwei Euro im Monat. Miet- und Kapitalerträge bleiben beitragsfrei. Von solchen Beiträgen können andere Krankenversicherte im Alter nur träumen.