Kredit trotz Warenrückgabe Die Null-Prozent-Falle

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs schwächt die Position von Verbrauchern, die Waren mit Null-Prozent-Finanzierung kaufen, später aber wegen Mängeln zurückgeben. Denn der Kredit darf weiterlaufen, sagen die Richter.

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Woran Sie denken sollten, wenn Sie einen Kredit brauchen
Vor Ausbruch der Finanzkrise gaben Banken so gut wie jedem einen Kredit, heute sind sie eher knauserig. Die Vorgaben für die Kreditvergabe, an die sich die Geldinstitute nun strikt halten (müssen), besagen nämlich, dass das geliehene Geld mit einem entsprechenden Prozentsatz Eigenkapital besichert werden muss. Je weniger Eigenkapital der Schuldner hat, desto riskanter ist es für die Bank, ob sie das Darlehen je zurückgezahlt bekommt. Dementsprechend gilt: Je schlechter die Bonität eines Antragsstellers, desto teurer wird der Kredit. Quelle: Fotolia
Völlig egal, ob es sich um einen Unternehmenskredit oder Geld für das neue Auto oder das Häuschen geht: Je ehrlicher der Antragsteller sagt, wofür er das Geld braucht und welche Sicherheiten es gibt und je besser er vorbereitet ist, desto besser sind seine Chancen, das Darlehen auch zu bekommen. Quelle: dpa
Dementsprechend wichtig ist es, dass Kreditnehmer alle ihre Unterlagen beim Gespräch dabei haben und nicht zig Mal entscheidende Papiere nachreichen müssen. Wer gleich mit den Bilanzen der vergangenen drei Jahre oder dem Businessplan zu seiner Bank geht, spart sich nicht nur Rennerei, sondern zeigt auch, wie ernst es ihm mit dem Darlehen ist. Quelle: Fotolia
Grundsätzlich wird jeder, der ein Darlehen beantragt, gründlich unter die Lupe genommen. Je höher der Kredit, desto genauer fällt die Prüfung aus: Zum einen analysiert die Bank die wirtschaftliche Situation des Antragsstellers sowie seine Sicherheiten. Zum anderen ist die Zuverlässigkeit beim Abbezahlen alter Schulden wichtig für eine positive Entscheidung. Handelt es sich um ein Unternehmen, spielt auch die zukünftige Entwicklung in der jeweiligen Branche eine Rolle. Gleiches gilt auch für die Erfolge des Betriebes und die Fluktuationsrate bei Mitarbeitern, Stichwort "Brain Drain". Quelle: Fotolia
Es kommt gerade in einem solchen Gespräch nicht gut an, bei einer Frage nervös herumzustammeln. Bereiten Sie sich im Vorfeld des Gesprächs auf die klassischen Fragen vor: Wofür soll der Kredit sein, wie lange soll er laufen, womit soll er zurückgezahlt werden. Unternehmer sollten auch schlüssige Antworten auf Fragen nach Marktanteilen, Gewinnzone und geplanten Investitionen parat haben. Quelle: Fotolia
Da die Bank auf jeden Fall fragen wird, welche Sicherheiten der Kreditnehmer anbieten kann, sollte man vor dem Gespräch darüber nachdenken, welche Vermögenswerte derzeit verfügbar sind. Und noch viel wichtiger: Welche er auch tatsächlich mit einer Hypothek belegen kann. Es nutzt niemanden etwas, wenn nachher die Eigentumswohnung der Bank gehört oder das gesamte Privatvermögen weg ist. Quelle: Fotolia
Gerade wenn es um hohe Summen geht, beispielsweise für die Anschaffung einer neuen Maschine, kann es ratsam sein, den Steuerberater oder jemand aus dem Unternehmensbeirat (sofern vorhanden), mit zum Gespräch zu nehmen. Natürlich können auch Privatpersonen einen Berater mit zu seiner Bank nehmen. Wichtig ist, dass dieser das Gespräch nicht an sich reißt, sondern nur bei Bedarf seine Meinung äußert. Quelle: Fotolia

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Wer einen Kauf durch einen kostenfreien Darlehensvertrag finanziert, muss den Kredit auch dann weiter abstottern, wenn er die Ware aufgrund von Mängeln zurückgibt. Das finanzierende Kreditinstitut darf auf Rückzahlung des Darlehens bestehen.

In dem verhandelten Fall kaufte der Kläger im März 2011 von einem Baumarkt zwei Türen zum Preis von knapp 6.400 Euro inklusive Montage. Für die Bezahlung nutzte der Käufer eine sogenannte Null-Prozent-Finanzierung, die der Baumarkt über ein kooperierendes Kreditinstitut anbot.

Die Santander Consumer Bank gewährte den Kredit und zahlte den Betrag von knapp 6.000 Euro an den Baumarkt aus. Dass die Bank rund 400 Euro weniger als den vertraglich fixierten Nettodarlehensbetrag auszahlte, entsprach einer Vereinbarung zwischen der Bank und dem Baumarkt. Um Kunden zu gewinnen, verzichtete der Baumarkt auf einen Teil des Kaufpreises, konnte aber dafür mit der Null-Prozentfinanzierung werben.

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Als sich später herausstellte, dass die Türen schwerwiegende und von einem Gutachten bestätigte Mängel aufwiesen und der Käufer trat vom Kauf zurücktrat, wurde diese Finanzierungsvariante zum Problem. Der Käufer wollte den Kredit nicht zurückzahlen, die Bank beharrte auf ihren Forderungen.

Nach dem Urteil des BGH vom 30. September 2014 muss der Käufer tatsächlich das zins- und gebührenfreie Darlehen tilgen. Der Grund: Kauf- und der Kreditvertrag sind nach Beurteilung der Richter nicht so stark miteinander verwoben sind, dass der Kunde auch von dem Kredit zurücktreten kann. Um sein Geld zu bekommen, kann sich der Käufer in so einem Fall nur an den Händler wenden. Die Raten werden aber in jedem Fall fällig, die Bank behält die Provision.

Die Entscheidung gilt ausdrücklich nur für "Null-Prozent-Finanzierungen". Bei einem verzinsten Kredit kann der Kunde dagegen auch vom Darlehen zurücktreten. Die Unterscheidung ist aber zunächst nur für Verträge maßgeblich, die vor August 2011 geschlossen wurden. Seitdem gilt ein verschärftes Verbraucherschutzrecht.

Das Urteil bedeutet, dass die Verbraucherschutzrechte bei solchen Gratis-Krediten nicht in vollem Umfang gelten. Insbesondere der sogenannte Einwendungsdurchgriff, wie er im Bürgerlichen Gesetzbuch und in Richtlinien der EU geregelt ist, ist dann ausgehebelt. Dieser ermöglicht den Rücktritt von einem Verbraucherdarlehensvertrag beim gleichzeitigen Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Kunde kann dann die Rückzahlung des Kredits verweigern, sofern er den Kaufvertrag berechtigt anfechten oder auflösen kann.

Der Einwendungsdurchgriff gilt dem BGH-Urteil zufolge nicht für zins- und gebührenfreie Kreditverträge. Sie haben nicht die im Gesetzestext genannten Merkmale eines Verbraucherdarlehens, weil die Bank für das gewährte Darlehen vom Vertragsnehmer, also dem Käufer, keine Gegenleistung erhält.

Verbraucherschützer kritisieren seit langem die Null-Prozent-Finanzierungen, wie sie etwa Elektronik- und Baumärkte bewerben, weil sie Anreize böten, sich über Gebühr zu verschulden und Kunden dazu verleiten würden, Dinge zu kaufen, die sie sich nicht leisten können.

In dem vor dem BGH behandelten Fall muss der Kläger nun fast 6.000 Euro an die Santander Consumer Bank - einen der größten Anbieter solcher Kredite – zurückzahlen. Zumindest ist die Rückzahlung damit auf den tatsächlich von der Bank ausgezahlten Betrag begrenzt.

Schon in den Vorinstanzen hatte der Kreditkunde seine Prozesse verloren. Nun lehnte der BGH auch eine Revision ab. Die Konsequenzen aus seinem Urteil ließ der BGH hingegen offen.

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