




18-jährige Testosteron-Bomben im getunten Audi tun es und kluge Bischöfinnen auch: Sie trinken gefühlt ein Gläschen über den Durst und halten sich immer noch für ausreichend fahrtüchtig, um sich und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden. Ein fataler Irrtum, wie die Zahl der jährlich durch Alkohol verursachten Unfälle zeigt.





Fahrer, die erwischt werden, glauben meist, sie kommen mit einer Geldstrafe und ein paar Wochen Führerscheinentzug davon. Zumindest, solange sie nicht volltrunken erwischt werden. Das ist falsch, wie ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zeigt.
Steuern & Recht
Der Fall: Ein alkoholisierter Fahrer wurde von einer Polizeistreife erwischt. Bei der Blutentnahme – 35 Minuten nachdem sie ihn gestoppt hatten – ließ sich noch eine Blutalkohol-Konzentration von 1,6 Promille nachweisen. Er wurde später zu einer Geldstrafe verdonnert plus elf Monaten Sperrzeit für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.
Als er nach dem knappen Jahr wieder einen Führerschein wollte, erlebte er das nächste blaue Wunder. Die Behörde verlangte von ihm ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), vulgo Idiotentest.
Der Mann fürchtete offensichtlich, ihn nicht zu bestehen und klagte gegen die Behörde vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Er verlor, zog vor den Verwaltungsgerichtshof – und verlor wieder.
Das begründeten die Richter so: Der gemessene Alkoholpegel von 1,6 Promille spräche für echten Alkoholmissbrauch und belege eine weit überdurchschnittliche Gewöhnung an das Suchtmittel. Dass er dennoch habe Auto fahren können, belege zudem, dass die Trunkenheitsfahrt kein einmaliges Ereignis gewesen sei. Eine Revision schlossen sie aus.
Der Fahrer muss nun den Test bestehen, ansonsten wird er Fußgänger (Az.: 10 S 452/10).