
Die halbe Klasse schnieft und schneuft schon, in ein paar Tagen ist es beim eigenen Sprössling so weit. Drei Tage Erkältung können Eltern oft mit Homeoffice oder Babysitter abfedern. Eng wird es aber, wenn Tochter oder Sohn länger oder womöglich ernstlich erkrankt sind. Aber dank deutschem Sozialrecht haben die Eltern dann einigen Spielraum.
Grundsätzlich gilt: Es gibt keine verbindlichen, einheitlichen Regeln im Arbeitsrecht, es kommt wie so oft auf den Arbeitsvertrag an.
Glücklicherweise halten sich aber viele Arbeitgeber an die BGB-Regelung, wonach einem Mitarbeiter für Notfälle im Jahr bis zu fünf - bezahlte – freie Tagen zustehen. Das kann alles von Hochzeit bis Todesfall sein, eben auch die nachgewiesene Krankheit eines Kindes.
20 Tage für Alleinerziehende
Besser dran sind Eltern, die samt ihres Nachwuchses in der gesetzlichen Krankenversicherung statt in der privaten sind. Ihnen stehen je Elternteil zehn freie Tage und Kinderkrankengeld als Lohnersatzzahlung zu. Für Alleinerziehende sind es 20 Tage. Bei mehreren Kindern sind es maximal 25 Tage, respektive 50 Tage pro Jahr – egal wie viel Kinder im Haushalt wuseln. Der Arbeitgeber stellt die Eltern dann in der Pflegezeitzeit ohne Einkommen frei, dafür springt die Krankenkasse ein.
Vorausgesetzt, das attestiert kranke Kind ist behindert oder jünger als 12 Jahre, akut pflegebedürftig und niemand anders als die Eltern steht zur Verfügung.