
Neben Küchenmixer und Badelatschen können Tchibo-Kunden noch immer online Versicherungen shoppen gehen: All das, was ein ordentlicher Versicherungsvertreter auch im Bauchladen vor sich trägt, offerieren der Konzern dort kinderleicht per Online-Click die Riesterrente, Zahnszusatztarife und Kfz-Policen.
Aber eben nicht nur vergleichsweise unproblematische, weil standarisierte Produkte wie Haftpflichtpolicen, sondern auch solche komplexen, oft jahrzehntelang laufende Verpflichtungen wie Lebens- oder Rentenpolicen. Und das ganze ohne einen Funken Beratung für die Kunden - ausgerechnet bei so einem ebenso komplizierten wie existenziellen Thema wie der Altersvorsorge. Hier gilt, was auch bei der Feierabend-Beratung vom Kumpel aus dem Fußballverein gilt: Finger weg!
Den Vertrieb von Investmentfonds haben die Hamburger Kaffee-Fachleute, die mit Hilfe neuer „Erlösquellen“ das flaue Bohnengeschäft auffrischen wollen, inzwischen eingestellt. Das war wohl selbst ihnen in Anbetracht der Klage vor dem Landgericht zu heiß geworden.
Tchibo sieht sich als Tippgeber
Allen Haftungsfragen schiebt Tchibo mit einem Trick einen Riegel vor. Der Konzern betrachtet sich in aller Unschuld nur als sogenannter „Tippgeber“, nicht aber als Versicherungsvermittler. Der wesentliche Unterschied: Tippgeber sind von der Pflicht befreit, einen Hauch von Qualifikation in der Sache nachweisen zu müssen und brauchen keine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung – anders als Versicherungsvermittler, die Qualifizierungs- und Informationspflichten haben. Genau deshalb hatte deren Standesorganisation über einen Wettbewerbverein Tchibo verklagt.
Die genaue Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, aber schon während der Verhandlung ließ das Gericht durchblicken, dass von einem neutralen Tippgeber kaum die Rede sein könne, wenn die Gestaltung der Internetseite den Kunden zu der Annahme verleite, er schlösse den Versicherungsvertrag direkt über Tchibo ab; auch wenn der kooperierende Versicherungsanbieter, nämlich Asstel, namentlich genannt wird. Das gelte erst Recht nicht, wenn für Tchibo-Policen mit Sonderkonditionen geworben werde.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig – man darf gespannt sein, wie Tchibo reagieren wird. 2008 war schon dem Rewe-Konzern der Verkauf von Versicherungen verboten worden.