




Denn fehlt der Pass, geht es bestenfalls im Schweinsgalopp zur Bundespolizei am Flughafen, schlimmstenfalls bleibt die Familie am Boden. Ab dem 26. Juni genügt der Eintrag der Kinderschar in den mütterlichen oder väterlichen Ausweis nicht mehr! Das gilt auch für Reisen innerhalb Europas. So will es eine EU-Verordnung, die Pässe sicherer machen und vor Missbrauch schützen soll. Schon seit 2007 werden keine Kinder mehr im Pass der Eltern eingetragen. Wegen der zehnjährigen Gültigkeit können entsprechende Pässe aber noch fünf Jahre im Umlauf sein.
Ganz neu ist, dass Kinder - wie auch die Großen - einen biometrischen Ausweis benötigen. Das heißt: Gesicht geradeaus, Augen auf und nicht lachen. Wenn möglich, sollte von den Eltern auf den Fotos auch nicht allzuviel zu sehen sein - auch wenn die beispielsweise das Neugeborene beim Sitzen unterstützen müssen.
Passinhaber müssen selbst unterschreiben
Wer für seine Kinder neue Pässe beantragen will, sollte dran denken: Gut Ding braucht Weile - bis zu den Sommerferien werden die Pässe nicht mehr fertig. Und wer was zu lachen haben möchte: Die neuen Pässe müssen von den Kindern selbst unterschrieben werden – auch wenn die erst im höheren Zwergenalter sind und Mami die Buchstaben auf einem Zettel noch vormalen muss.
Das sichert dem roten Büchlein aber vermutlich ein langes Leben auch nach dem Ablaufdatum. Die Krakelschrift im fälschungsbewährten-hochsicherheitserprobten-biometrischfotografierten Reisedokument sieht köstlich aus. Und noch etwas: Wer mit seinem Baby „mal schnell“ zum Einkaufen oder Freunde besuchen mit dem Auto in die Schweiz fährt, der weiß anschließend, dass einem binnen zwei Sekunden schlecht werden kann. Wenn nämlich der Schweizer Grenzer bei der Ausreise gen Deutschland freundlich fragt: „Wer sagt denn, dass das ihr Baby ist?“ - und sie haben noch gar keinen Ausweis für den Winzling.