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Krötenwanderung

Rechnet Ihr Zahnarzt richtig ab?

Anke Henrich
Anke Henrich Freie Autorin, Mittelstands-Expertin

Fordert der Arzt von seinem Patienten mehr als den Kassenanteil, bieten die Krankenkassen ihren Mitgliedern die Kontrolle der Rechnung an. Nutzen Sie‘s.

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Ein kleiner junge beim Zahnarzt Quelle: gms

Das Elend begann 2005: Per Regierungsentscheidung übernehmen die Krankenkassen seitdem nicht mehr die gesamten Kosten einer Zahnbehandlung, sondern sie überweisen nur noch so genannte Festbeträge. So sollten die steigenden Kosten im Zaum gehalten werden. Den Patienten/Wählern wurde das als eine Wohltat verkauft.

Nun könnten sie sich die Art ihrer Zahnbehandlung individuell aussuchen und bekommen doch immer einen festen Betrag beigesteuert. Bei einer kleinen Plombe ist das kein Problem, bei einem größeren Inlay schon eher und der Preis eines Implantats sprengt jeden Festsatz.

Weil die Deutschen aber mehrheitlich immer noch Wert auf schöne Zähne legen, zahlen rund  80 Prozent aller Kassenpatienten aus der privaten Tasche zu. Sei es um mit einer weißen Verblendung statt mit einem vergoldeten Backenzahn zu lächeln, sei es weil ihnen ein Implantat lieber ist als eine Brücke, die gesunde Nachbarzähne ramponiert.

Der Haken ist nur, dass kaum ein Normalsterblicher die Details des Kostenvoranschläge oder der späteren Abrechnung wirklich durchdringt. Ein Wust von Zahlen und Abkürzungen. Was davon wirklich nötig und angemessen war oder ob jede bezahlte Leistung wirklich stattfand, ist schwer nachzuvollziehen.

Kleingedrucktes lesen

Diesen Umstand haben nach Meinung des Spitzenverbands der Krankenkassen nicht wenige der 54.000 Zahnärzte zur persönlichen Einkommensoptimierung genutzt. Soll heißen: Patienten zahlen mehr als nötig.

Nun hängt sich der Kassenverband aus dem Fenster: Sie rufen ihre Kunden auf, die Privatrechnungen bei ihnen auf Plausibilität gegenchecken zu lassen. Schaden kann das sicher nicht.

Schaden kann aber auch eine andere Recherche nicht. Wer im mittleren Alter ahnt, dass noch teure Zahnsanierungen auf ihn zukommen, ist mit einer Zahnzusatzversicherung gut beraten. Die trägt in der Regel die Preisdifferenz zwischen der Standardversorgung und dem Upgrade.

Es gilt aber unbedingt, auf das Kleingedruckte zu achten: So sind bereits begonnene Zahnbehandlungen in der Regel ausgeschlossen, auch Zuzahlungen sind gedeckelt und oft werden nur Behandlungen bezahlt, deren Notwendigkeit die Krankenkasse des Versicherten zuvor bestätigt hat, indem sie sich an den Kosten beteiligt. 

Ebenfalls wichtig: Teure Zahnarztbehandlungen können bis zu einer Höchstgrenze, die vom eigenen Einkommen und sonstigen ärztlichen Kosten abhängt,  bei der Steuer geltend gemacht werden.

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