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Krötenwanderung

Sportunfälle - Wer wann haftet

Anke Henrich
Anke Henrich Freie Autorin, Mittelstands-Expertin

Im Sport spielen nicht immer alle Gegner fair. Wann Sie oder ihr Kind bei einem Sportunfall haften.

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Fouls sind bei einem sportlichen Wettkampf meist an der Tagesordnung - Doch hat der Gefoulte ein Recht, seinen Gegner zu verklagen? Quelle: dapd

Mannschaftsportler wissen, was sie tun. Handball werfen nicht mit Wattebäuschchen, Fußballer praktizieren keine rhythmische Ballgymnastik. Wer den Wettkampf mit anderen Sportlern sucht, bekommt ihn auch. Und wird regelmäßig mit blauen Flecken oder schmerzenden Knochen den Platz, das Feld oder das Hallenbad verlassen. Nicht alle Gegner spielen fair. Wann aber ist ein Foul Teil des Sports, um einen Gegner aus der Bahn zu bringen und wann ist der grobe Rempler schon vom Vorsatz gekennzeichnet, den Gegner schmerzhaft auszuschalten?

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dazu soeben sein Urteil gefällt. Im Prozess hatte ein Eishockey-Spieler seinen Gegner verklagt. Der hatte ihn in vollem Lauf von schräg hinten in die Bande gestoßen, um dessen Angriff auf das gegnerische Tor zu verhindern. Der gefoulte Sportler donnerte so in die Bande, dass er zwei Mal an der Schulter operiert werden musste. Er verklagte den Rüpel, denn der habe ihn vorsätzlich verletzt und müsse daher Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Der Grundsatz eines stillschweigenden Haftungsverzichts unter Sportlern würde hier nicht gelten.

Die Richter sahen das anders. Der Videobeweis zeige, dass der Beklagte den Verletzten im Eifer des Gefechts aus dem Weg geräumt habe. Das sei zwar ein Verstoß gegen die Regeln, aber keine vorsätzliche Körperverletzung.

Kein Haftungsverzicht bei groben Fouls

Selbst bei Fußballkindern ist die juristische Unterscheidung schon von Gewicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied 2011, dass der Grundsatz eines stillschweigenden Haftungsverzichts unter Wettkampfsportlern auch für ein Jugendfußballturniers gilt. Mit einer Ausnahme: wenn der Gegner aus grober Unsportlichkeit verletzt wurde. In diesem Fall hatte der eine 14-Jährige den anderen 14-Jährigen so umgenietet, dass der Jugendliche einen Oberschenkelbruch und eine zweifache Unterschenkelfraktur davon trug. Er verlangte von dem gegnerischen Stürmer 9.500 Euro Schmerzensgeld, denn er sei ihm in voller Absicht mit gestrecktem Bein von hinten ins Knie gesprungen. Doch der Rohling konterte: Da er vom Schiri nur die gelbe Karte gesehen habe, könne es so schlimm nicht gewesen sein.

Die Düsseldorfer Richter sahen es anders.  Es habe sich um einen groben Regelverstoß in Form einer unfairen, übermäßig harten und brutalen Attacke gehandelt. Die Schiri-Entscheidung lasse zudem keinen Schluss über den echten Hergang zu. Sie schlugen einen Vergleich über 1.500 Euro vor.

 

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