
Wenn das Fieber auf 40 Grad zugeht oder nach einem Hexenschuss nur noch der Vierfüßlerstand bleibt, dann wollen auch geduldige Kranke bitte ganz schnell ärztliche Hilfe. Während sich Hausärzte oft selbst krumm legen, um den Ansturm ihrer kranken Patienten noch am selben Tag zu bewältigen, lassen Fachärzte ihre Helferinnen am Tresen oder Telefon gerne freundlich aber bestimmt erklären: Ohne Termin geht es gar nicht. Und den gibt es für Neukunden leider erst in einigen Wochen. Dürfen die das?
So sieht es die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern als Vertretung der Mediziner:
Die Behandlung von Notfallpatienten, die aufgrund ihres Krankheitszustandes einer unverzüglichen ärztlichen Betreuung benötigen, dürfe generell nicht abgelehnt werden. Auch nicht bei Überlastung des Arztes. Allerdings könne eine Ablehnung trotz Hilfeleistungspflicht in Notfällen begründet sein, wenn der Vertragsarzt bei einer Übernahme der Behandlung die Grenzen seines Fachgebietes überschreiten müsste.
Anders sieht es bei Patienten aus, die keine akute Hilfe brauchen.





Nach den Bundesmantelverträgen darf der Vertragsarzt einer Krankenkasse – für Privatärzte gilt das nicht - die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen. Solche ein Ausnahmefall liege zum Beispiel vor, wenn der Vertragsarzt bereits so viele Patienten betreut, dass neue Kranke den Qualitätsstandard seiner Praxis senken würden oder aber zwischen Arzt und Patienten kein Vertrauensverhältnis bestehe. Zum Beispiel weil der Kranke die ärztlichen Anweisungen missachte. Solche Gründe muss der Mediziner aber gegenüber der Krankenkasse belegen.
Trotzdem stellt sich immer wieder die Frage: Müssen gesetzlich Versicherte länger warten? Dass am Status privat oder gesetzlich entgegen den schönen Worten der Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Länge der Wartezeit korreliert, hat die Uni Hamburg nachgewiesen.
Deren Center for Health Economics untersuchte die Wartezeiten für ambulante Versorgung. Die Studie ergab: In den vergangenen Jahren mussten gesetzlich Versicherte bei einem Facharzt neun Tage länger als Privatpatienten ausharren. Beim Hausarzttermin lägen die PKV-Kunden dagegen nur knapp einen Tag im Vorteil. Ein schwacher Trost.