KTG Energie Bloß noch ein Häufchen Mist

Auf der Gläubigerversammlung des Biogas-Anlagenbetreibers KTG Energie sollen Anleger einen Plan absegnen, der sie praktisch leer ausgehen lässt. Mehrere Gläubigervertreter haben Gegenmaßnahmen angekündigt.

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Biogasanlage Quelle: dpa

Düsseldorf Das kleine Neuruppin in Brandenburg dürfte am Freitag Schauplatz einer turbulenten Gläubigerversammlung werden. Investoren und Kleinsparer der KTG Energie sollen dort einen Insolvenzplan abnicken, der ihnen eine Mini-Quote von weniger als drei Prozent zubilligt.

Das ergibt sich aus dem Fortführungsplan der Zech-Stiftung, die bereits bei der Mutter KTG-Agrar den Zuschlag bekommen hat. Mehrere Gläubigervertreter haben Gegenmaßnahmen angekündigt, um diese Lösung zu verhindern.

KTG Energie ist ein Tochter-Unternehmen der insolventen KTG Agrar und gilt als der wertvollste Teil im Reich des schillernden Firmengründers Siegfried Hofreiter. Sie betreibt über ihre 19 Töchter Biogasanlagen mit garantierten Einspeisevergütungen über 20 Jahre und verwendet dafür Abfälle aus Bauernhöfen. Die in den kommenden Jahren  zu erwartenden operativen Überschüsse (EBITDA) summieren sich nach Schätzungen von Gläubigern  auf rund 300 Millionen Euro. Dem standen zum Zeitpunkt der Insolvenz Bankschulden der Biogas-Töchter von rund 130 Millionen Euro gegenüber. Laut einem Gutachten beträgt der Bruttounternehmenswert der KTG Energie mit ihren garantierten Einspeisevergütungen zum heutigen Zeitpunkt rund 180 Millionen Euro.

Das könnte die Anleihegläubiger eigentlich hoffnungsfroh stimmen. Sie hatten dem Öko-Energie-Erzeuger über eine Anleihe 50 Millionen Euro zu 7,25 Prozent Zins anvertraut  mit einer Laufzeit bis September 2018 (WKN A1ML25).

Im Zug des Insolvenzverfahrens der Muttergesellschaft musste aber auch die KTG Energie Holding Insolvenz anmelden. Sie war als Zwischenfinanzierer für die Töchter ausgefallen und hätte wohl auch die Anleihe nicht mehr bedienen können.

Die Gustav-Zech-Stiftung, die die KTG-Energie nun weiter führen will,  steht der Zech-Gruppe nahe. Diese ist eine strategische Management-Holding aus Bremen mit Engagements in der Bauwirtschaft, bei Immobilien und Grundstücken.

Der Insolvenzplan sieht nun vor, dass die Stiftung mit dem Einsatz von wenigen Millionen Euro den Zuschlag bekommen und die Anleihegläubiger mit einer Mini-Quote vom Hof schicken kann. Obwohl die Stiftung keine Forderungen an die KTG Energie aus Zeiten vor der Insolvenz hat, wollte sie am Freitag sogar selbst mit abstimmen und sich so die Mehrheit für ihr eigenes Angebot verschaffen.

Das ginge über einen juristischen Trick. Die Stiftung hat der KTG-Energie während der Insolvenz einen Massekredit in Höhe von knapp 25 Millionen Euro gewährt. Solche Massekredite sorgen dafür, dass ein Unternehmen auch in der Pleite weiter funktionieren kann. Sie müssen während des Insolvenzverfahrens voll bedient werden. Bei Gläubigerversammlungen sind die Kreditgeber solcher Darlehen außen vor und haben kein Stimmrecht.

Die Zech-Gruppe bietet laut Plan an, für den Fall, dass sie zum Zug kommt, auf den Massekredit umzuwandeln und  ihn gleichrangig mit allen anderen Forderungen zu stellen. Damit würde sie auf die Rückzahlung praktisch verzichten.

Gleichzeitig würde der eigentlich stimmrechtlose Massekredit aber zu einer stimmberechtigten Forderung, obwohl die Bedingung, dass Zech zum Zug kommt, noch gar nicht eingetreten ist.

Die Vertreter der Stiftung könnten dann in der Gläubigerversammlung mit über 20 Millionen Euro mitstimmen und ihren Plan durchboxen. Das wäre juristisch höchst umstritten. Laut einem Gutachten des Rechtsexperten Florian Jacoby, das dem Handelsblatt vorliegt, können Massekredite generell nicht in Gläubigerforderungen umgewandelt werden. Auch müssten die Gläubiger ja erst die Umwandlung des Darlehens absegnen, dann erst könnten sie die Vertreter der Zech-Gruppe als neue stimmberechtigte Gläubiger in ihre Runde aufnehmen, sind Vertreter der Anleihegläubiger überzeugt.

Wie das Handelsblatt von Geschäftsführer Gerrit Hölzle von der Kanzlei Görg erfuhr, gibt es nun einen Rückzieher. Die Zech-Stiftung werde bei der Versammlung nicht mitstimmen, sagte Hölzle. Man habe nichts zu verbergen, die Vorwürfe der Anleihegläubiger seien aus der Luft gegriffen.

Laut Plan will die Zech-Stiftung zusätzlich zum gewandelten Massekredit einen bereits gewährten laufenden Kredit in Höhe von knapp vier Millionen im Unternehmen belassen und sämtliche Schulden der Töchter übernehmen. Damit würde sie insgesamt für die KTG-Energie aber weit weniger bezahlen als die 180 Millionen Euro, die die KTG-Energie laut Gutachten wert ist, errechneten Anlegerschützer.

Der Plan wurde von der Kanzlei Görg im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung erstellt. Sachverwalter Torsten Martini betont: „Der Plan stammt nicht von mir, aber es gibt derzeit kein Angebot, dass die Gläubiger besser stellt.“ Es stehe den Gläubigern offen, dagegen zu stimmen. Dann folge ein reguläres Insolvenzverfahren.

Den Anleihegläubigern blieben nach dem zur Abstimmung vorliegenden Plan genau 2,94 Prozent ihres Einsatzes. Kaum mehr als ein Häuflein Mist.

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