Kündigung Bausparvertrag "Bausparkassen, die kündigen, sind widersprüchlich"

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Jahrzehntelang zu Gunsten der Bausparkassen

Der Sparer kann dann weiter einzahlen.

Richtig. Er kann sich nach der Zuteilung dafür entscheiden, auf die Annahme des Kredits zu verzichten und seinen Vertrag fortzusetzen. Solange der Bausparer den Vertrag fortsetzt, kann also von einem vollständigen Empfang des Darlehens durch die Bausparkasse nicht die Rede sein.

Also wurde Bausparern zu Unrecht gekündigt, wenn sie ihren Vertrag noch nicht bis zur Obergrenze bespart haben, sie aber seit zehn Jahren Anspruch auf das Darlehen gehabt hätten?

Das sind genau die betroffenen Verträge, von denen sich die Bausparkassen aus wirtschaftlichen Gründen trennen wollen. Dabei haben sie selbst die Möglichkeit der langfristigen Fortsetzung der Verträge vorgesehen und bewusst auf ein Kündigungsrecht verzichtet.

Die Bausparkassen haben die Dauer und Höhe der angebotenen Tarife selbst kalkuliert und angeboten. Sie haben ihren Kunden die Bedingungen einseitig gestellt. Wenn diese sich jetzt auf die ihnen vertraglich eingeräumte Freiheit berufen, die Zuteilung nicht anzunehmen und stattdessen die Verträge weiter besparen zu können, müssen die Bausparkassen das hinnehmen.

Das Wichtigste im Streit um Bausparverträge

Sie dürfen den Vertrag also nicht einseitig kündigen. Zumal viele Bausparkasse explizit mit den attraktiven Sparzinsen der Bausparverträge geworben haben.

Wenn ein Vertragspartner solch einen langfristigen Vertrag mit fester Verzinsung anbietet, ist er nach den Grundsätzen des Gesetzes auch daran gebunden und muss die damit verbundenen Risiken tragen.

Mancher Experte macht an diesem Punkt gerne auf das Genossenschaftsprinzip aufmerksam: Ein Kunde gibt Spareinlagen, damit für den anderen ein Kreditvolumen bereit steht. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld hätten die Kassen aber keine Möglichkeit mehr, alte hochverzinste Verträge mit den Einnahmen aus Krediten zu decken.

Die Bausparkassen meinen allen Ernstes, ihre Sparergemeinschaft angesichts der aktuell niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt schützen zu müssen. Dabei übersehen sie doch geflissentlich, dass sie mit der Verzinsung der Guthaben ihrer Bausparer über mehr als zwei Jahrzehnte sehr deutlich unter den Kapitalmarktzinsen geblieben sind. Das hat die Gemeinschaft der Bausparer aber sehr gerne hingenommen. Und die Kassen hatten in diesem langen Zeitraum mehrfach die Möglichkeit, die angesparten Gelder zu verleihen. Mit entsprechenden Ertragszinsen und dem Zinseszinseffekt dürfte sich das von den Bausparern in die Gemeinschaft eingebrachte Kapital seither mehrfach vervielfältigt haben.

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