Lebensversicherung Standmitteilungen haben große Mängel

Verbraucherschützer haben im Rahmen des „Marktwächters Finanzen“ die Standmitteilungen von 48 Lebensversicherern geprüft. Ein Viertel davon genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben - und häufig überfordern sie die Kunden.

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Häufig fehlen darin Informationen. Quelle: dpa

Frankfurt In jedem Jahr bekommen mehr als 30 Millionen Deutsche eine Mitteilung darüber, welche Leistung sie aus ihrer Kapitallebensversicherung erwarten können. Doch diese „Standmitteilungen“ gehen oft am Informationsbedarf der Versicherten vorbei, wie Verbraucherschützer monieren. Ein Viertel der von der Verbraucherzentrale Hamburg untersuchten Mitteilungen erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben. Den meisten fehlen zudem Informationen, die der Versicherungsverband GDV in einer Muster-Standmitteilung empfiehlt.

Die Studie wurde am Donnerstag im Rahmen des Projekts „Marktwächter Finanzen“ veröffentlicht, mit dem die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Finanzgeschehen aus Verbrauchersicht beobachten. „Die Informationen in den Standmitteilungen bei Lebensversicherungen sind unzureichend“, moniert Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv. Verbraucher sollten diese Mitteilungen lesen und verstehen können.

In der Praxis seien jedoch viele Verbraucher mit den jährlichen Briefen der Versicherer überfordert, ergänzt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Ihr Team wertete eine Stichprobe von 68 Standmitteilungen von 48 Lebensversicherern aus, die rund 89 Prozent des Bruttoumsatzes der Branche abdecken. Insgesamt haben sie rund 900 Mitteilungen gesichtet.

Der Kern der Kritik richtet sich gegen Anbieter, die die Vorgaben einer Verordnung zum Versicherungsvertragsgesetz nicht erfüllen. Von den 68 ausgewerteten Standmitteilungen enthalten vier keine Angabe zu Leistungen im Todesfall. Auch zu Leistungen bei Ablauf des Vertrags und dazu, in welcher Höhe dem Versicherten heute bereits Überschüsse zum Ablauf des Vertrages garantiert sind, sollen häufig Angaben fehlen. Ihre detaillierte Auswertung haben die Verbraucherschützer online publiziert.
Der vzbv hat die festgestellten Rechtsverstöße der Finanzaufsicht Bafin gemeldet. Die Bafin will die Standmitteilungen der Versicherer, die diese gesetzlichen Mindestvorgaben laut Studie nicht einhalten, untersuchen und gegebenenfalls im Rahmen ihrer Befugnisse einschreiten.

Der GDV könne im Detail dazu keine Bewertung abgeben, da ihm die Standmitteilungen nicht vorlägen. Aus Gründen der Transparenz verzichte der Versicherungsverband darauf, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus „einzelne Kriterien“ zu empfehlen.

Auf Anfrage des Handelsblatts gaben einige Versicherer an, dass sie die Kritik zunächst prüfen müssten. Manche sicherten aber bereits zu, dass sie ihre Standmitteilungen ergänzen wollen. Als Grund für das Fehlen von Informationen wurde mehrfach die Vertragsübernahme im Rahmen einer Fusion mit einem anderen Versicherer genannt. Die Informationen seien in der IT noch nicht hinterlegt worden, aber daran werde gearbeitet.

Der Bund der Versicherten (BdV) lobte am Mittwoch, dass die Studie „detailliert, umfangreich und sachkundig durchgeführt“ worden sei. Allerdings: „Die Situation der Lebensversicherungen in Sachen Standmitteilungen ist noch dramatischer als vom Finanzmarktwächter zusammengefasst“, erklärte Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Probleme gebe es aber, wenn ein Unternehmen für unterschiedliche Tarife unterschiedliche Standmitteilungen verschicke. Dann würde in die Bewertung der Studie jeweils die beste Variante eingehen. „Der Finanzmarktwächter hat die Versicherer belohnt, die uneinheitlich agieren und bestimmten Kunden schlechtere Standmitteilungen zusenden als anderen“, so Kleinlein. „Die tatsächliche Lage ist vermutlich sogar noch ernster“. Deshalb erwarte der Verband ein schnelles Vorgehen von der Aufsichtsbehörde Bafin.

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