AirHelp, geblitzt.de und Co. Was Online-Anwälte taugen

Seite 4/4

Wild-West am Wohnungsmarkt

Auch auf dem Wohnungsmarkt versprechen Rechtsportale, überforderten Verbrauchern den Rücken zu stärken. Und beim Thema Miete geht es anders als bei Flügen oder Bußgeldern nicht nur um ein paar Hundert Euro, schließlich geben Durchschnittshaushalte 30 bis 40 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen aus. Wegen der Wohnungsnot in den Städten sitzen Vermieter am längeren Hebel, obwohl das deutsche Recht als mieterfreundlich gilt.

„Wenn Kunden sich nicht wehren, erodiert der Rechtsstaat“, sagt Daniel Halmer, Chef und Mitgründer der Mietrechtsplattform wenigermiete.de. Auf dem Wohnungsmarkt herrschen laut Halmer zum Teil Wild-West-Methoden, viele Vermieter halten sich nicht an die Gesetze, was auch die Sparfüchse unter den Verbrauchern resignieren lässt, die sonst selbst aus ihrem Handyvertrag auch noch den letzten Cent herausholen.

Beispiel Mietpreisbremse: Seit 2015 darf der Mieter in den meisten Bundesländern maximal 10 Prozent mehr verlangen als im Mietspiegel steht. Ob er sich daran hält, können Mieter auf dem Portalen wie wenigermiete.de überprüfen, indem sie Lage und Ausstattung ihrer Wohnung sowie die Konditionen des Mietvertrags eingeben.

Die hier entscheidende ortsübliche Vergleichsmiete hängt von vielen Details der Wohnung ab und ist für Verbraucher gar nicht so leicht herauszufinden. In Berlin und München bieten die zuständigen Kommunen Online-Tools auf behördlichen Internetseiten an, doch in anderen Gemeinden fehlen solche Angaben oder sind in schwer lesbaren Formularen versteckt. Stellt Halmers Portal eine überhöhte Miete fest, bekommt der Vermieter automatisch Post – aber erst, wenn der Kunde den Auftrag dazu erteilt hat. Wenigermiete.de treibt dabei die Ausgleichsforderung des Mieters wie ein Inkassounternehmen ein.

Die Gründer von wenigermiete.de wollen demnächst auch in der Telekommunikationsbranche für Ordnung sorgen und Kunden beispringen, deren Internetanbieter sich nicht an die versprochene Bandbreite hält. Der Rechtsrahmen steht bereits, aber noch wenige Verbraucher machen von ihren Ansprüchen Gebrauch. Seit Mai 2017 sagt eine EU-Verordnung klipp und klar, was passiert, wenn die Internetverbindung langsamer ist als der Provider behauptet. Bereits jetzt können Nutzer prüfen und nachweisen, ob ihre Verbindung zu schwach ist und der Anbieter Schadensersatz leisten muss.

Über mangelnde Nachfrage wird sich das Unternehmen im Breitband-Entwicklungsland Deutschland wohl keine Sorgen machen müssen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%