Am 13. Dezember haben sich zahlreiche WiWo-Leser im Rahmen des WiWo-Clubs in einen Expertencall zum Thema Steuern eingewählt. Dort konnten sie Finanz-Redakteurin Kristina Antonia Schäfer und dem Leiter Verbraucherfinanzen, Niklas Hoyer, eine halbe Stunde lang alle Fragen rund um Steuerspartipps zum Jahresende stellen. Hier finden Sie die Fragen – und selbstverständlich auch die Antworten.
In der Weihnachtszeit stehen für viele die Zeichen auf Besinnlichkeit, auf Familie und vielleicht noch auf Geschenke. Warum sollten man sich ausgerechnet jetzt mit dem Thema Steuern auseinandersetzen?
Weil alles, was man jetzt noch erreicht, sich steuerlich für das ganze zurückliegende Jahr auswirkt – und bei der Steuer teils auf ein Jahr geschaut wird. Ist das Jahr vorüber, lässt sich also manches nicht mehr ändern.
Was ist der wichtigste Tipp, wenn ich jetzt noch Steuern sparen will?
Fangen wir mit etwas an, was letztlich jeden betrifft: berufliche Ausgaben. Viele denken, da könne man nicht viel machen. Aber das stimmt nicht. 1000 Euro werden bei jedem Angestellten automatisch berücksichtigt, das ist der sogenannte Pauschbetrag. Dafür muss man nichts machen. Wenn man unter diesen 1000 Euro bleibt, ist es eben so. Aber kommt man drüber, drückt jeder Euro mehr sofort die Steuerlast. Da spart man je nach Steuersatz bis zu rund 44 Cent pro zusätzlich ausgegebenem Euro.
Hier muss man priorisieren. Wenn man zwei Jahre hintereinander jeweils 800 Euro an betrieblichen Ausgaben habe, profitiert man nur vom Pauschbetrag. Wenn man die Ausgaben hingegen zusammenzieht und in einem Jahr ausgibt, gibt es 600 Euro, die sich zusätzlich steuerlich auswirken. Im Idealfall spart man allein dadurch rund 260 Euro an Steuern.
1000 Euro für die Arbeit geben wohl die wenigsten aus, oder? Was gilt denn bei der Steuer als berufliche Ausgabe?
Die 1000 Euro klingen erstmal viel, man kann sie aber schnell erreichen. Die Fahrtkosten zur Arbeit zählen etwa dazu. Wer etwa Vollzeit arbeitet und einen Arbeitsweg von 15 Kilometern pro Strecke hat, der kommt allein durch die Fahrtkostenpauschale schon auf 1000 Euro.
Ein anderer Klassiker ist ein Laptop. Den darf man allerdings nur zu 100 Prozent absetzen, wenn man ihn zu 100 Prozent für die Arbeit nutzt. Wird er zur Hälfte privat genutzt, kann man nur die Hälfte des Kaufpreises absetzen. Bis 952 Euro inklusive Umsatzsteuer kann der Kauf sofort berücksichtigt werden, größere Anschaffungen muss man über mehrere Jahre abschreiben. Beim Laptop wären das drei Jahre.
Kann ich auch im privaten Umfeld etwas tun, um jetzt noch Steuern zu sparen?
Ja. Ein Thema, das man vielleicht gar nicht so im Steuerbereich verortet, ist das Thema Krankheitskosten. Dabei geht es dem Finanzamt tatsächlich um Krankheiten – alles, was man an Vorsorge betreibt, zählt hier nicht. Bei Krankheitskosten ist alles relevant, was die Versicherung nicht zahlt. Sei es beim Zahnarzt, seien es Behandlungen, die nur anteilig oder gar nicht bezahlt werden. Auch hier ist das Jahresende besonders wichtig.
Bis zu einer gewissen Höhe werden die selbst bezahlten Krankheitskosten steuerlich nicht berücksichtigt. Das ist die sogenannte zumutbare Belastung, also die Summe, bei der das Finanzamt sagt: Die müsst ihr selber verkraften. Aber sobald man da drüber kommt, drückt das die Steuerlast. Wie hoch diese zumutbare Belastung ist, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa Einkommen und Familienstand.
Als Beispiel: Bei einem Single mit 50.000 Euro Jahreseinkommen liegt die zumutbare Belastung bei etwa 2900 Euro im Jahr. Bei einer Familie mit zwei Kindern und ähnlich hohem Einkommen wären es 1350 Euro. Gerade bei Familien ist es also öfter so, dass sich die Krankheitskosten steuerlich auswirken.
Auch hier muss man wieder daran denken, dass der Betrag pro Jahr gilt. Wenn eine größere Behandlung ansteht, kann es also geschickt sein, sie nicht über mehrere Jahre zu ziehen – auch wenn ich verstehe, dass man etwa beim Zahnarzt keine Lust hat, alles auf einen Schlag machen zu lassen. Aber finanziell lohnt sich das.
Sind die absetzbaren Kosten gedeckelt?
Nein. Gerade wenn die Summe besonders hoch ist, ist es ja eine außergewöhnliche Belastung. Jeder soll nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert werden. Und wenn die wie in solchen Fällen gesenkt ist, wird das vom Finanzamt berücksichtigt.
Welche Kosten genau werden berücksichtigt?
In der Regel ist nötig, dass man vorab eine ärztliche Verordnung bekommen hat, etwa ein Rezept. Es gibt auch Grenzfälle, beispielsweise eine rückenschonende Matratze. Da will das Finanzamt dann mehr als ein Attest vom Orthopäden, der das für sinnvoll hält. Hier braucht es eine amtsärztliche Bescheinigung. Auf der anderen Seite gibt es auch Alltagsgegenstände, die das Finanzamt ohne amtsärztliches Attest akzeptiert. Einen Treppenlift für Senioren etwa oder wenn Brillenträger sich die Augen lasern lassen.
Vielen von der Steuererklärung bekannt dürften sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen sein, also etwa Handwerker oder Putzhilfen. Kann man auch hier jetzt noch die Steuerlast drücken?
Bislang haben wir vor allem über Fälle geredet, in denen es sinnvoll ist, die Kosten zu bündeln. Bei Handwerkerkosten ist es genau andersherum: Da gibt es einen Höchstbetrag bei der Steuer. Maximal 6000 Euro an Lohnkosten werden berücksichtigt, von denen 20 Prozent als Steuergutschrift gewertet werden. Im Maximalfall gehen also 1200 Euro direkt von der zu zahlenden Steuer herunter.
Wenn man nun eine große Renovierung beauftragt und 10.000 Euro an Lohnkosten anfallen, dann verpuffen 4000 Euro davon bei der Steuer einfach so. Hier wäre es deshalb sinnvoll, die Zahlungen auf zwei Jahre zu verteilen. Oft dauern solche Renovierungen ja länger und werden ohnehin auf mehrere Rechnungen verteilt. Sonst kann es sich auch lohnen, mit dem Handwerker zu sprechen.
Was ist hier das entscheidende Datum für die Steuer?
Der Zahlungszeitpunkt. Wenn man jetzt eine Rechnung bekommt und diese dieses Jahr von der Steuer absetzen will, muss man sie also noch vor Silvester bezahlen. Es muss jedoch schon eine Rechnung vorhanden sein, man kann also nicht einfach ohne Rechnung einen Teil der Summe anzahlen.