
Der Rechtsanwalt berät seit über zehn Jahren umfassend im Arbeitsrecht. Er leitet das Berliner Büro von Luther. „Compliance-bezogene Fragestellungen wie die Implementierung von Verhaltenskodizes, die Reichweite von Mitbestimmungsrechten, die Lösung von datenschutzrechtlichen Konflikten bei Compliance-Maßnahmen oder die Sanktionierung von Verstößen haben in unserer Beratungspraxis in den letzten Jahren stark zugenommen“, erläutert von Steinau-Steinrück. Seine Schwerpunkte liegen in der Beratung und Prozessführung im Individual- und im kollektiven Arbeitsrecht, unter anderem bei Kündigungen und Personalabbau, Restrukturierungen, Outsourcing, betriebsverfassungsrechtlichen sowie tarifvertraglichen Fragen.