Mehr als nur eine kleine Steuer Frankreich und Großbritannien zeigen, was mit der Finanztransaktionssteuer droht

Weil die Einführung der Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene seit Jahren nicht vorankommt, legt Scholz nun einen eigenen Plan vor. Quelle: dpa

Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Die direkte Steuer ist gering. Sie kann aber negative Nebenwirkungen haben, wie der Blick nach Frankreich und Großbritannien zeigt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Der Zweck heiligt die Mittel. Das gilt wohl für die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geplante Finanztransaktionssteuer. Weil die Einführung auf europäischer Ebene seit Jahren nicht vorankommt, legt Scholz nun einen eigenen Plan vor. Er steht unter Zeitdruck: Schließlich hat er angekündigt, dass das SPD-Herzensanliegen Grundrente – eine Rentenaufstockung für langjährige, gering entlohnte Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung – mit den Einnahmen aus der Transaktionssteuer finanziert werden soll. Zu Beginn, im Jahr 2021, soll die Grundrente nach Berechnungen des Finanzministeriums bis zu 1,5 Milliarden Euro kosten.

Ein so hohes Aufkommen könnte die nun geplante Börsensteuer tatsächlich bringen. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern, die eine ähnliche Steuer schon haben. Doch was lässt sich sonst aus den Erfahrungen dieser Länder lernen? Die WirtschaftsWoche hat die Situation vor Ort in Frankreich und Großbritannien analysiert.

Für den Vergleich ist es wichtig, Scholz' genaue Pläne zu kennen. Finanztransaktionssteuer klingt hochtrabend. Tatsächlich handelt es sich eher um eine Mini-Abgabe auf Aktienkäufe. Anleger, die Aktien kaufen, sollen 0,2 Prozent Preisaufschlag ans Finanzamt zahlen. Beim Verkauf wird keine Zusatzsteuer fällig. Alle von Kursverläufen abgeleiteten Wertpapiere (Derivate) sollen nicht der Steuer unterliegen – obwohl genau solche Finanzprodukte eher für spekulative Zwecke genutzt werden als normale Aktien. Auch wenn Anleger zum Börsengang eine Aktie zeichnen, will Scholz nicht beteiligt werden. Der neuen Steuer sollen auch sonst nicht alle Aktien unterliegen. Betroffen sind nur Unternehmen mit über einer Milliarde Euro Börsenwert, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben. Aktuell sollen das laut Finanzministerium hierzulande 145 Unternehmen sein. Unklar ist noch, ob Aktienkäufe innerhalb von privaten Rentenvorsorgeprodukten unter die Steuer fallen. Nach Scholz' Plänen sollen einzelne Länder das selbst entscheiden. Er möchte die neue Steuer nämlich nicht nur in Deutschland, sondern möglichst auf europäischer Ebene einführen. Laut Scholz haben Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien bereits bekundet, auch mitmachen zu wollen.

Frankreich: Nebenwirkungen und Risiken

In Frankreich gibt es eine solche Steuer schon seit 1. August 2012. Anfangs fielen auf Aktienkäufe 0,2 Prozent, mittlerweile 0,3 Prozent Steuer an. Unter die Steuer fallen nur Wertpapiere von Unternehmen mit Hauptsitz im Land und über einer Milliarde Euro Börsenwert. An wem Scholz sich bei seinen Plänen orientiert hat, lässt sich also unschwer erahnen. In Frankreich fallen etwa 100 Unternehmen unter die Steuer, geprüft wird das dort jeweils zum 1. Dezember des Vorjahres. Auch im Nachbarland sind aktive Finanzspekulanten eher nicht von der Börsensteuer betroffen: Sie fällt nur an regulierten Märkten an, Käufe und Verkäufe innerhalb eines Tages können saldiert werden („genettet“). Im Ergebnis müssen zum Beispiel Daytrader oder Hochfrequenzhändler diese Steuer kaum zahlen. Dennoch bringt die Steuer rund eine Milliarde Euro. Da in Deutschland etwa 50 Prozent mehr Unternehmen unter die Regeln fallen, dürfte das für die Grundrente benötigte Geld zusammenkommen.

Mission geglückt also? Wenn es allein nach dem Zweck geht, schon. Doch wichtig sind auch die Folgen der Steuer.

Ähnlich wie derzeit in Deutschland war in Frankreich der Aufschrei groß, als die neue Steuer eingeführt wurde. Sie werde die private Altersvorsorge mit Aktien massiv beschädigen, hieß es. Derlei Kritik erscheint im Rückblick übertrieben. Wer für 1000 Euro Aktien kauft, zahlt einmalig drei Euro mehr. Bei einer langfristigen Anlage spielt diese Zahlung keine große Rolle. Den Börsenmarkt hat sie dennoch verändert. Das zeigen Studien zu den Folgen der Steuer. Schon vor einigen Jahren veröffentlichte das französische „laboratory of excellence on financial regulation“ eine Auswertung zu den Auswirkungen auf die Liquidität und die Kursschwankungen an den Börsen. Zentrales Ergebnis: Der Handel und Umsatz mit den betroffenen Aktien habe spürbar abgenommen, die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufspreis sei gestiegen.

Beides ist für Anleger eine schlechte Nachricht. Sie müssen aufgrund der Steuer damit rechnen, höhere Preise für Aktien zu zahlen – nicht aufgrund der Steuer, sondern wegen deren indirekter Auswirkungen. Weil weniger Investoren mit den besteuerten Aktien handeln, nimmt die Kursqualität ab, das Risiko von Aufschlägen oberhalb des eigentlichen Marktpreises steigt. Kursschwankungen hätten durch die Steuer aber weder zu- noch abgenommen, schreiben die Studienautoren. Bei ihrer Forschung verglichen sie Handel und Kursverlauf der mit der Steuer belasteten Aktien mit anderen, nicht betroffenen Aktien – sowohl französischen Midcaps, also Aktien kleinerer Unternehmen, als auch deutschen Aktien. Ein Vergleich des Handelsumsatzes der im heutigen französischen Leitindex Cac40 und dem deutschen Pendant Dax notierten Aktien rund um den Einführungsstichtag 2012 der französischen Börsensteuer zeigt die Folgen. Zum Stichtag am 1. August fällt der Umsatz mit den französischen Aktien im Schnitt deutlicher als in Deutschland, wo keine Steuer anfällt (siehe Grafik).

Die Grafik zeigt aber auch, dass die Börsensteuer nicht der böse Anlegerschreck ist, als den sie einige Finanzlobbyisten nun darstellen. Klar ist indes, dass ihre Einführung ein erster Schritt sein könnte. Dem könnten weitere folgen: höhere Steuersätze, weitere betroffene Wertpapiere. Die direkten und indirekten Folgen könnten dann durchaus noch größer sein.

Großbritannien: Schlupflöcher und Ausnahmen

Auch in Großbritannien gibt es keine Finanztransaktionssteuer im eigentlichen Sinne. Aber seit 1986 wird bei Aktienkäufen eine so genannte „Stempelsteuer“ in Höhe von 0,5 Prozent des Kaufpreises erhoben. Bei dieser Steuer handelt sich um eine Jahrhunderte alte Abgabe, die eigentlich bei beurkundeten Transaktionen fällig wird. 

Aktienverkäufe werden heute zwar nicht mehr von den Behörden gestempelt. Doch auch so gibt es eine verwandte Steuer, die „Stempelabgabe-Reservesteuer“, die bei elektronischen Transaktionen fällig wird. Auch diese Steuer fällt auf den gezahlten Kaufpreis an, so wie in Deutschland geplant und in Frankreich schon umgesetzt. Auch die Ausnahmen sind ähnlich wie in Deutschland und Frankreich: beim Kauf von Aktienoptionen fällt zum Beispiel keine Steuer an, auch nicht bei Neuemissionen oder beim Erhalt geschenkter oder vererbter Aktien.

Die Steuer gehört in Großbritannien schon lange zum Alltag. Ein negativer Effekt auf den Aktienhandel lässt sich nicht nachweisen. Die Steuer auf wird auch in aller Regel brav bezahlt. Denn sollte ein Käufer versuchen, die Steuer zu hinterziehen, könnte der Aktienkauf später für nichtig erklärt werden.

Es gibt dennoch Kritik. Finanz-Lobbyisten werben schon lange dafür, die Steuerabgabe auf Aktiengeschäfte abzuschaffen. Und auch die bestehenden Ausnahmeregelungen stehen in der Kritik: Denn Großbanken können die Stempelsteuer oft mit dem Hinweis darauf umgehen, sie seien „Kursmakler“. Die oppositionelle Labour-Partei möchte die Abgabe im Fall eines Wahlsieges hingegen ausweiten und Schlupflöcher wie dieses schließen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%