Mehr Netto vom Brutto Welche Extras vom Chef sich für Sie lohnen

Seite 5/6

Miete, Fortbildung, Nothilfe und Betriebsfeier

Was junge Deutsche von Arbeitgebern erwarten
Talent Economy Quelle: dpa
Selbstbewusste Millennials Quelle: dpa
Geld, Abwechslung und Sicherheit Quelle: Fotolia
Weiterbildungsangebote Quelle: Fotolia
Ein Problem, das gerade mittelständische Unternehmen haben, ist dass die jungen Fachkräfte lieber nach Berlin oder Frankfurt wollen, als auf die schwäbische Alb. Quelle: Fotolia
Urlaubsgeld ist 78,8 Prozent der jungen Fachkräfte bei einem Unternehmen "wichtig" oder "sehr wichtig". Quelle: dpa
Betriebliche Altersvorsorge: 74,4 Prozent finden außerdem eine betriebliche Gesundheitsvorsorge attraktiv. Quelle: Fotolia

Miete, Fortbildung, Nothilfe

Um gut ausgebildete Nachwuchs- oder Fachkräfte in die Provinz zu bekommen, dürfen Arbeitgeber auch Unterkünfte sponsern, wenn der Mitarbeiter diese in der Woche ohne Familienangehörige bewohnt. Seit diesem Jahr werden davon 216 Euro auf das monatliche Bruttoeinkommen aufgeschlagen. Der Arbeitnehmer muss diesen Betrag zwar versteuern – aber es bleibt unter dem Strich eine immer noch sehr günstige Lösung.

Zudem dürfen Unternehmen Fortbildungen ihrer Mitarbeiter unterstützen. Der Aufwand dafür bleibt steuerfrei, wenn nachweisbar ist, dass ein Bildungsseminar den Teilnehmern im Job hilft. Belohnungsreisen unter dem Deckmäntelchen der Weiterbildung gehören also nicht dazu.

Auch in besonders schweren Notlagen dürfen Chefs ihren Mitarbeitern unter die Arme greifen. Wen der Tod eines Angehörigen trifft oder wer an einem schweren Leiden erkrankt, dem kann der Chef mit bis zu 600 Euro steuerfrei im Jahr helfen.

Welche Sausen Firmen zu Weihnachten feiern
Der Schuhhändler Deichmann verwandelt für die Weihnachtsfeier der Essener Verwaltung und des Zentrallagers in Bottrop eine große Halle in einen Weihnachtsmarkt mit Ständen. „Zum einen beherbergen die Stände das Buffet für die Mitarbeiter“, sagt Sprecher Ulrich Effing. Außerdem präsentierten sich dort soziale Projekte, die von dem Unternehmen unterstützt würden. „Wir glauben, dass Weihnachten und Helfen zwei Themen sind, die gut zusammen passen.“ Die Feier werde vom Unternehmen bezahlt. Für die Mitarbeiter in den Filialen gebe es eine festgelegte Summe pro Mitarbeiter. Quelle: dpa
Auch der Kamerahersteller Leica aus dem mittelhessischen Solms und Deutschlands zweitgrößter Softwarehersteller, die Software AG aus Darmstadt, setzen auf eigene Weihnachtsmärkte. Leica organisiert den Markt - Getränke und Verpflegung inklusive - bereits zum vierten Mal. Er findet an einem Nachmittag im Dezember am Firmensitz statt, wie ein Sprecher berichtet. Quelle: dapd
Bei der Software AG können die etwa 750 Beschäftigten an einem Tag über einen Weihnachtsmarkt mit mehreren Ständen auf dem Firmengelände bummeln. „Das wird gerne angenommen“, sagt ein Unternehmenssprecher. Die Kosten trägt das Unternehmen. Die anderen der weltweit 5500 Beschäftigten entscheiden über eine Weihnachtsfeier selbst. Quelle: dapd
In Eigenregie organisieren auch die Bereiche der jeweiligen Standorte bei den großen Industrieunternehmen aus Baden-Württemberg - wie Daimler, Porsche und Bosch - ihre Feierlichkeiten. Jede Abteilung könne selbst über den Rahmen entscheiden, berichtet etwa Porsche. Für Zuschüsse zu den Festen müsse ein steuerlicher Grenzwert eingehalten werden. Daimler bittet seine Mitarbeiter, sich an einer Aktion für die „Tafeln“ zu beteiligen. Dabei packen Angestellte vorbereitete Geschenkpäckchen für bedürftige Kinder und Jugendliche, die der Autobauer dann gebündelt an die Tafeln weiterleitet. Quelle: REUTERS
In der Brauerei Veltins kommen die Mitarbeiter der Verwaltung in den Genuss ihrer eigenen Produkte. Inhaberin Susanne Veltins gebe traditionell einen abendlichen Empfang, sagt Sprecher Ulrich Biene: „Im Ausschank ist die gesamte Produktpalette, dazu wird sauerländisches Fingerfood gereicht.“ Anschließend gehe es in der örtlichen Gastronomie weiter. Quelle: Presse
Beim Versicherungskonzern Ergo gibt es pro Mitarbeiter einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro für die Abteilung-Weihnachtsfeier. Voraussetzung sei aber, dass es an dem Standort in dem Jahr kein Mitarbeiterfest im Sommer gegeben habe, erläutert Sprecherin Monika Stobrawe. Quelle: dpa
Einen festen Betrag pro Mitarbeiter gebe bei dem Düsseldorfer Klebstoff- und Waschmittelhersteller Henkel nicht, berichtet Sprecher Wulf Klüppelholz. „Grundsätzlich gilt aber, dass die Feiern im angemessenen Rahmen stattfinden sollen - möglichst intern - und auf große Feierlichkeiten verzichtet wird.“ Quelle: dapd

Betriebsfeier

Feiern ist – meistens – gut fürs Betriebsklima. Klotzen, nicht kleckern, das dachte sich auch die Kaiser’s-Tengelmann-Gruppe, als sie 2005 ihr 125-jähriges Jubiläum gleich im normalerweise fast 60.000 Fußballfans fassenden Borussia-Park in Mönchengladbach mit einem rauschenden Fest beging. Neben Mitarbeitern luden die Supermarkt-Chefs auch gleich die Familienangehörigen mit ein. Doch nach dem Fest kam der Kater, und es ging vor Gericht.

Grundsätzlich gilt, dass es Unternehmen zweimal im Jahr auf einer Betriebsfeier ordentlich krachen lassen dürfen. Bis zu einer Freigrenze von 110 Euro Kosten pro Person und Feier muss der Arbeitgeber keine Lohnsteuer abführen. Sobald die Grenze überschritten wird, ist dann aber der volle Betrag steuerpflichtig. „Teure Firmen-Events bergen Steuerrisiken. Aber der Fiskus darf nicht alle Kosten zum Schaden der Mitarbeiter einrechnen“, so Steuerrechtsexperte Rolf Leuner von der Kanzlei Rödl & Partner in Fürth.

Den Streit über die steuerlichen Folgen der Kaiser’s-Tengelmann-Sause entschied Mitte Mai der Bundesfinanzhof (VI R 94/10, VI R 7/11). Die Richter kamen zu dem Schluss, dass bei der Ermittlung der 110-Euro-Grenze dem Mitarbeiter nur die Kosten dafür aufgeladen werden dürfen, was er tatsächlich konsumiert hat, also etwa für Speisen, Getränke, aber auch die anteilige Bezahlung von Musikdarbietungen. „Mietkosten für die Veranstaltungsräume gehören nicht dazu“, sagt Leuner. Außerdem müssen die Kosten auf alle Teilnehmer umgelegt werden, und Beträge für die anwesenden Familienangehörigen gehen nicht auf die Kappe des Mitarbeiters.

Verrechnet sich der Arbeitgeber bei den steuerfreien Grenzen, übernimmt er üblicherweise kulant die Steuernachzahlung. Und ab einer dritten Party im Jahr ist es eh vorbei mit der Steuerfreiheit. Dann sind die auf den Mitarbeiter umgelegten Kosten pauschal mit 25 Prozent steuerpflichtig.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%