Mehr Netto vom Brutto Welche Extras vom Chef sich für Sie lohnen

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Versicherung und Gesundheit, Golfen und Chauffeur

So sorgen Sie richtig vor
Vollmachten, Testamente, Patientenverfügung und Co. bieten Sicherheit für den Fall eines Falles. Eine Vollmacht sollten Sie nicht leichtfertig ausstellen: Geben Sie diese nur an Personen, denen sie wirklich zu 100 Prozent vertrauen. Quelle: Fotolia
Wenn Sie die richtige Person gefunden haben, muss die Vollmacht immer auch von einem Rechtsanwalt oder einem Notar legitimiert werden. Für Immobiliengeschäfte, Darlehen und Handelsgewerbe ist die notarielle Beglaubigung zwingend notwendig, rät Margit Winkler, Inhaberin des Instituts GenerationenBeratung, die zehn Tipps zur eigenen Sicherheit bei der Vorsorge nennt. Quelle: dpa
Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie in jedem Fall im Vorsorgeregister registrieren lassen. Das kostet zwar 15 Euro, aber so werden spätere Unklarheiten vermieden. Quelle: dapd
Auch hilfreich: eine Patientenverfügung, die Sie bei ihrem Arzt oder beim Humanistischen Verband bekommen. Damit regeln Sie den Fall, dass Sie ihren Willen nicht mehr selbstständig erklären können. Sie bezieht sich dabei nicht nur auf medizinische Maßnahmen oder ärztliche Eingriffe, sondern kann auch darüber Auskunft geben, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen sollen. Quelle: AP
Eine Verfügung muss alle ein bis zwei Jahre erneuert werden. Eine öffentliche Person muss außerdem Ihre Einwilligungsfähigkeit bestätigen. Also am besten wieder zum Notar oder Rechtsanwalt. Quelle: Fotolia
Vor allem Frauen sind von Armut im Alter betroffen, insbesondere dann, wenn der Partner gestorben ist. Sie sollten deshalb Ihre Finanzen im Blick behalten und gegebenenfalls zusätzlich und individuell vorsorgen. Quelle: dpa
Es gibt auch etwas, das Kinder beachten sollten, nämlich den sogenannten Elternunterhalt. Das bedeutet, dass die Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Lebensbedarf von Eltern, aber auch Schwiegereltern aufkommen müssen. Dabei gibt es allerdings auch einige Kniffe zu beachten: Sollten Sie davon betroffen sein, suchen Sie deshalb am besten direkt einen Anwalt auf. Quelle: dpa

Versicherung und Gesundheit

Von vielen Arbeitgebern angeboten wird die Hilfestellung für die private Altersvorsorge der Mitarbeiter. Für Einzahlungen in die sogenannte Direktversicherung werden beispielsweise bis zu einem Betrag von 1752 Euro jährlich nur 20 Prozent Lohnsteuer fällig. Großunternehmen wie Bayer bieten aber zusätzlich Modelle, in die Mitarbeiter etwa auch Urlaubsgelder einzahlen können. Steuervorteile und Zuschüsse vom Unternehmen machen das attraktiv.

Viele Arbeitgeber wollen inzwischen auch die Fitness ihrer Angestellten unterstützen. Laut einer Umfrage von Mercer planen 60 Prozent der Unternehmen in Deutschland zusätzliche Investitionen in ihr betriebliches Gesundheitsmanagement. Alles das, was beim Gesundbleiben hilft, wie Bewegungsprogramme, Ernährungs- und Stressberatung, ist steuerfrei bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Falls Sportvereine oder Fitnesscenter Kurse anbieten, die den fachlichen Anforderungen von Krankenkassen entsprechen, kann der Arbeitgeber sie ebenfalls steuerfrei ersetzen. „Beliebt ist das Thema in den Unternehmen allerdings nicht, denn es ist bürokratisch recht aufwendig, wenn jeder Mitarbeiter andere Kurse besuchen will“, verrät Mercer-Berater Misterek.

Stehen eine Kur oder Urlaub an, kann sich der Chef daran beteiligen. Pro Jahr darf er Erholungsbeihilfen von 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für dessen Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind pauschal mit 25 Prozent versteuern. Beabsichtigt er, dass sein Mitarbeiter (Steuerklasse IV, ein Kind, Bruttomonatsgehalt 2000 Euro) einmalig für den Urlaub 200 Euro netto mehr auf dem Konto hat, hat er zwei Möglichkeiten: Erhöht er das Bruttogehalt auf 2365 Euro hätte er dadurch 435 Euro mehr Personalkosten. Bei der Variante einer pauschalvergüteten Erholungsbeihilfe müsste er nur 253 Euro mehr zahlen, damit der Arbeitnehmer von 200 Euro netto profitiert.

„Generell liegen Vergütungsmodelle im Trend, mit denen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können“, sagt Misterek. Die Mitarbeiter sparen etwa Zeit an, die in Entgelt umgemünzt wird und dann bei einer späteren Freistellung als Lohn zur Verfügung steht. Arbeitnehmer können auch Teile ihres Einkommens steuer- und sozialabgabenfrei in sogenannte Lebensarbeitszeitkonten einbringen. Diesen Weg geht etwa die SMS Group, ein Anlagenbauer aus dem Siegerland mit weltweit 13.588 Mitarbeitern. „Durch Lebensarbeitszeitkonten macht sich ein Unternehmen für Fachkräfte attraktiver und bindet Spezialisten ans Unternehmen“, sagt Misterek. Im Job stark belastete Mitarbeiter könnten so die Chance bekommen, früher in den Ruhestand zu gehen.

Golfen und Chauffeur

Für „Senior“-Mitarbeiter gibt es allerdings auch Extras, die der Fiskus nicht durchwinkt. Die Beiträge zu seinem Golfclub muss der Geschäftsführer einer Steuerberatungskanzlei als Arbeitslohn versteuern, hat der BFH entschieden (VI R 31/10). Die Ausrede, der Golfclub sei für seinen beruflichen Erfolg wichtig, zählte für die Richter nicht. Auch der Chauffeur geht nicht umsonst durch (BFH, VI R 44/11). Wird einem Mitarbeiter ein Fahrer zur Verfügung gestellt, der ihn zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kutschiert, muss der Arbeitnehmer die anteiligen Personalkosten für den Fahrer oder den ortsüblichen Preis für den Dienst ebenfalls als geldwerten Vorteil über den Arbeitslohn versteuern.

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