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Mehrbelastung für höhere Einkommen 2014 gibt es mehr Netto für Normalverdiener

Die Steuerzahler haben 2014 dank des höheren Grundfreibetrags und steuerlicher Änderungen minimal mehr Geld in der Tasche. Bei Besserverdienern schlagen aber Belastungen in Folge höherer Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialkassen zu Buche.

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Was 2014 auf Ihren Geldbeutel zukommt
Bessere Chancen auf GrundsatzurteilKunden oder Anleger, die von Anbietern hinters Licht geführt wurden, können ab dem 1. Januar 2014 leichter von Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) profitieren. Bisher konnten Finanzinstitute, Versicherungen und andere Unternehmen in brenzligen Fällen durch die Revisionsrücknahme Massenklagen aus dem Weg gehen. Dadurch erhielten oftmals nur die Einzelkläger beziehungsweise diejenigen, die als erstes geklagt haben, ihr rechtmäßig zustehendes Geld. Alle anderen Geschädigten gingen leer aus. Mit der Neuregelung werden nun auch die Klagen weiterer Geschädigter zugelassen.Infoquelle: Verbraucherzentrale NRW und dpa Quelle: dpa
Neues ProzesskostenhilferechtGeringes Einkommen ist kein Hindernis, seine Recht einzuklagen. Nach dem Prozesskostenhilferecht erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung. Wer dies in Anspruch nimmt, muss aber vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens von sich aus Auskunft über wesentliche Verbesserung seines Arbeitseinkommens geben. Wird dem nicht nachgekommen, muss ein Strafverfahren befürchtet werden. Quelle: dpa
„Regelmäßige Arbeitsstätte“ wird „erste Tätigkeitsstätte“Arbeitnehmer, die an mehreren Stätten ihres Unternehmens tätig sind, sollten mit ihrem Arbeitgeber rasch klären, welcher Arbeitsort ihr erster Einsatzort ist. Denn ab dem 1. Januar 2014 wird der Bezugspunkt für die Berechnung der Entfernungspauschale wird nicht mehr die „regelmäßige Arbeitsstätte“, sondern die „erste Tätigkeitsstätte“ sein. Wer von seiner Wohnung zu den verschiedenen anderen Einsatzorten fährt, kann künftig jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen, also sehr viel höhere Beträge als bislang, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Quelle: dpa
1000-Euro-Grenze für Zweitwohnung am ArbeitsortDie Regelungen für die arbeitsbedingte Zweitwohnung werden konkreter. Bisher lag die Grenze bei 60 Quadratmetern und der maximal üblichen Ortsmiete. Ab 2014 wird die Betragsgrenze für Miete, Betriebskosten, Stellplatz und Garagenmiete bei 1000 Euro festgesetzt. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit der Zweitwohnung geprüft. Die „Arbeitswohnung“ muss näher als die halbe Entfernung der Erstwohnung zum Arbeitsplatz sein. Quelle: dpa
GrunderwerbssteuerIm neuen Jahr müssen Hausbauer in vier Bundesländern tiefer in die Tasche greifen. Die Grunderwerbssteuer steigt in Bremen und Niedersachsen von 4,5 Prozent auf fünf Prozent, in Berlin von fünf auf sechs Prozent und in Schleswig-Holstein von fünf auf 6,5 Prozent. Quelle: dpa
Kranken- und PflegeversicherungDie Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung werden 2014 von 3937,50 auf 4050 Euro im Monat angehoben. Ein gesamtes Einkommen von über 4050 Euro bleibt beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 52.200 auf 53.550 Euro im Jahr. Ab einem Jahreseinkommen über der neuen Grenze entfällt die Versicherungspflicht bei gesetzlichen Krankenkassen. Viele Privatversicherte müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Beiträge einstellen. Im Vergleich zu den Vorjahren fielen Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel nach Angaben von Verbraucherberatern aber bis auf einige Ausreißer moderater aus. Das liege auch daran, dass viele Versicherer nicht mehr auf Billigtarife setzten, die dann teurer würden. Quelle: dpa
RentenDie monatliche Grenze der allgemeinen Rentenversicherung steigt von 5800 auf 5950 Euro. Die knappschaftliche Rentenversicherung erfährt ebenfalls Änderungen. In den alten Bundesländern beläuft sich die Bemessungsgrenze bei 7300 Euro im Monat und in den neuen Bundesländern bei 6150 Euro im Monat. Die Bezüge der rund 20 Millionen Rentner in Deutschland dürften Mitte 2014 um gut zwei Prozent steigen. Im Osten wird der Aufschlag wohl etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann Schätzungen zufolge im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Die genaue Anpassung wird im März bekanntgegeben, dann liegen die Daten der Lohnentwicklung vor. Auf die eigentlich Anfang des neuen Jahres fällige Entlastung müssen die Rentenbeitragszahler jedoch verzichten. Denn die Union und SPD wollen die gesetzliche Senkung des Beitragssatzes ausfallen lassen, um damit die Mütterrente zu finanzieren. Quelle: dpa

Durchschnittsverdiener haben im kommenden Jahr etwas mehr Geld in der Tasche - auf Gutverdiener hingegen kommen höhere Belastungen hinzu. Das geht aus Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner hervor, die der Zeitung „Die Welt“ und der Deutschen Presse-Agentur am Montag vorlagen.

Danach können Durchschnittsverdiener 2014 auch dank des höheren Grundfreibetrages mit einem geringfügig höheren Nettolohn von 126 Euro im Jahr rechnen - vereinzelt auch bis zu fast 142 Euro. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung dagegen belasten Besserverdiener.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt im Januar für Ledige von 8130 auf 8354 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 16 708 Euro. Das entlastet alle Steuerzahler. Spätestens für 2014 ist auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags nötig.

Nach dem jüngsten, vor einem Jahr verabschiedeten Existenzminimumbericht müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 Euro steigen. Davon profitieren vor allem höhere Einkommen. Normalerweise steigt dann auch das Kindergeld. Das muss der Gesetzgeber aber noch regeln. Hinzu kommt die bessere steuerliche Absetzbarkeit für Vorsorgeaufwendungen.

Für Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, steigen dagegen die Sozialabgaben. Grund ist die Anpassung der Beitragsgrenzen an höhere Einkommen. Bis zu diesen Grenzen - sie sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höher als in der Kranken- und Pflegeversicherung - müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei.

Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist von der Anhebung nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto.

Ein Alleinstehender ohne Kinder mit einem Bruttomonatslohn von 1000 Euro hat nach Hechtners Berechnungen im gesamten Jahr netto 41 Euro mehr zur Verfügung. Die größte Entlastung von fast 142 Euro ergibt sich für einen verheirateten Alleinverdiener ohne Kinder mit einem monatlichen Bruttolohn von 2800 Euro. Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 3500 Euro kann im nächsten Jahr etwa 126 Euro mehr ausgeben.

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