Meldeportal für Steuerdelikte „Finanzämter werden an Informationen ersticken“

Baden-Württembergs Steuerfahnder können künftig anonyme Hinweise auf Steuerhinterziehung über eine Meldeplattform nutzen. Quelle: dpa

In Baden-Württemberg können Bürger im Internet anonym Steuerhinterziehungen melden. Wer anschwärzt oder beschuldigt wird, sollte die gesetzlichen Regeln kennen, sagt Steueranwältin Patricia Lederer.

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Seit Baden-Württembergs grüner Finanzminister Danyal Bayaz eine Meldeplattform für anonyme Hinweise auf Steuerhinterziehungen freigeschaltet hat, kochen die Emotionen hoch. Kritiker sprechen von einem Online-Pranger. Solche Plattformen förderten das Denunziantentum und könnten für persönliche Rachefeldzüge missbraucht werden. Die öffentliche Empörung ist ungleich größer als bei den vom Staat gekauften Steuer-CDs, die Tausende von Steuersündern enttarnten. 

Andererseits hielt eine leichte Mehrheit (54 Prozent) in einem von der WirtschaftsWoche erfragten, nicht repräsentativen Online-Meinungsbild ein solches Meldeportal für Steuerbetrug für eine „gute Idee“. Hier hatten sich bis zum Zeitpunkt der Auswertung am Freitag (3. September, 10 Uhr) immerhin rund 1050 Nutzerinnen und Nutzer beteiligt. 40 Prozent davon lehnten das Portal ab, der Rest war unentschieden. 

In den sozialen Netzwerken tauschten sich die WirtschaftsWoche-Leser kontrovers aus. Die eine Seite versteht die Aufregung nicht: "Offensichtlich betrachten diejenigen, die sich so laut echauffieren, Steuerhinterziehung nicht als gemeinschädliche Straftat“, hieß es dazu etwa.  Sie sei aber alles andere als ein „Kavaliersdelikt“. Verdachtsmeldungen an Finanzämter habe es doch schon immer gegeben, das Portal hebe das nur auf ein innovativeres technisches Niveau. Manche vermuten hinter der hitzigen Debatte nur „Wahlkampfhilfe für die CDU“. 

Das andere Lager findet die Aktion völlig übertrieben. Sie sei Ausdruck einer Neidgesellschaft. „Ein Portal zur Meldung von Steuerverschwendung fände ich persönlich besser“, schrieb einer der Kommentatoren. Ein anderer zeigte Humor: „Wenn das System so gut funktioniert ist wie alle anderen Online-Portale der öffentlichen Hand, dann habe ich keine Bedenken.“ Wichtiger als solch ein Steuerportal sei im Zweifel eine ordentliche Ausstattung der Steuerfahndung, war ebenfalls zu lesen.

Technisch ist die Plattform eine Innovation, inhaltlich jedoch nicht. Schon seit langem gibt es anonyme Hinweise auf Steuersünder. Tipps kommen dabei oft von Ex-Mitarbeitern, betrogenen Ehefrauen oder -männern, konkurrierenden Unternehmen oder politischen Rivalen. Für solche Hinweise gelten feste gesetzliche Regeln. Einfach so aus persönlichem Frust jemanden eines Steuervergehens zu beschuldigen, kann ins Auge gehen. Auf ihrer Internetseite warnt die NRW-Finanzverwaltung: „Bedenken Sie, dass Sie eine Straftat begehen, wenn Sie eine Person wissentlich falsch verdächtigen oder eine Straftat vorgetäuscht wird.“

Das ist allerdings nicht die einzige Regel, die Hinweisgeber und Beschuldigte kennen sollten. Die Steuerrechtsexpertin Patricia Lederer aus Frankfurt erklärt, was rechtlich bei anonymen Hinweise auf mögliche Steuerstraftaten zu beachten ist.  



WirtschaftsWoche: Frau Lederer, was haben Sie gedacht, als sie von dem Meldeportal für mutmaßliche Steuerhinterziehungen hörten?
Patricia Lederer: Anonyme Hinweise auf vermeintliche Steuersünder sind zwar nicht neu, aber diese Online-Plattform hat eine neue Qualität. Das digitale Anschwärzen verführt zu voreiligen Beschuldigungen. Wer erst einen Brief schreiben oder beim Finanzamt anrufen muss, überlegt sich diesen Schritt zwei Mal.

Sehen Sie weitere Unterschiede zu analogen Hinweisen?
Bei dem Onlineportal in Baden-Württemberg können sie beispielsweise Fotos hochladen, etwa vom Porsche oder der Segelyacht des Nachbarn - ohne dass der etwas davon weiß. Solche Bilder allein belegen jedoch noch keine Steuerhinterziehung. 

Lassen sich solche Fotos juristisch verwerten?
Wenn sie als Anwalt Akteneinsicht erhalten, können sie dafür sorgen, dass die Fotos nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen. Allerdings können Steuerfahnder solche Bilder als Stichwortgeber für eine künftige Steuerprüfung verwenden.

Sind Hinweisgeber bei Meldeportalen wie dem in Baden-Württemberg tatsächlich anonym?
Nein. Wenn sie eine persönliche IP-Adresse hinterlassen, können sie den Absender ermitteln. Anwälte können so herausfinden, aus welchem Umfeld die Informationen kommen und so ihre Verteidigungsstrategie aufbauen. 

Das Meldeportal richtet sich in erster Linie an private Hinweisgeber.
Auf den ersten Blick ist das wohl richtig. Allerdings gibt es im Menü des Meldeportals einen Punkt, der auf Unregelmäßigkeiten in Bilanzen hinweist. Dieser Hinweis kann sich eigentlich nur an Steuerberater richten.

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Warum sollte ein Steuerberater seinen Mandanten anonym anzeigen? 
Als Steuerberater wollen sie nicht für eine Steuerhinterziehung mithaften. Zudem wollen sie in der Regel das Mandat behalten. Ein anonymer Hinweis ans Finanzamt kann dann hilfreich sein. 

Wenn ich als Hinweisgeber jemanden zu Unrecht beschuldige, wofür muss ich dann haften?
Sie müssen Schadensersatz zahlen, beispielsweise für Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Strafzahlungen ans Finanzamt. Zudem müssen sie die Kosten des Beschuldigten für Anwälte und Steuerberater übernehmen.

Lohnt sich das Meldeportal für den Staat?
Ich befürchte, dass es ineffizient sein wird, denn die Steuerverwaltung muss jedem Hinweis nachgehen, auch wenn er am Ende nichts bringt. Die Finanzämter werden an Informationen ersticken, von denen nur ein kleiner Teil wirklich verwertbar sein wird. Die Steuerbehörden können heute über Social Media schneller und effektiver Informationen über Steuerzahler sammeln als über anonyme Hinweise. 

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht in der Frankfurter Kanzlei LedererLaw. 

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