Mietrecht Der Ärger mit den Nebenkosten

Erst kürzlich musste der Bundesgerichtshof für Mieter einspringen: Wenn eine Nebenkostenrechnung falsch ist, müssen sie nicht zahlen. Gegen ein anderes Ärgernis - zu hohe Heizkosten - hilft aber kein Urteil.

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Warum die Energiepreise steigen
Euroscheine stecken an einer Steckdose Quelle: dpa
Logos der vier großen Engergiekonzerne EnBW (l, oben), RWE (r, oben), Vattenfall (l, unten) und Eon (r, unten) Quelle: dpa
Ölpumpen stehen im Sonnenuntergang auf einem Ölfeld bei Los Angeles Quelle: dpa
Bild einer Raffinerie auf einem Bildschirm der Firma Gazprom Quelle: REUTERS
Ein Mitarbeiter eines Heizöllieferanten bereitet die Betankung eines Mehrfamilienhauses mit Heizöl vor Quelle: dpa
Ein Tankwagenfahrer beliefert einen Privathaushalt mit Heizöl Quelle: AP
Ein Monteur verkabelt einen Strommast Quelle: dapd

Seit Januar trudeln sie peu à peu ein: die Nebenkostenabrechnungen. Im Dezember werden die letzten Mieter erfahren, wie viel sie für Wasser, Heizung und Co nachzahlen müssen oder ob sie etwas zurückbekommen. Laut deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 2,19 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Dabei gibt es regionale Unterschiede: In den alten Bundesländern sind die Betriebskosten etwas höher, in den alten Bundesländern etwas niedriger. Wer tatsächlich alle der 17 möglichen Positionen auf der Betriebskostenabrechnung zahlen muss, kommt im Schnitt auf 2,94 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Geändertes Mietrecht

Um die Nebenkosten aller künftig zu senken, hat die Bundesregierung am Mittwoch das Mietrecht reformiert. Wenn der Vermieter eine energieeffizientere Heizung, doppelverglaste Fenster oder sonstige energetische Sanierungen vornehmen möchte, dürfen Mieter sich nicht mehr dagegen wehren. Das gilt aber nur, wenn durch die Renovierungen die Nebenkosten sinken. Selbst wenn Staub und Lärm die Lebensqualität mindern, muss der Mieter dies zumindest drei Monate lang hinnehmen. "Das neue Gesetz schafft Anreize für Vermieter, vermieteten Wohnraum zu sanieren, und zugleich profitieren Mieter von einer energetischen Modernisierungsmaßnahme, weil die Mietnebenkosten nach der Renovierung sinken" sagt Andrea Voßhoff, Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Für die Renovierung dürfen Vermieter maximal elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen, beschloss die Bundesregierung. Weniger Nebenkosten, weniger Ärger mit den Abrechnungen, könnte man meinen.

Überflüssig wie ein Kropf

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht das allerdings anders. "Die Änderungen des Mietrechts sind überflüssig wie ein Kropf", sagt DMB-Chef Lukas Siebenkotten. Er findet es problematisch, dass Mieter zwar 100 Prozent zahlen müssten, die Wohnung dafür aber nicht zu 100 Prozent nutzen könnten, weil beispielsweise Heizung oder die Wasserversorgung nicht funktionieren. „Damit schafft die Bundesregierung ein ‚Grundrecht für Verbraucher‘ teilweise ab", empört sich Siebenkotten.

Welche Kosten Mieter zahlen müssen
GrundsteuerWer ein Haus kauft, muss Grundsteuer zahlen. Das bestimmt das Grundsteuergesetz (GrStG). Wird das Haus vermietet, darf der Besitzer diese Steuer auf seine Mieter umlegen. Allerdings ist der Steuersatz in Deutschland nicht einheitlich. Jede Gemeinde kann ihren eigenen Hebesatz festlegen. Deswegen kann diese Position der Nebenkostenabrechnung von Stadt zu Stadt variieren. Quelle: dpa
VersicherungDa nicht nur Menschen und Autos versichert sind, taucht auf Nebenkostenabrechnungen auch gern der Punkt Versicherung auf. Darunter fallen Gebäudehaftpflichtversicherungen, oder die Kosten für eine Absicherung gegen Feuer, Sturm, Regen, Hagel oder Erdbeben. Quelle: dpa
Gebäudereinigung Wenn die Mieter nicht selbst Besen und Wischer in die Hand nehmen, ist der Vermieter berechtigt, einen Reinigungsdienst einzustellen. Die Kosten für die Treppenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Straße kehren und Co. dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Quelle: dpa
HausmeisterBeschäftigt ein Vermieter einen Hausmeister, müssen die Mieter sein Gehalt bezahlen. Gleiches gilt auch für die Sozialbeiträge des Hauswarts. Quelle: dpa
GartenpflegeSelbst einen Gärtner dürfen Vermieter anstellen und sämtliche Kosten für die Pflege und Instandhaltung von Grundstück und Garten weitergeben. Quelle: dpa
MüllabfuhrHausbesitzer zahlen die Gebühren für Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Insofern ist es völlig in Ordnung, diese Gebühren auf alle Parteien im Haus umzulegen. Wohnt der Vermieter mit im Haus, zahlt er natürlich auch seinen Anteil. Quelle: dpa
WasserDer Wasserverbrauch pro Wohnung gehört genauso in die Nebenkostenabrechnung wie die Gebühren für den Wasserzähler. Auch die Wartungsarbeiten oder den Austausch eines Zählers müssen die Mieter zahlen. Damit das Wasser nicht kalt aus dem Hahn kommt, muss im Regelfall ein Boiler (Strom) oder die Heizung (Heizkosten) ran. Sollten die Kosten für Warmwasser darin nicht enthalten sein, gibt es in der Abrechnung einen zusätzlichen Punkt "Warmwasserversorgung". Gleiches gilt für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen. Sollte die nicht ohnehin unter die Punkte Heizung oder Wasser fallen, findet sich in der Abrechnung eine Position "verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage" Quelle: dpa

Auch an den Fehlern in den Nebenkostenabrechnungen dürfte sich durch den Beschluss nichts ändern. Beim Mieterschutzbund e.V. gehen im Schnitt pro Monat 500 Beschwerden über Betriebskostenabrechnungen ein, in den Monaten Januar und Dezember sind es sogar noch mehr, sagt Claus Deese, Geschäftsführer vom Mieterschutzbund. Und jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch.

Mieter zahlen nicht für Rechenfehler

In diesem Fall hat der Mieter Glück: Vermieter müssen Mietnebenkosten künftig korrekt berechnen. Machen sie dabei Fehler, können sie weder höhere Vorauszahlungen verlangen, noch zahlungsunwillige Mieter auf Räumung der Wohnung verklagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) so entschieden. Das bedeutet: Verlangt der Vermieter zu viel Geld oder Gebühren für etwas, das gemäß Betriebskostenverordnung nicht zu den Nebenkosten gehört, braucht der Mieter nicht zu zahlen. Gleiches gilt, wenn nicht klar ist, woraus die einzelnen Nebenkosten bestehen.

Falsche Kosten in der Abrechnung

Zu entscheiden hatte der BGH das, weil ein Vermieter aus Hoyerswerda zwei Mietern fristlos kündigte und mit einer Räumungsklage gegen sie vorging. Die Mieter hatten sich geweigert, die Abschlagszahlungen für falsch berechnete Nebenkosten zu zahlen. Gerade wegen dieses Urteils vom BGH, das die Rechte der Mieter stärkt, empfiehlt der Mieterschutzbund, die Abrechnungen genau zu prüfen. Die beliebtesten Abrechnungsfehler sind:

  • falscher Abrechnungszeitraum
  • Kosten für die Hausverwaltung
  • Reparatur- und Renovierungskosten

Die beiden genannten Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Auch wenn der Hausmeister, dessen Gehalt die Mieter per se zahlen müssen, etwas repariert, hat die Reparatur auf der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen (BGH-Urteil, AZ: VIII ZR 27/07). Für die Überprüfung der Abrechnung haben Mieter im Regelfall zwei bis drei Wochen Zeit. Allerdings können sie laut Hamburger Mietverein sogar noch bis zu einem Jahr nach Erhalt der Abrechnung Einspruch erheben.

Schritt für Schritt-Kontrolle

Was Mieter nicht zahlen müssen
„Die Abrechnung für 2014 bedeutet höchstwahrscheinlich für den Großteil der Mieter eine Rückzahlung“, sagte der Sprecher des Deutschen Mieterbunds, Ulrich Ropertz. Ursachen seien die milden Wintermonate und gesunkene Ölpreise. „Wir gehen davon aus, dass die Heizkosten - je nach Brennstoff - 2014 im Schnitt 20 bis 32 Cent pro Quadratmeter und Monat gesunken sind.“ Auch im neuen Jahr sehe es nicht nach einer Trendwende aus. Damit sänken die Betriebskosten für viele Mieter wieder unter die Marke von zwei Euro je Quadratmeter und Monat. Für 2013 hatte der Mieterbund noch einen Durchschnittswert von 2,20 Euro berechnet. Die Kosten für Heizung und Warmwasser machen regelmäßig die Hälfte der Betriebskosten und mehr aus. Im vergangenen Jahr ist Heizöl laut Mieterbund jedoch acht bis zehn Prozent billiger gewesen als im Vorjahr, Fernwärme etwa zwei Prozent, Gas nur unwesentlich. Da es zu Beginn und Ende des Jahres vergleichsweise mild war, sank zudem der Verbrauch. Quelle: dpa
Mietvertrag Quelle: dpa
Kalenderblätter Quelle: dpa
Mietvertrag Quelle: dpa
Figuren stehen vor einer Rechnung Quelle: Fotolia
Handwerker Quelle: dpa
Stromleitungen schauen aus einer Wand Quelle: dpa

Ein wichtiger Punkt ist der Abrechnungszeitraum. Der Hausbesitzer darf maximal zwölf Monate abrechnen. „Die Vermieter nehmen nicht immer den Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember, obwohl das am einfachsten wäre“, sagt Deese vom Mieterschutzbund. „Da kommt bei manchem elf Monate raus, bei manchem auch 13.“ Sollen für 13 Monate Heizung, Müllabfuhr und Wasser nachgezahlt werden, ist die Abrechnung falsch. Genauso wichtig ist die Einhaltung der Frist. Die Rechnung muss spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums im Briefkasten sein. Das heißt: Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2011 müssen spätestens am 31. Dezember 2012 beim Mieter sein. Kommen sie zu spät, muss der Mieter eventuelle Nachforderungen nicht bezahlen.

Basisdaten überprüfen
Da es sich schlecht beweisen lässt, wann und wie die Mieter die Rechnung bekommen haben, musste sich der Bundesgerichtshof auch damit befassen (AZ: VIII ZR 107/08). Demnach ist der Poststempel ein wichtiges Indiz. Kann der Vermieter aber nicht beweisen, dass der rechtzeitig aufgegebene Brief auch rechtzeitig beim Mieter ankam, braucht der keine Nachzahlungen zu leisten. Nachdem geklärt ist, ob der Abrechnungszeitraum die zwölf Monate nicht überschreitet und ob die Rechnung pünktlich angekommen ist, gilt es, die Basisdaten zu checken. Nicht, dass die Wohnung in der Abrechnung ein paar Quadratmeter größer ist, als in der Realität. Die Basisdaten sind:

  • die Gesamtkosten
  • die Quadratmeter
  • die Anzahl Mieter, auf die umgelegt wird
  • die Kostentypen

In die Nebenkostenabrechnung gehören ausschließlich Kosten, die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehen. Kosten für die Erstellung der Abrechnung, Porto, Bankgebühren oder die Kosten der Hausverwaltung haben in den Abrechnungen nichts zu suchen. Genauso wenig wie Reparaturen oder Renovierungen. Es kann außerdem hilfreich sein, die neue mit den älteren Nebenkostenabrechnungen zu vergleichen. Gibt es große Differenzen, lohnt sich eine Nachfrage beim Vermieter.

Kosten müssen transparent sein
Besonders heikel ist der Punkt „Sonstiges“ in der Nebenkostenabrechnung. Diesen Punkt nutzen Hausbesitzer laut Mieterbund gerne als Sammelbecken für alle möglichen Kosten. Hinein gehören aber lediglich Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen, die nicht unter einen der anderen Punkte wie Reinigung, Wartung, Wasser oder Heizung fallen. Egal, ob der Hausbesitzer die Instandhaltungskosten des hauseigenen Schwimmbads oder des Kinderspielplatzes weitergeben möchte: steht davon nichts im Mietvertrag, hat er schlechte Karten. Sollte der Vermieter übrigens jedes Jahr den gleichen Fehler in der Abrechnung machen, bleibt den Mietern nichts anderes übrig, als jedes Jahr wieder zu klagen (AZ: VIII ZR 185/09).

Ölpreis kompensiert geringen Energiebedarf

Wie Wohnungsanzeigen verschleiern
Ein Maler tapeziert eine Decke Quelle: AP
Durch ein Rapsfeld läuft am Montag (19.04.2004) Postbote Werner Eickhoff in Ratingen. Quelle: dpa/dpaweb
Ein Monteur arbeitet in einem Bad Quelle: dpa/dpaweb
Gäste sitzen vor einer Kneipe Quelle: dpa
FILE--Shoppers leave a Wal-Mart store in Scarborough, Maine, Quelle: AP
Blick in eine offen gestaltete Wohnung Quelle: © aaphotograph - Fotolia.com
Blick in ein Treppenhaus von oben Quelle: ZB

Die höchsten Kosten verursachen naturgemäß Wasser und Heizung. Dementsprechend gibt es auch am meisten Ärger mit diesen Posten. Für das Jahr 2011 dürfte die Heizkostenabrechnung aber nicht oder nur mäßig teurer ausfallen als die des Vorjahres. Zwar waren die Energiekosten im Jahr 2011 zum Teil deutlich höher als noch 2010, dafür war der Winter besonders mild. Laut der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, die aus Verbänden der Energiewirtschaft sowie Forschungsinstituten besteht, war 2011 einer der mildesten Winter der letzten 100 Jahre. Dementsprechend niedrig war der Energieverbrauch: Mit 13.374 Petajoule (PJ) oder rund 456 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE) erreichte der Primärenergieverbrauch in Deutschland 2011 den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung, teilte die Arbeitsgemeinschaft in ihrem Jahresbericht 2011 mit. Der Verbrauch verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um mehr als fünf Prozent. Ein anderer Bericht zeigt, dass die Deutschen 2011 18 Prozent weniger heizen mussten als noch im Vorjahr.

Ölpreis frisst Energieeinsparungen
Nur für die Mieter, deren Wohnung mit Öl beheizt wird, ist das keine gute Nachricht. Bei Heizöl ist der Preis so stark gestiegen, dass er den geringeren Bedarf direkt auffrisst. Um fast 25 Prozent kletterte der Preis pro Liter. Wer also mit Öl heizt, hat vielleicht 18 Prozent weniger geheizt, zahlt aber 24,5 Prozent Kostensteigerung. Betroffene, die in einer 70 Quadratmeter-Wohnung leben, müssen sich auf Nachzahlungen zwischen 600 und 800 Euro einstellen. Allerdings ist die Höhe des Preises nicht alleine ausschlaggebend. Wenn der Vermieter die Abschlagszahlungen in den Vorjahren nicht angepasst hat, können mitunter saftige Nachzahlungen ins Haus geflattert kommen. Wer seit Jahren 20 Euro Nebenkosten zahlt, muss sich nicht wundern, wenn irgendwann einmal die Hammerrechnung kommt.

Nachhaken lohnt sich
Wer sich unsicher ist, ob es bei seiner Heizkostenabrechnung mit rechten Dingen zugeht, kann sich an den Mieterschutzbund wenden oder online überprüfen, ob die Höhe der Nachzahlung im Rahmen liegt.
Grundsätzlich muss der Vermieter darüber Auskunft geben, wie es zu den Kosten kommt, beziehungsweise warum die Kosten höher sind als im vergangenen Jahr. Sollten die eigenen Kosten die des Heizspiegels deutlich übersteigen, ist die Nachfrage beim Vermieter unumgänglich. Sollte der die Auskunft verweigern, muss der Mieter auch nicht zahlen.

Pflicht zur Wirtschaftlichkeit

In welchen Städten es an Wohnungen fehlt
LondonDer Londoner Bürgermeister Boris Johnson will mit harten Mitteln den Wohnungsmangel bekämpfen: Er will auf dem Gelände des Flughafens Heathrow ein Wohngebiet für rund 250.000 Menschen bauen lassen. Um den Plan zu realisieren, soll das Gelände für rund 19 Milliarden Euro aufgekauft und bebaut werden. Dafür sollen neue Flughäfen am Rande der Stadt entstehen. Das berichtet die Zeitung "Die Welt". Doch London ist nicht die Stadt, in der es einen starken Wohnungsmangel gibt. Auch in deutschen Großstädten fehlt es an Immobilien. Quelle: REUTERS
In neuem Licht erstrahlt das Münster in Freiburg am Donnerstag Quelle: dpa
Eine Frau fährt am Mittwoch auf einem Fahrrad in Karlsruhe vor dem Schloss durch eine Lindenallee Quelle: dapd
Der Sitz des Verteidigungsministeriums in Bonn auf der Hardthöhe Quelle: dpa
Vor der Rathaus-Kulisse und dem NORD/LB Gebäude (r) tummeln sich am Sonntag Menschen auf dem zugefrorenen Maschsee in Hannover Quelle: dpa
Ein Frachter fährt am Dienstag im Rhein bei Düsseldorf Quelle: dpa
Der Kölner Dom, aufgenommen bei Nacht mit dem Museum Ludwig Quelle: dpa

Seit 2001, so erklärt Deese vom Mieterschutzbund, sind Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Allerdings sei Heizöl nichts, wo sich dieses Gesetz gut anwenden lasse. Der Mieter kann den Vermieter nicht dazu zwingen, günstig Öl einzukaufen. „Es ist ja nicht mehr so, dass Öl im Sommer günstig und im Winter teuer ist, sagt er. Der Vermieter hat gar keinen richtigen Überblick, wann es wie viel kostet. Dafür sei der Preis von zu vielen Variablen abhängig.

Nicht das teuerste Unternehmen am Platz

Ist das Öl gerade günstig, die Tanks aber noch halbvoll, kauft er sogenannte Mindermengen – und zahlt drauf. Die Ersparnis pro Liter frisst dann der Zuschlag, den der Heizöllieferant bekommt. „Wir hatten letztes Jahr einen Fall, wo der Hausbesitzer für 97 Cent pro Liter eingekauft hat“, erzählt Deese. Im April 2012 kostete der Liter 88,3 Cent, was schon verhältnismäßig teuer ist. Dennoch habe der Mieterschutzbund in diesem Fall keine Handhabe gehabt. „Die 97 Cent waren zu dem Zeitpunkt der marktübliche Preis.“ Deutlich einfacher sei es, den Vermieter bei Versicherungen oder dem Hausmeisterdienst festzunageln, so Deese. Bei Hausmeistern oder Reinigungskräften kann man darauf achten, nicht das teuerste Unternehmen am Platz zu nehmen. „Wenn ein anderer für die gleiche Leistung weniger fordert, sollte diese Firma beschäftigt werden.“

In Metropolen achten Vermieter nicht auf Wirtschaftlichkeit

Besonders Vermieter im ländlichen Bereich, im ehemaligen Osten oder im Ruhrgebiet seien sehr auf Wirtschaftlichkeit bedacht. „Das liegt an den Leerständen in den Bereichen“, erklärt Deese. Wer seine Wohnungen nicht vermietet, muss die Kosten selber tragen. Das macht aufmerksam für die Einsparmöglichkeiten. Statt des Reinigungsunternehmens fegen die Mieter selbst und den Hausmeisterjob erledigt der Vermieter. „Wenn’s ans eigene Geld geht, funktioniert das.“ In Städten wir München oder Frankfurt, wo Vollvermietung herrsche, sehe es gleich ganz anders aus, so Deese. „Da geht’s nach dem Motto: Die Mieter zahlen das schon.“


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