Mietrecht Kündigen, Abreißen, Laden bauen

Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über einen wichtigen Mietrechtsfall. Es geht um die Frage: Sind Mieter vor Kündigungen geschützt, wenn ein geschäftlicher Bedarf angemeldet, dafür aber das Wohnhaus abgerissen wird?

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Der BGH befasst sich zurzeit mit einem neuen Mieter-Vermieter-Streit. Quelle: dpa

Karlsruhe Sieben Zimmer auf 190 Quadratmetern für 850 Euro netto: Mit diesen – zumindest aus Sicht von Großstadtbewohnern – traumhaften Mietverhältnissen soll nach dem Willen eines Investors auch in St. Blasien im Hochschwarzwald bald Schluss sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte dem jedoch einen Strich durch die Rechnung machen und Mieter weiter schützen. Heute wird über den Fall verhandelt.

Was ist passiert? 2015 kaufte ein Investor das Wohnhaus in St. Blasien und kündigte den Mietern anschließend. Der Grund: Ihm gehört auch das Gebäude nebenan, das er an ein Modegeschäft verpachtet hat. Der Laden soll erweitert werden – und zwar auf dem Grundstück, auf dem derzeit noch das Wohnhaus steht. Das soll abgerissen werden.

Die Mieter wehrten sich. Eine Räumungsklage hatte in den Vorinstanzen aber Erfolg. Für das Modegeschäft sei die Erweiterung eine Existenzfrage, so das Landgericht. Die Ausweitung der Verkaufsfläche sichere die Zukunft des Ladens. Nun muss der BGH entscheiden. Ein Urteil könnte es noch an diesem Mittwoch geben.

Anders als Mieter können Vermieter nicht ohne weiteres kündigen. Sie brauchen dafür ein „berechtigtes Interesse“. Eigenbedarf und die angemessene wirtschaftliche Verwertung einer Immobilie sind solche Interessen. Nur was genau fällt darunter?

Diese Frage landet regelmäßig beim BGH. Der entschied häufig zugunsten der Eigentümer. Der Vermieter braucht Platz für ein Au-Pair-Mädchen? Kündigung geht in Ordnung, hieß es 2009. Die Ehefrau will die Wohnung für ihre Anwaltskanzlei nutzen? Auch hier bestätigten die Richter 2012 die Kündigung.

In diesem Jahr hat der BGH aus Sicht des Deutschen Mieterbunds aber „eher restriktive Auslegungshinweise“ gegeben. Im März entschieden die Karlsruher Richter etwa, dass Vermieter nicht kündigen dürfen, um in der Wohnung ein Aktenlager einzurichten. Der BGH stoppte damit die verbreitete Praxis, den Bedarf an Geschäftsräumen als legitimen Kündigungsgrund anzuerkennen.

Der Fall, über den der BGH am Mittwoch verhandelt, habe zudem eine Besonderheit, so Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz. „Kann es sein, dass Wohnraum gekündigt werden darf, um ihn anschließend abzureißen und Geschäftsräume zu errichten?“ In den anderen strittigen Fällen sei Wohnraum zumindest nicht vernichtet worden. (Az.: VIII ZR 243/16)

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