Verfassungsrechtler Paul Kirchhof, auf den die neue Gebührenordnung zurückgeht, rechtfertigt die indirekte Mediensteuer paternalistisch: Schon die Möglichkeit, jederzeit öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen zu dürfen, sei ein hohes Gut, das seinen Preis rechtfertige.
Doch die von Kirchhof geforderte Freude und Dankbarkeit, dass es die Öffentlich-Rechtlichen überhaupt gibt, will sich bei näherer Betrachtung nicht so recht einstellen. Zum einen, weil Mediennutzer nicht entscheiden dürfen, ob sie das Angebot mitfinanzieren wollen oder nicht. Zum anderen, weil sich das Prinzip des von der Gesellschaft geförderten Rundfunks überholt hat.
Öffentlich-rechtliche Sender müssen uns nicht mehr vor völliger Verblödung durch Skripted-Reality-Dokus der Privatsender retten. Und in Zeiten von umfänglicher Medienverfügbarkeit verbunden mit einem radikalen Mediennutzungswandel müssen die Öffentlich-Rechtlichen auch keine nachrichtliche Grundversorgung mehr absichern. Es geht auch nur im zweiten Schritt um die Existenzberechtigung der GEZ als Gebühreneintreibe-Instanz. Es geht darum, dass wir das milliardenteure öffentlich-rechtliche System unter dem Deckmäntelchen der Qualitätssicherung und des Meinungsbildungsauftrags nicht mehr brauchen.
Immerhin geht es um eine Summe von 7,5 Milliarden Euro, die die Gebühreneinzugszentrale allein 2011 von Bürgern eingesammelt hat. Ein sattes Sümmchen für die Rundfunkanstalten mit dutzenden Haupt- und Spartensendern im Fernsehen sowie 70 Radiowellen.