Misslungener Kundenbrief Verbraucherschützer warnen vor irreführender Vodafone-Werbung

Diese Aktion ging gründlich schief: Der Netzanbieter Vodafone hat sich mit einem Werbebrief, der den Anschein eines offiziellen Behördenschreibens erweckt, den Zorn von Kunden und Verbraucherschützern zugezogen.

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Vodafone sorgt mit diesem Werbeschreiben für Ärger. Quelle: Presse

Viele Bundesbürger staunten nicht schlecht, als ihnen dieser Tage ein rosafarbener Umschlag oder Postkarte ins Haus flatterte. Mit dem Anschein eines Behördenstempels stand darauf "Wiederholter Zustellversuch". Betreff: "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung".

Das Schreiben, das vom Netzanbieter Vodafone stammt, macht Druck mit dem Hinweis, man müsse "rasch handeln" und sich bis zu einem bestimmten Termin telefonisch melden - und verweist auf das "hochleistungsfähige Kabelnetz" des Unternehmens. Angeboten wird eine "spezielle, kostenfreie Rufnummer".

Verunsicherte Verbraucher suchten um Rat - und nun warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz offiziell vor den unseriösen Schreiben. Der wie ein amtlicher Schriftverkehr aufgemachte Brief führe Verbraucher in die Irre, mahnt die Institution.



Zudem enthalte der Brief auch sachliche Fehler. So heißt es, der "analoge Fernsehdienst DVB-T" werde abgeschaltet. DVB-T war aber bereits digital, die Abkürzung DVB steht für "Digital Video Broadcasting". "Analoges DVB-T gibt es nicht", erklärt Michael Gundall, TV-Experte der Verbraucherzentrale, in einer Mitteilung.

Richtig ist: der alte DVB-T-Standard wird ab dem 29. März in weiten Teilen Deutschlands eingestellt. Wer weiter digitales Antennenfernsehen empfangen möchte, kann dies aber mit einem DVB-T2-kompatiblen Empfänger tun, und muss nicht zwangsläufig ins Kabelnetz wechseln.

"Bereits bei der Einführung von DVB-T vor über zehn Jahren gab es ähnliche irreführende Werbung", berichtet Gundall. "Damals noch unter dem Namen Kabel Deutschland."



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