Mitwisser an der Börse Wann Insidergeschäfte strafbar sind

Als Insider gelten alle Personen, mit denen ein Unternehmensinsider "in einer engen Beziehung steht". Und das können eine ganze Menge sein. Wann deutsche Insider gegen das Gesetz verstoßen.

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Meeting Quelle: Pressmaster fotolia.com

Über die Frage, zu wem sie eine enge Beziehung haben, müssen die meisten Menschen eine Weile nachdenken. Wer nicht weiterkommt, könnte das Wertpapierhandelsgesetz konsultieren. Darin hat der Gesetzgeber definiert, zu welchen Personen Unternehmensinsider – also etwa Vorstände und Aufsichtsräte – „in einer engen Beziehung“ stehen. Nämlich: „Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die [...] seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt leben.“

Diese Personen gelten laut Gesetz ebenfalls als „Insider“, weil die Gefahr besteht, dass sie im Ehebett oder am Küchentisch von einer geplanten Übernahme oder dem bevorstehenden Rücktritt des Vorstandschefs erfahren – und dieses Insiderwissen illegalerweise weitergeben oder selbst für gewinnträchtige Börsendeals nutzen. Zudem könnten Manager sie als Strohmänner für geheime Deals einsetzen.

Personen aus ihrem engen Umfeld stehen deshalb genau wie Insider in den Unternehmen unter besonderer Beobachtung. Aktiengesellschaften müssen innerhalb von fünf Werktagen melden, wenn Insider oder ihre Verwandten Aktien des Unternehmens kaufen oder verkaufen oder mit Optionen auf die Aktie spekulieren.

Auch die Familie ist Insider

Zu den Insidern in den Unternehmen zählen keineswegs nur Vorstände und Aufsichtsräte. In den Insiderverzeichnissen, die börsennotierte Aktiengesellschaften führen müssen, stehen alle Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Position Zugang zu Insiderinformationen haben. Da kommen schnell ein paar Dutzend zusammen.

„Die Insiderverzeichnisse sind in der Regel sehr umfangreich“, sagt Hans-Ulrich Wilsing, Partner bei der Kanzlei Linklaters in Düsseldorf. Vom Abteilungsleiter über die Vorstandssekretärin bis hin zur Aushilfe, die ab und zu wichtige Unterlagen kopiert – Insider werden Mitarbeiter schneller, als sie glauben. Wilsing: „Unternehmen neigen dazu, eher zu viele als zu wenig Mitarbeiter auf die Liste zu schreiben, um sich abzusichern.“ Auch Anwälte, die wichtige Projekte begleiten, kommen auf die Liste.

Telefonat im Taxi

Wer als Insider eingestuft wird, sollte in Gesprächen äußerst vorsichtig sein. Die Weitergabe von Informationen ist schließlich ebenfalls strafbar und kann – genau wie ein Insiderdeal selbst – mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Und die Gefahr, sich unbeabsichtigt um Kopf und Kragen zu reden, ist real. Etwa, wenn der Taxifahrer ein Telefonat belauscht oder der Journalist im Hintergrundgespräch wichtige Fakten herauskitzelt. „Allerdings muss in solchen Fällen nachgewiesen werden, dass der Insider die Informationen vorsätzlich oder in bestimmten Fällen zumindest leichtfertig weitergegeben hat“, sagt Ulrich Keunecke, Partner bei der Kanzlei Heussen in Berlin.

Aber ist ein Telefonat im Taxi leichtfertig – oder dürfen Manager auf die Diskretion des Fahrers vertrauen? Und handelte es sich tatsächlich um eine „Insiderinformation“ – also eine, die Aktienkurse beeinflusst, weil sie „ein verständiger Anleger bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde“? Auch das ist oft umstritten. Keunecke: „Da gibt es eine riesige rechtliche Grauzone.“ Im Zweifel gilt: Lieber die Klappe halten.

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