
Wer ein Prepaid-Handy besitzt, wird am Ende des Monats in der Regel nicht von hohen Telefonrechnungen überrascht. So sollte es zumindest sein. Schließlich kauft der Kunde Guthabenkarten im Wert von beispielsweise 15 oder 25 Euro und kann diesen Betrag dann abtelefonieren. Ist das Guthaben aufgebraucht, kann er zwar noch angerufen werden oder SMS bekommen, selbst aber keine kostenpflichtigen Dienste mehr mit dem Handy nutzen. So weit die Theorie.
Keine Kostenkontrolle
Bei zwei Mobilfunkanbietern sieht die Handhabe allerdings anders aus. Die Verbraucherzentrale hatte vor dem Landgericht Frankfurt gegen die SIMply Communication GmbH geklagt. Das Unternehmen aus dem hessischen Maintal bietet seit April 2005 Prepaid-Tarife für Handys an, die eigentlich keine sind. SIMply nutzt das Netzt der Telekom. Wie bei vielen anderen kleinen Anbietern ohne eigenes Mobilfunknetz, gingen auch bei diesem Unternehmen die Daten der Netzbetreiber zu spät ein. Bis die Telekom Bescheid geben kann, dass die 15 Euro Guthaben aufgebraucht sind, waren dann oft schon 20 oder 30 Euro vertelefoniert. Dieses Geld holte sich SIMply dann vom Kunden zurück. Am 23. März entschied das Landgericht Frankfurt dann, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist. Prepaidverträge seien durch eine "genaue Kostenkontrolle" des Kunden charakterisiert (2-24 O 231/12). Die Forderungen des Anbieters seien also unwirksam: Kunden müssen nicht zahlen.