Modelle im Vergleich Streit um Steuer für den Finanzmarkt

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Finanzaktivitätssteuer

Skyline der Bankenmetropole Frankfurt Quelle: dpa

Diese Steuer zielt auf die Gewinne der Finanzkonzerne sowie Gehälter und Bonuszahlungen ihrer Mitarbeiter. Wie die Börsenumsatzsteuer hilft sie allerdings kaum dabei, Spekulationsgeschäfte einzudämmen.

Die Finanzaktivitätssteuer geht auf eine Idee des Internationalen Währungsfonds (IWF) zurück. Sie zielt nur auf Finanzinstitute. Die IWF-Ökonomen schlagen vor, mit dieser Abgabe die Gewinne sowie die Gehälter und Boni der Bankmanager zu belegen. Die Steuer träfe daher also nicht den Privatanleger. Außerdem würden nur gewinnbringende Geschäfte besteuert – anders als bei der Finanztransaktionssteuer, die bei jeder Order fällig würde.

Mit der Einführung einer Finanzaktivitätssteuer wären einige Schwierigkeiten verbunden. Gewinne und Gehälter werden bereits besteuert, es käme somit zu einer Doppelbesteuerung führen. Außerdem könnte sie gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstoßen, wenn nur die Gehälter und Boni von Bankmanagern mit der Abgabe belegt werden. Wie bei der Finanztransaktionssteuer stellt sich zudem das Problem, dass es für die Banken Ausweichmöglichkeiten gibt, wenn die Steuer nicht weltweit eingeführt wird.

Die FDP denkt britisch

Auch in der Bundesregierung ist keine Einigung auf ein bestimmtes Konzept in Sicht. Koalitionspartner FDP stellt sich gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel und wehrt sich bislang vehement gegen die allgemeine Finanztransaktionssteuer. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und die FDP haben nun vorgeschlagen, statt einer Finanztransaktionssteuer in der Eurozone dem britischen Modell einer „Stempelsteuer“ zu folgen. Diese „Stamp Duty“ hätte natürlich den Charme, dass Großbritannien mit den Euro-Ländern an einem Strang ziehen würde.

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