Mütterrente, WhatsApp, Mindestlohn Das ändert sich im März für Verbraucher

Neuer Monat, neue Gesetze und Regelungen: Zum 1. März ändert sich wieder einiges für Verbraucher. Die Mütterrente wird ausgeweitet, WhatsApp gibt sich neue Regeln und der Mindestlohn in einer Branche steigt.

MütterrenteMillionen Mütter und Väter bekommen bis zum Sommer nach und nach mehr Rente. Von der neuen, höheren Mütterrente haben zu Jahresbeginn zunächst nur Neurentnerinnen und -rentner profitiert, ab März wird sie nun sukzessive auch an alle anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bis alle umgestellt sind, kann es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung allerdings bis zum Sommer dauern. Ihr Geld bekommen die Rentner dann rückwirkend zum 1. Januar automatisch überweisen. Mit der neuen Mütterrente werden die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder stärker angerechnet und damit der Anrechnung für später geborene Kinder angenähert. Die betreffenden Renten werden pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Insgesamt profitieren davon nach Angaben der Rentenversicherung rund 9,7 Millionen Rentner. Auch Väter können die Mütterrente bekommen, wenn sie als Alleinerziehende die Hauptlast der Erziehung getragen haben. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, werden die Erziehungszeiten automatisch der Mutter zugerechnet. Quelle: dpa
WhatsAppDer Direktnachrichtendienst WhatsApp will, dass seine Nutzer sich künftig an gewisse Regeln halten. Deshalb hat der Dienst nun sogenannte „Richtlinien zur Verantwortungsbewussten Nutzung“ veröffentlicht. Darin steht etwa, dass Nutzer andere Nutzer nur kontaktieren dürfen, wenn die ihnen das erlaubt haben. Zudem werden Kettennachrichten verboten. Quelle: dpa
MindestlohnWer in der Baubranche arbeitet, bekommt ab März mehr Gehalt, da hier der Mindestlohn angehoben wird. In Westdeutschland steigt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 auf 12,20 Euro und in Lohngruppe 2 auf 15,20 Euro. In Ostdeutschland sind es einheitlich 12,20 Euro. Eine Ausnahme ist Berlin, wo der Mindestlohn auf 12,20 Euro beziehungsweise 15,05 Euro steigt. Quelle: dpa
GartenWer seinen Garten fit für den Frühling machen will, kann das ab dem 1. März nicht mehr uneingeschränkt tun: Von Anfang März bis Ende September dürfen in Deutschland keine Hecken geschnitten werden. Wer gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Quelle: dpa
FeiertagBerlin bekommt zum 8. März, dem internationalen Frauentag, erstmals einen neuen Feiertag. Quelle: dpa
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